Nächtliche Überfälle, Drohanrufe und Prügel: Immer mehr Menschen im Aachener Umland werden von Neonazis in Angst und Schrecken versetzt. Report München berichtet über die Täter und die Opfer der rechtsextremen Übergriffe.
Von der Polizei auf dem Ku'damm beschlagnahmtes Pfefferspray und China-Böller
Ein Neonazi wurde vom Amtsgericht Tiergarten zu einem Jahr und drei Monaten Jugendstrafe verurteilt. Ein Video belege eindeutig, dass der Angeklagte am 1. Mai einen Polizisten angegriffen habe. Weiter„Haftstrafe für Neonazi nach Polizisten-Angriff“
Seit Mai häufen sich in Berlin-Weißensee rechte Sprühereien, Pöbeleien und Übergriffe. Viele der Provokationen richten sich auch maßgeblich gegen den Jugendclub Bunte Kuh e.V. und das Kultur- und Bildungszentrum (KUBIZ) in Weißensee. Aus diesem Anlass veranstalten verschiedene Initiativen am 28. August eine Kundgebung gegen die Neonazipräsenz der letzten Monate. Wir dokumentieren hier den Aufruf zur Demonstration: Weiter„Protestaktion gegen rechte Schläger“
Die Bahnhofstraße in Bad Nenndorf ist am Abend des 13. August bunt geschmückt: farbige Stoffe wechseln sich an den Straßenseiten ab mit aufgehängten Kleidungsstücken und Spruchbändern. Doch die Gäste, die auf der langen Straße des Kurortes erwartet werden, sind alles andere als willkommen: rund 1.000 Neonazis sind am 14. August zum mittlerweile fünften „Trauermarsch“ in die Kleinstadt westlich von Hannover gekommen. In diesem Jahr sorgte der Aufmarsch für besonderes Aufsehen, denn im Vorfeld war die vom Bündnis „Bad Nenndorf ist bunt“ geplante Gegendemonstration in der ersten Instanz verboten worden. Auch das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg untersagte dem Bündnis am Vorabend seine Demonstration, gestattete aber eine zweistündige Kundgebung.
Ein Berufsschule in Sachsen-Anhalt wollte ein Zeichen gegen Rechts setzen. Doch das Landratsamt untersagte die Aktion – aus Imagegründen. Weiter„Nazis? Nein, hier doch nicht!“
In Bad Nenndorf haben sich mehr als 1200 Menschen zu einer Kundgebung gegen einen Neonazi-Aufmarsch versammelt. Das OLG hatte die Proteste erst gestern genehmigt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hatte gestern Abend die Verbotsentscheidung des Landkreises Schaumburg für die vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) organisierte Gegendemonstration in Bad Nenndorf aufgehoben. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Hannover das Verbot der Gegendemonstration bestätigt, den Aufmarsch der Neonazis aber gestattet. Weiter„1200 Menschen demonstrieren gegen Rechts“
Die Neonazis dürfen marschieren, alle Gegenproteste sind verboten. Im niedersächsischen Bad Nenndorf verstehen couragierte Anwohner die Welt nicht mehr. Mit buntem und friedlichen Aktionen wollten sie am Samstag den Aufmarsch von bis zu 1500 Rechtsextremen aus der militanten Kameradschaftszene verhindern. Im Internet bejubeln die Rechten das Urteil und drohen dem Protestbündnis offen mit Gewalt. Weiter„„Ein trauriger Tag für die Zivilgesellschaft“: Gericht erlaubt Neonaziaufmarsch“
Mit einem Verbot des rechtsextremen sog. Trauermarsches in Bad Nenndorf will der Landkreis Schaumburg verhindern, dass am Samstag rund 1.000 Neonazis in dem niedersächsischen Kurort aufmarschieren. Gleichzeitig wurde auch die vom Bündnis „Bad Nenndorf ist bunt“ angemeldete Gegendemonstration verboten. In ihrer am Mittwoch morgen zugestellten Verbotsverfügung beruft sich die Versammlungsbehörde auf einen zu befürchtenden „polizeilichen Notstand“.
Gesicht Zeigen! startet heute mit einem Video eine Online-Kampagne gegen die zunehmende Brutalisierung – auch im Internet. Hintergrund ist die alarmierende Zunahme von gewalttätigen Übergriffen sowie die Verbreitung von Gewaltvideos im Netz. Damit bezieht Gesicht Zeigen! Stellung gegen Gewalt – sowohl reale als auch virtuelle. Weiter„Gesicht Zeigen! startet Kampagne gegen Gewalt und Brutalisierung“
Der x-beinige „Storch Heinar“ trägt gerne einen Hitlerbart, einen viel zu großen Wehrmachtshelm auf dem Kopf und ärgert damit die in der Naziszene äußerst beliebte Modemarke Thor Steinar. Die sieht darin eine Verunglimpfung ihres Markennamens. Zu Unrecht, wie heute das Landgericht Nürnberg-Fürth feststellte. Weiter„Modemarke „Thor Steinar“ verliert Prozess gegen Satire-Projekt“