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383. Prozesstag – Die Stimmen der Opfer

Die Bundesanwaltschaft hat ihr Plädoyer am Dienstag beendet, gestern beriet das Gericht über den Haftbefehl gegen den Mitangeklagten André E. Kommt es heute nicht zu anderen Beratungen oder Anträgen, können die Schlussvorträge der Nebenkläger beginnen, also der Angehörigen von Mordopfern und Verletzten der Anschläge und Raube.

Das wird dauern: 95 von ihnen sind in dem Verfahren zugelassen, sie werden von rund 60 Rechtsbeiständen begleitet. Das Wort ergreifen werden vornehmlich die Anwälte, manche Angehörige werden jedoch auch selbst sprechen. Ersten Plänen zufolge sind mindestens 47 einzelne Stellungnahmen geplant, sie sollen nach Berechnungen rund 57 Stunden dauern. Zum Vergleich: Die Bundesanwaltschaft hatte für ihren Vortrag 22 Stunden veranschlagt und dafür acht Sitzungstage benötigt.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Die Ankläger zeigen Härte – Das Medienlog vom Mittwoch, 13. September 2017

Die Bundesanwaltschaft hat ihr Plädoyer abgeschlossen: Sie fordert lebenslange Haft mit besonderer Schwere der Schuld und Sicherungsverwahrung für die Hauptangeklagte Beate Zschäpe. Der Mitangeklagte Ralf Wohlleben soll zwölf Jahre in Haft, Carsten S. drei Jahre, Holger G. fünf Jahre. Die Überraschung des Tages war, dass Bundesanwalt Herbert Diemer für den fünften Angeklagten André E. zwölf Jahre wegen Beihilfe zum versuchten Mord forderte. Diemer beantragte einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr, E. wurde im Gericht festgenommen. Heute wird entschieden, ob er bis Prozessende in Untersuchungshaft sitzen wird.

Die Anklage „fordert zu Recht harte Strafen“, kommentiert Frank Jansen im Tagesspiegel. In dem Schlussvortrag sei „ein gigantisches Gemälde des Terrors“ entstanden, das aus Sicht der Opfer und Hinterbliebenen jedoch „enorme Lücken“ habe.

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Unverhofft in Haft

Die Bundesanwaltschaft fordert lebenslange Haft für Beate Zschäpe. Eine echte Überraschung ist das Plädoyer im Terrorprozess aber für einen anderen Angeklagten.

Ihre Maske sitzt. So steif, so unverrückbar wie am ersten Tag des NSU-Prozesses. Beate Zschäpe schaut auf einen Punkt in der Ferne, den Kopf auf die zu Fäusten geballten Hände gestützt. Gegenüber von ihr, rund fünf Meter entfernt, beendet Bundesanwalt Herbert Diemer das achttägige Plädoyer der Anklage. „Ich halte die Anordnung der Sicherungsverwahrung für unerlässlich, um sicherzustellen, dass der Angeklagten ausreichend Zeit und Gelegenheit zur Läuterung bleibt“, liest Diemer an einem Holzpult stehend vom Blatt ab.

Zuvor hatte Diemer, Chef der Delegation des Generalbundesanwalts, lebenslange Haft für die 42-Jährige gefordert. Zudem plädierte er dafür, zusätzlich die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Es ist die höchstmögliche Strafe, die in Deutschland beantragt werden kann. Spricht das Gericht sie aus, wird Zschäpe wohl erst im Rentenalter wieder in Freiheit kommen – oder nie.

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NSU-Ermittlungen mit politischem Auftrag? – Das Medienlog vom Dienstag, 12. September 2017

Wiederholt haben Vertreter der NSU-Opfer und Hinterbliebenen die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft kritisiert. Bei Spiegel Online äußert sich der Nebenklageanwalt Stephan Kuhn: „Die Bundesanwaltschaft hat im NSU-Verfahren Staatsschutz im umfassenden Sinne betrieben.“ Dies zeige sich etwa daran, dass die Ermittler den NSU von Anfang an als Dreiergruppe identifizierten, der keine Helfer und Mitwisser gehabt habe. Kuhn sagt, er erinnere sich „an keine einzige kritische Frage oder Äußerung der Bundesanwaltschaft gegenüber den als Zeugen gehörten Beamten des Verfassungsschutzes“. Tatsächlich habe dieser genügend Informationen gehabt, um die Terrorgruppe vor den Morden aufzuhalten.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Mittwoch, 13. September 2017.

 

382. Prozesstag – Bundesanwaltschaft fordert Strafmaß

Am heutigen Dienstag endet die Sommerpause im NSU-Prozess – und das Plädoyer der Bundesanwaltschaft. Bundesanwalt Herbert Diemer wird voraussichtlich in dieser Sitzung verkünden, welches Strafmaß er für die fünf Angeklagten fordert.

In sieben vorigen Sitzungen hatten die Anklagevertreter detailliert dargelegt, dass sich die Vorwürfe gegen alle Angeklagten aus ihrer Sicht in vollem Umfang bestätigt haben. Das gilt auch für Beate Zschäpe, die sich demnach unter anderem der zehnfachen Mittäterschaft zum Mord und der 39-fachen Mittäterschaft zum versuchten Mord schuldig gemacht hat. In welche Forderungen über Haftstrafen dieser Erkenntnisse gerinnen, zeigt sich heute. Als wahrscheinlich gilt, dass für Zschäpe eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert wird – ob mit besonderer Schwere der Schuld und Sicherungsverwahrung, ist noch nicht sicher absehbar.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Keine Berichte zum NSU-Prozess

Auch am Montag, 11. September, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

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Das nächste Medienlog erscheint am Dienstag, 12. September 2017.

