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Offener Brief für Wolfgang Thierse

Thierse während der Blockaden am 1. Mai in Berlin Foto: Matthias Zickrow
Thierse während der Blockaden am 1. Mai in Berlin Foto: Matthias Zickrow

Mit einem Offenen Brief hat sich Aktion Sühnezeichen Friedensdienste ausdrücklich bei Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) für seine Teilnahme an den Sitzblockaden am 1. Mai 2010 gegen den Neonaziaufmarsch in Berlin und den damit verbundenen „Akt des zivilen Ungehorsams“ bedankt. Weiter„Offener Brief für Wolfgang Thierse“

 

Anklage gegen Ex-Chef der NPD nach Hetzbrief an Politiker

Der selbsternannte "Ausländerrückführungsbeauftragte" der NPD   © Matthias Zickrow
Jörg Hähnel, der selbsternannte "Ausländerrückführungsbeauftragte" der NPD Foto: Matthias Zickrow

Die Staatsanwaltschaft hat den Ex-Chef der Berliner NPD, Jörg Hähnel, wegen Volksverhetzung angeklagt. Die rechtsextreme Partei hatte kurz vor der Bundestagswahl 2009 an 22 Politiker mit Migrationshintergrund einen amtlich aussehenden Brief verschickt, in dem ihnen ein „Ausländerrückführungsbeauftragter“ die Ausreise androht. Weiter„Anklage gegen Ex-Chef der NPD nach Hetzbrief an Politiker“

 

10.000 Menschen setzen ein starkes Signal gegen Nazis

Massenblockaden stoppten die nazis nach 800 Metern   © Matthias Zickrow
Massenblockaden stoppten die Nazis nach 800 Metern © Matthias Zickrow

Als Aufruferin und Teilnehmerin bei den Gegenprotesten des Naziaufmarsches am 1. Mai in Berlin bin ich froh, wie erfolgreich der Samstag verlaufen ist. Im Vorfeld des 1. Mai wurde von Seiten der Behörden und des Innensenators bezüglich der Route und Kundgebungen der Rechtsextremisten in Berlin eine „Geheimhaltestrategie“ gefahren. Weiter„10.000 Menschen setzen ein starkes Signal gegen Nazis“

 

Gerichtsurteil: Fotografen sind keine Störer

In Berlin wurden zwei Fotojournalisten, die vor einem NPD-Treffen standen, von Neonazis beleidigt und angegriffen. Die Polizei verwies die Fotografen anschließend des Ortes. Jetzt stellte ein Gericht klar: Der Platzverweis gegen die Pressefotografen war rechtswidrig. Das Urteil ist damit ein wichtiger Präzedenzfall für zukünftige Fälle, in denen Journalisten unter schwierigen Bedingungen in der Naziszene recherchieren. Weiter„Gerichtsurteil: Fotografen sind keine Störer“