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Bundesteilhabegesetz – der Entwurf verspricht mehr Bürokratie und kaum Vorteile

Nun ist er da, der Entwurf zum Bundesteilhabegesetz. Er ist 360 Seiten lang und soll das Leben behinderter Menschen nachhaltig verbessern. Seit Monaten war der Entwurf erwartet worden. Nicht zuletzt Menschen, die mit Assistenz leben, hatten sich von dem Gesetz viel versprochen. Dass sie mehr als 2.600 Euro ansparen dürfen zum Beispiel. Dass Assistenz und Teilhabe vom Sozialhilferecht entkoppelt wird. Dass Leistungen bundesweit vereinheitlicht werden. Dass die Partner von behinderten Menschen kein finanzielles Risiko eingehen, wenn sie eine behinderte Frau oder einen behinderten Mann heiraten. Das alles waren Forderungen der Behindertenverbände, der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung und vielen anderen. Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zeigte sich begeistert darüber, wie viele behinderte und nichtbehinderte Menschen zu dem Gesetz angehört worden seien. Aber eine Anhörung heißt ja nicht, dass man auch wirklich zuhört und sich danach richtet, was gesagt wurde.

Schlag ins Gesicht

Der Entwurf liegt nun auf dem Tisch. „Sehr ernüchternd“, „bin entsetzt“, „das Gesetz sei ein Schlag ins Gesicht behinderter Menschen“ – das waren die ersten Reaktionen, die ich zu dem Entwurf las und das hat mehrere Gründe.

Seit mehr als 40 Jahren gibt es das Versprechen, Assistenz und Teilhabeleistungen aus der Sozialhilfe herauszunehmen. Das ist aber wieder nicht geschehen. Das Bundesteilhabegesetz bleibt mit dem vorliegenden Entwurf den alten Prinzipien des Sozialhilferechts verhaftet. Das Vermögen wird zur Berechnung herangezogen, man darf nun aber statt 2.600 Euro im ersten Schritt 25.000 Euro besitzen, später sogar 50.000 Euro.

Das wird aber auch weiterhin dazu führen, dass Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen zur Verwirklichung verbriefter Menschenrechte ihr eigenes Einkommen und Vermögen einsetzen müssen. Das läuft nicht nur dem Grundgedanken des Nachteilsausgleichs zuwider. Es ist auch keineswegs im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention. Teilhabeleistungen, die keine Unterhaltsleistungen sind, dürften demnach nicht angerechnet werden. Aber dazu konnte sich die Bundesregierung schon wieder nicht durchringen.

Familien weiter belastet

Dabei spielt Geld natürlich eine Rolle. Die Bundesregierung spricht von Millionenbeträgen, die das neue Gesetz kosten soll, ohne aber zu erwähnen, dass das genau die Kosten sind, die bislang von behinderten Menschen selbst und ihren Angehörigen getragen wurden und dass diese weiterhin nicht vollständig entlastet werden. Kosten entstehen der Regierung dadurch, dass Vermögensgrenzen angehoben wurden – aber die Hoffnung war, dass sie beseitigt werden. Dazu konnte man sich dann doch nicht durchringen.

Die Grundlagen für die Berechnung der erhöhten Freibeträge sind außerdem abenteuerlich. Wie ein behinderter Mensch für das Alter vorsorgen soll, ist immer noch nicht geklärt. Bei 50.000 Euro Vermögen – das ist die letzte Stufe der Gesetzesänderung, die 2020 in Kraft treten soll – ist Schluss. Ein Eigenheim finanzieren? In einen Vorsorgeplan einzahlen? Das Vermögen der Eltern oder des Ehepartners erben? Gibt’s nicht! Auch weiterhin hält das Sozialamt die Hand auf, sobald ein bestimmter Betrag erreicht ist.

Auch das Vermögen des Ehepartners wird immer noch angerechnet. Wer mit einem behinderten Menschen verheiratet ist, zahlt also weiterhin drauf. Verunglückt der Ehepartner zum Beispiel und sitzt nach dem Unfall im Rollstuhl und braucht umfassende Assistenz, dann hat die Familie nicht nur den Unfall zu verdauen, sondern auch noch massive finanzielle Einbußen. Wer zu viel Vermögen hat (mehr als 25.000 Euro, später 50.000 Euro) bekommt nichts für Teilhabemaßnahmen oder Assistenz. Es erbt dann also schon zu Lebzeiten indirekt das Sozialamt und nicht die Ehefrau oder der Ehemann.