 

„Die Leute denken, Deutschland will diesen Fall nicht lösen“

"Die Leute denken, Deutschland will diesen Fall nicht lösen"
Demonstration zur Erinnerung an die NSU-Opfer (2012)

Mehr als 200 Tage, schätzt Rahmi Turan, hat er im Saal A101 des Münchner Oberlandesgerichts verbracht. Als Korrespondent für die regierungsnahen türkischen Medien Sabah und A Haber berichtet der freie Journalist seit dem ersten Verhandlungstag über den NSU-Prozess.

Auch in der Schlussphase des Verfahrens will Turan das Geschehen in München so oft wie möglich mitverfolgen – obwohl das anfänglich große Interesse in der Türkei stark nachgelassen hat. Schlagzeilen macht der Prozess dort schon lange nicht mehr; Turan ist einer der zwei Journalisten, die noch regelmäßig für türkische Medien aus dem Gerichtssaal berichten. Weiter„„Die Leute denken, Deutschland will diesen Fall nicht lösen““

 

Plädoyer im NSU-Prozess: Über die Anklage hinaus – Das Medienlog vom Montag, 4. September 2017

Das Plädoyer der Bundesanwaltschaft steht kurz vor dem Ende. Am Freitag widmeten sich die Anklagevertreter der sogenannten rechtlichen Würdigung der Taten und fassten zusammen, welcher Delikte sich die fünf Angeklagten ihrer Meinung nach schuldig gemacht haben. Bei Beate Zschäpe ist das unter anderem die Mittäterschaft beim Mord und die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Ziemlich deutlich ist, in welche Richtung die Forderung nach dem Strafmaß in der kommenden Woche gehen wird: Oberstaatsanwältin Anette Greger sagte, die Voraussetzungen für die Sicherungsverwahrung seien bei Zschäpe erfüllt.

„Die mutmaßliche NSU-Terroristin hat sich vermutlich längst darauf eingestellt, dass die Staatsanwälte eine lebenslange Haft fordern“, analysiert Eckhart Querner vom Bayerischen Rundfunk. Auch Frank Jansen vom Tagesspiegel schreibt, die Bundesanwaltschaft werde „offenkundig die Höchststrafe für Beate Zschäpe fordern“. Demnach war Zschäpe auch am versuchten Mord in 39 Fällen beteiligt – zehn mehr als in der Anklageschrift aufgeführt. Auch bei anderen Angeklagten geht die rechtliche Bewertung über das ursprüngliche Maß hinaus. Am 12. September wird Bundesanwalt Herbert Diemer voraussichtlich die Forderung über das Strafmaß verkünden.

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Sicherungsverwahrung für Zschäpe wird wahrscheinlicher

Beate Zschäpe

In Kürze ist das Plädoyer der Anklage im NSU-Prozess beendet. Für Beate Zschäpe wird es eng: Die Bundesanwaltschaft schätzt sie als Fall für die Sicherungsverwahrung ein.

Einer der letzten Schritte auf dem Weg zum Urteil im NSU-Prozess ist fast abgeschlossen: das Plädoyer der Bundesanwaltschaft. Voraussichtlich am nächsten Sitzungstag Mitte September wird Bundesanwalt Herbert Diemer verkünden, welche Strafen er für Beate Zschäpe und die vier anderen Angeklagten fordert.

Natürlich ist nach weit über vier Jahren Verhandlung und sieben Tagen Schlussvortrag längst klar, in welche Richtung die Forderungen gehen werden. Die Vertreter der Anklage haben mehrmals deutlich gemacht, dass sich die Anklageschrift in ihren Augen Punkt um Punkt bestätigt hat – bis zum höchstmöglichen Ausmaß von Schuld: Für die Hauptangeklagte Beate Zschäpe liegen demnach auch „grundsätzlich“ die Voraussetzungen für die Sicherungsverwahrung vor, sagte Oberstaatsanwältin Anette Greger in der heutigen Verhandlung.

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André E.: Vertrauter und Helfer des NSU – Das Medienlog vom Freitag, 1. September 2017

Für zwei Tage ist die Sommerpause unterbrochen, die Bundesanwaltschaft hat ihr Plädoyer fortgesetzt. Am Donnerstag im Fokus des Schlussvortrags: der Mitangeklagte André E., der für den NSU Wohnmobile gemietet und ihm bei der Tarnung im Untergrund geholfen haben soll. Angeklagt ist er unter anderem wegen Beihilfe zum Mord. Er habe „klipp und klar“ gewusst, was der NSU plante und tat, sagte Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten.

„Aus Sicht der Bundesanwaltschaft gehörte er quasi zur Familie“, bilanziert Julia Jüttner auf Spiegel Online die Einschätzung der Anklagevertreter. Der Angeklagte selbst sei den Ausführungen „sichtlich amüsiert“ gefolgt. Der Staatsanwalt erinnerte auch an dessen Schweigen seit der Festnahme bis zum heutigen Tag. „Für André E. muss es wie ein Ritterschlag klingen.“

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