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Wer glaubt Zschäpes Wunschpsychiater?

Er war die letzte Hoffnung für Beate Zschäpe: Ein Psychiater hat der NSU-Angeklagten eine Persönlichkeitsstörung diagnostiziert. Doch im Gericht wird deutlich, dass sich das Urteil dadurch nicht ändern lassen wird.

Als sein Name im NSU-Prozess das erste Mal fiel, gab es ratlose Gesichter: Joachim Bauer, Psychiater vom Freiburger Uniklinikum, soll nach dem Willen der Verteidiger von Beate Zschäpe ein Gutachten über die Angeklagte erstatten. Dafür hatte ihm Zschäpe im Februar und März sechs Gesprächstermine in der Untersuchungshaft gewährt. Bauer diagnostizierte bei ihr eine sogenannte abhängige Persönlichkeitsstörung während der Zeit der NSU-Morde. Die Auftraggeber des Gutachtens, Zschäpes Neuverteidiger Mathias Grasel und Hermann Borchert, schlossen daraus auf eine verminderte Schuldfähigkeit – was im Urteil eine Strafminderung zur Folge hätte.

Der Name Joachim Bauer verwirrte, weil er keinem der zahlreichen Juristen im Münchner Prozess etwas sagte – außer den Verteidigern. Normalerweise sind psychiatrische Sachverständige in Juristenkreisen einigermaßen bekannt. Ein kleiner Zirkel Qualifizierter auf dem schwierigen Gebiet der forensischen Seelenforschung wird regelmäßig von den Gerichten herangezogen, um Gutachten zu erstatten. Bauer gehört nicht dazu.

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Zschäpe lässt Psychiater nicht als Zeugen aussagen – Das Medienlog vom Mittwoch, 5. April 2017

Eigentlich sollte am Donnerstag der Psychiater Joachim Bauer über die Gespräche berichten, die er mit der Angeklagten Beate Zschäpe geführt hat. Doch das fällt vorerst aus. Zschäpe hat Bauer nicht von seiner Schweigepflicht entbunden, was die Aussage hinfällig macht, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet. Der Grund für diesen Schritt: Bauer war vom Gericht als Zeuge geladen worden und nicht wie gewünscht als Sachverständiger. Daher wäre er von den Richtern zu seinen Eindrücken befragt worden, seine psychiatrische Diagnose wäre in den Hintergrund gerückt. Weiter„Zschäpe lässt Psychiater nicht als Zeugen aussagen – Das Medienlog vom Mittwoch, 5. April 2017“

 

356. Prozesstag – Fortsetzung in der Endphase

Der NSU-Prozess ist bereits auf der Zielgeraden – doch wann es zum Urteil kommt, ist noch völlig unklar. Neueste Volte: Beate Zschäpes Neuverteidiger wollen ihre Mandantin für vermindert schuldfähig erklären lassen, weil sie der Diagnose des Psychiaters Joachim Bauer zufolge an einer Persönlichkeitsstörung litt. Über das Thema könnte es auch heute zu Debatten im Gerichtssaal kommen.

Zudem befasst sich das Gericht mit einem Befangenheitsantrag, den die Verteidiger des Mitangeklagten Ralf Wohlleben am vergangenen Donnerstag gestellt hatten. Darin wurden drei der fünf Richter abgelehnt.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Keine Berichte zum NSU-Prozess

Am Dienstag, 4. April, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Mittwoch, 5. April 2017.

 

Neues Zschäpe-Gutachten: Zumutung für NSU-Opfer? – Das Medienlog vom Montag, 3. April 2017

Beate Zschäpe ließ sich von dem Psychiater Joachim Bauer eine Persönlichkeitsstörung attestieren, ihre Neuanwälte halten sie deshalb für vermindert schuldfähig. Prozessbeobachter halten diesen Schritt weder für glaubwürdig noch für erfolgversprechend. Gleichzeitig gilt aber auch: „Natürlich hat die Angeklagte das Recht, alle strafprozessualen Möglichkeiten zu nutzen“, wirft Frank Jansen vom Tagesspiegel ein. Dennoch passe ihr Verhalten im Verfahren nicht zur Diagnose dependente (abhängige) Persönlichkeitsstörung, da Zschäpe sich gegenüber ihren Altanwälten „herrisch“ verhalte.

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Zschäpes riskante Psychologie-Strategie – Das Medienlog vom Freitag, 31. März 2017

Überraschende Wende in der Strategie von Beate Zschäpes neuen Verteidigern Mathias Grasel und Hermann Borchert: Auf Grundlage eines Gutachtens des Psychiaters Joachim Bauer wollen sie Zschäpe für vermindert schuldfähig erklären lassen – weil sie während der Zeit im Untergrund an einer Persönlichkeitsstörung gelitten haben soll. Schon am kommenden Donnerstag könnte Bauer aussagen. Folgt das Gericht der Argumentation, könnte Zschäpe eine geringere Strafe erhalten.