Gesetz bringt sogar Verschlechterungen

Was hat das mit gleichberechtigter Teilhabe zu tun? Mit dem Gesetz drohen sogar Verschlechterungen. Denn nur die Menschen sind leistungsberechtigt, die in fünf (von neun) Lebensbereichen ohne Unterstützung nicht teilhaben können oder in drei Lebensbereichen auch mit Unterstützung nicht teilhaben können. Es geht also nicht darum, wer wirklich Unterstützung braucht, sondern ob die Lebenssituation der Person bürokratischen Kriterien entspricht. Ein sehbehinderter Student beispielsweise, der „nur“ Unterstützung beim Lesen für sein Studium braucht, bekäme künftig zum Studieren keine personelle Hilfe mehr. Das ist weder im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention noch im Sinne des Gesetzgebers.

Das Gesetz ist enttäuschend. Darüber können auch die Selbstbeweihräucherungsreden der Regierung nicht hinwegtäuschen. Sie hat versucht, die UN-Behindertenrechtskonvention in ein nationales Gesetz zu gießen. Das bedient sich nur aus den Begriffen der Konvention, wendet sie aber nicht an. Selbstbestimmung, ambulantes vor stationärem Wohnen, die Freiheit, sich die Assistenz selbst zu organisieren, und vieles, vieles mehr sind jedoch Grundprinzipien der UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland ratifiziert hat. „Entscheidend ist, was hinten ‚rauskommt“, hat Helmut Kohl einmal gesagt. Ein Gesetz, das sich Teilhabegesetz nennt, aber am Ende nicht die Teilhabe sichert, sondern alten Wein in neuen Schläuchen verkauft, braucht niemand.

 

Behinderte Menschen als Warnhinweis

Um es vorweg zu sagen: Nein, ich bin keine Raucherin, der die Bilder auf Zigarettenpackungen lästig sind. Ich rauche nicht. Aber mich irritiert der Warnhinweis, der jetzt in ganz Europa auf Zigarettenpackungen auftaucht, dennoch: „Rauchen verursacht Schlaganfälle und Behinderungen“ ist dort seit Neuestem zu lesen. Dazu wird das Bild einer blassen, apathischen Frau im Rollstuhl gezeigt oder das Bild eines Mannes, der künstlich beatmet wird.

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Ausgrenzung muss Folgen haben

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat heute eine Studie zum Thema Diskriminierung in Deutschland vorgelegt. Wenig überraschend erst einmal: Diskriminierung gibt es häufig, viele erleben sie. Nahezu jeder dritte Mensch in Deutschland (31,4 Prozent) hat in den vergangenen zwei Jahren eine Diskriminierung erfahren. Vergleichsweise häufig kommt Benachteiligung aufgrund des Alters (14,8 Prozent) vor, gefolgt von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts (9,2 Prozent). Diskriminierung aufgrund von Behinderung haben 7,9 Prozent der Befragten erlebt. Wenn man bedenkt, dass 13 Prozent der Deutschen behindert sind, ist die Zahl relativ hoch.

Menschen wehren sich öfter

Die Befragung der Antidiskriminierungsstelle basiert auf zwei Säulen: In einer repräsentativen Umfrage des Bielefelder Forschungsinstituts SOKO Institut für Sozialforschung und Kommunikation wurden rund 1.000 Menschen ab 14 Jahren bundesweit telefonisch befragt. Diese Ergebnisse geben einen Überblick darüber, wie verbreitet Diskriminierung in Deutschland ist. In einer umfassenden schriftlichen Betroffenenbefragung konnten überdies alle in Deutschland lebenden Menschen ab 14 Jahren über selbst erlebte oder beobachtete Diskriminierungserfahrungen berichten. Mehr als 18.000 Personen haben sich beteiligt und knapp 17.000 selbst erlebte Situationen beschrieben.

„Diskriminierung ist alles andere als ein Nischenthema“, sagte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, bei der Vorstellung der Ergebnisse. „Jeder Mensch kann betroffen sein. Es ist also in unser aller Interesse, mit ganzem Einsatz gegen jede Form von Diskriminierung anzugehen.“ Immerhin, die Mehrheit der Menschen hat die Diskriminierung nicht einfach hingenommen, sondern sich gewehrt oder zumindest mit jemanden darüber gesprochen und sich beraten lassen. „Die Menschen sind nicht gewillt, Diskriminierung einfach zu erdulden“, sagte Lüders. Sie brauchten aber mehr und bessere Unterstützung: „Knapp zehn Jahre nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist es höchste Zeit für eine rechtliche Stärkung der Menschen, die Diskriminierung erleben. Auch sollten wir jetzt eine Fortentwicklung des gesetzlichen Diskriminierungsschutzes in den Blick nehmen.“

Klagerecht gefordert

Lüders regte deshalb ein eigenes Klagerecht für Diskriminierungsverbände sowie für die Antidiskriminierungsstelle an: „Es muss endlich möglich sein, Betroffene vor Gericht effektiv zu unterstützen – wie es in vielen anderen europäischen Ländern längst möglich ist.“

Zumindest im Bereich behinderter Menschen könnte die Bundesregierung sofort etwas ändern, indem sie nämlich das Behindertengleichstellungsgesetz auf die Privatwirtschaft ausweitet. Es genügt ja nicht, Studien zu veröffentlichen, wer alles diskriminiert wird, sondern Ziel muss doch sein, die Diskriminierung praktisch abzustellen oder zumindest den Menschen das Gefühl zu geben, dass das gesellschaftlich nicht toleriert wird.

Wenn ich in London an einen Busfahrer gerate, der sich weigert, mir die Rampe auszufahren, dann habe ich ein starkes Gesetz im Rücken, das sogar Schadenersatz vorsieht. Wenn mir das in Berlin, Hamburg oder München passiert, kann ich froh sein, wenn ich von den Verkehrsbetrieben ein angemessenes Entschuldigungsschreiben bekomme. Und dabei geht es nicht einmal ums Geld, sondern um das Bewusstsein in der Gesellschaft, das so etwas nicht mehr toleriert wird und dass der Staat derartige Ausgrenzung nicht mehr hinnimmt, was eben bedeutet, dass man etwas zahlen muss, wenn man diskriminiert.

Bittsteller

Stattdessen muss man in Deutschland als behinderter Mensch vielfach immer noch als Bittsteller auftreten. Man muss froh sein, wenn das örtliche Schwimmbad einen nicht gleich wieder rausschmeißt und wenn der Blindenführhund mit ins Restaurant darf.

Wenn man das in Deutschland nicht regeln will, könnte Deutschland wenigstens aufhören, eine entsprechende Gesetzesinitiative auf europäischer Ebene zu blockieren.

Die ganze Thematik Diskriminierung zeigt übrigens sehr schön, dass es keineswegs ums Geld geht, das angeblich fehlt, sondern um die richtige Einstellung. Nur ein Beispiel: Blindenführhunde in Restaurants zu lassen – und zwar so, dass sich die Restaurantbesitzer schadenersatzpflichtig machen oder ein Bußgeld zahlen müssen, wenn sie blinde Menschen deshalb rauswerfen – kostet den Staat keinen Cent. Aber es wäre extrem wichtig, um das Selbstbewusstsein blinder Menschen mit Blindenführhunden zu stärken und klar zu machen, dass so ein Verhalten heutzutage nicht mehr geht. Exklusion muss Folgen haben. Das ist zielführender als Inklusion immer nur zu fordern oder in Studien festzuhalten, wie viele Menschen von Ausgrenzung betroffen sind.

 

Alles wie gehabt – der Bundestag debattiert zum Behindertengleichstellungsgesetz

Die Bundesregierung will das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz modernisieren. Was sich erst einmal prima anhört, hat einen Haken: Auch nach der Reform wird sich für behinderte Menschen kaum etwas ändern. Denn das Gesetz verpflichtet lediglich den Staat zur Barrierefreiheit, genauer gesagt den Bund, nicht aber die Wirtschaft. Jetzt wurde die Modernisierung des Gesetzes im Bundestag diskutiert. Ich kam mir vor, als sei ich in eine Zeitmaschine gestiegen und hätte 1990 als Zielzeit eingegeben. Die Debatte wirkte mehr als weltfremd. Die Regierung applaudierte sich für die kleinen Trippelschritte, die man in den letzten Jahrzehnten geschafft hat.

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Barrierefrei wählen ist nicht selbstverständlich

Wer in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz oder Sachsen-Anhalt wohnt und wahlberechtigt war, konnte am Sonntag wählen gehen – und kam hoffentlich auch in sein örtliches Wahllokal. Das ist leider nicht ganz selbstverständlich, denn auf Twitter und Facebook machten sich vor und während den Wahlen schon einige behinderte Menschen Luft, weil sie nicht in ihr örtliches Wahllokal kamen.