Laut dem Antrag von Anwalt Grasel leidet Zschäpe an einer sogenannten dependenten Persönlichkeitsstörung. Auffällig sei, dass die Angeklagte auch in ihren Aussagen bislang nur behauptet hatte, die Morde ihrer Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt nicht gutgeheißen zu haben, heißt es auf Spiegel Online: „Davon, dass sie das Unrecht der Taten nicht habe erkennen können, war nie die Rede.“

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Eine „schwere andere seelische Abartigkeit“

Beate Zschäpes Neuverteidiger wollen die NSU-Angeklagte für psychisch krank und vermindert schuldfähig erklären lassen. Der Vorstoß birgt ein hohes Risiko.

Beate Zschäpes Vertrauensanwälte Mathias Grasel und Hermann Borchert versuchen noch einmal mit aller Kraft, das Urteil lebenslang abzuwenden: Am Donnerstag beantragten sie im NSU-Prozess, den Psychiater Joachim Bauer zu laden, der bei Zschäpe eine Geisteskrankheit diagnostiziert haben soll. Demnach habe sie während der Zeit im Untergrund an einer „dependenten Persönlichkeitsstörung“ gelitten und sei vermindert schuldfähig gewesen.

Der Antrag ist das überraschende Ergebnis von Zschäpes Gesprächen mit dem an der Freiburger Universitätsklinik tätigen Bauer, für den die Verteidiger Anfang des Jahres eine Besuchserlaubnis in der Untersuchungshaft besorgt hatten. Zwischen Ende Februar und Mitte März habe Bauer die Mandantin sechsmal getroffen und sie insgesamt zwölf Stunden lang befragt. Das Ergebnis ist demnach ein 48-seitiges Gutachten, das Grasel allerdings noch nicht an das Gericht schicken möchte – „um zu vermeiden, dass man vorher in der Zeitung davon lesen kann“, wie er sagte. Schon am kommenden Donnerstag könnte Bauer in München aussagen. Weiter„Eine „schwere andere seelische Abartigkeit““

 

Verteidiger halten die Füße still – Das Medienlog vom Donnerstag, 30. März 2017

Insgesamt sechs Befangenheitsanträge der Anwälte von Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben gegen die NSU-Richter standen im Raum – und wurden durch gestern ausgeteilte Beschlüsse sämtlich abgelehnt. Weiter offen ist allerdings der Antrag von Zschäpes Verteidigern auf ihre eigene Entlassung. „Wenn das Gericht sich heute mit diesem Antrag befasst hätte, wären wohl Alt- und Neuverteidiger auf offener Bühne aufeinandergetroffen“, mutmaßt Christoph Arnowski vom Bayerischen Rundfunk – dazu sei es jedoch genauso wenig gekommen wie zu inhaltlichen Fortschritten.

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355. Prozesstag – Neuer Befangenheitsantrag gegen die Richter

Gerade erst sind mehrere Befangenheitsanträge der Verteidiger von Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben gescheitert, da wollen die Wohlleben-Anwälte gleich den nächsten stellen: Für den heutigen Prozesstag kündigten sie an, gegen drei NSU-Richter erneut ein entsprechendes Gesuch vorzubringen. Grund ist offenbar, dass es dieselben drei Richter waren, die die vorigen Anträge abgelehnt hatten. Der Vorsitzende Manfred Götzl ist demnach nicht von dem neuen Vorstoß betroffen.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Ein letztes Mal Macht

Zwischen den Verteidigern von Beate Zschäpe tobt ein Streit, entfacht von der Angeklagten. Das Urteil im NSU-Prozess vor Augen will sie noch einmal die Kontrolle haben.

Beate Zschäpe: eine Persönlichkeit, die mit Vorliebe andere Menschen manipuliert. Eine, die die Männer um sich herum im Griff hat. So wurde die Hauptangeklagte im NSU-Prozess immer wieder beschrieben, von alten Freunden, Verwandten, dem vom Gericht bestellten Psychiater. Und nun: ist es Zschäpe gelungen, ihre alten und neuen Verteidiger gegeneinander auszuspielen.

Mit ihren Pflichtverteidigern Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm spricht Zschäpe kein Wort mehr. Vertrauen hat sie nach eigenen Angaben nur noch zu ihren neuen Anwälten Mathias Grasel und Hermann Borchert. Doch die drei Stammkräfte arbeiten weiter. In vier Anträgen forderten sie die Absetzung von Richter Manfred Götzl und einem weiteren Richter. Davon nahm Zschäpe persönlich drei wieder zurück, weil sie nicht ihrem Willen entsprächen. Weiter„Ein letztes Mal Macht“