Rheinland-Pfalz vorn

Während in Rheinland-Pfalz immerhin mehr als 80 Prozent der Wahllokale barrierefrei waren, waren es ist Sachsen-Anhalt gerade mal die Hälfte. Gut 870 Wahllokale in Rheinland-Pfalz waren nach Angaben des Statistischen Landesamtes nicht barrierefrei, in 80 Prozent der Gebäude fehle ein entsprechender Zugang.  Das statistische Landesamt von Baden-Württemberg konnte mir leider keine Zahlen über barrierefreie Wahllokale nennen.

Nun kann man argumentieren: Sollen behinderte Wähler eben Briefwahl machen, wenn sie nicht ins Wahllokal kommen. Aber eigentlich müsste jeder Bürger das Recht haben, im Wahllokal zu wählen und nicht auf die Zuverlässigkeit der Deutschen Post zu vertrauen.

Überraschend nicht barrierefrei

Und noch ein Argument spricht dagegen: Teilweise bemerken die Leute erst am Wahltag, dass ihr Wahllokal nicht barrierefrei ist. Zwar drucken jetzt die meisten Bundesländer immerhin einen Hinweis auf die Wahlbenachrichtigung, ob das nächstgelegene Wahllokal barrierefrei ist oder nicht, aber nicht alle Leute sehen das.

Am Wahltag auf Facebook begegneten mir jedenfalls mehrere Einträge , wo sich Menschen, die zum ersten Mal im Rollstuhl wählen gingen, bitterlich darüber beklagten, nicht in ihr Wahllokal zu kommen. Sie hatten schlicht gar nicht damit gerechnet, dass in Deutschland Wahlen in Gebäuden abgehalten werden, in die man nicht stufenlos hineinkommt. Ich kann diese Einstellung durchaus verstehen. Ich finde auch immer wieder verblüffend, dass zwar jeder Mist in Deutschland geregelt ist, aber es immer noch völlig in Ordnung zu sein scheint, dass 20 Stufen zur Wahlurne führen – und das bei einer immer älter werdenden Bevölkerung.

Abenteuer Wahlschein

Alternativ zur Briefwahl kann man im Falle eines nicht barrierefreien Wahllokals auch noch einen Wahlschein beantragen, der einem erlaubt, in einem anderen, hoffentlich barrierefreien Wahllokal zu wählen, auch wenn man nicht dort gemeldet ist. Das habe ich früher oft gemacht, aber es kann den Wahlhelfern den Schweiß auf die Stirn treiben. Vermutlich fällt es in den Wahlschulungen in das Kapitel „Das wird sicher nicht vorkommen, aber nur damit Sie es mal gehört haben“.

Und dann kommt es doch vor und  jemand muss angerufen werden, weil man hat dann doch nicht so genau aufgepasst, was in so einem Fall zu tun ist. Dieses Theater war zwar immer ganz lustig, zog sich allerdings auch hin, so dass ich dann doch irgendwann auf Briefwahl umgestiegen bin.

Hausmeisterregeln versus Barrierefreiheit

In England hat bei der letzten Europawahl ein renitenter Hausmeister fast meine Stimmabgabe verhindert. Obwohl die Wahllokale bis spät abends geöffnet hatten, war der barrierefreie Seiteneingang ab 18 Uhr versperrt. Es war bereits dunkel als ich ankam und weil unsere Gegend hier schon fast ländlich ist, war auch weit und breit niemand auf der Straße, der mir helfen konnte. Ich klopfte mühsam ans Fenster, bis jemand kam. Der Hausmeister schloss mir den Seiteneingang auf und ich sagte ihm, dass er ihn bitte offen lassen muss, so lange in der Schule noch gewählt wird. Das wollte er nicht einsehen. Er mache den Seiteneingang immer um 18 Uhr zu. Nur weil in der Schule gewählt würde, würde er da jetzt keine Ausnahme machen.

Die örtliche Wahlkommission war von seiner Argumentation wenig angetan und leitete sogar ein Verfahren ein. Ich bekam ein offizielles Entschuldigungsschreiben meiner Gemeinde und die Zusicherung, dass so etwas nicht mehr vorkommen werde. Sie sollten Recht behalten. Bei den nächsten Wahlen konnte ich den Haupteingang der Schule benutzen. Man hatte den Eingangsbereich ebenerdig umgebaut.

 

Ohne die Wirtschaft keine Inklusion

Ich bin in Hessen und Rheinland-Pfalz aufgewachsen, habe danach viele Jahre in Hamburg gelebt, trotzdem ist Berlin mein Lieblingsbundesland. Das hat unter anderem damit zu tun, dass ich Berlin im Vergleich zu anderen Bundesländern als relativ barrierefrei empfinde, vor allem was die Anzahl der barrierefreien Toiletten in öffentlichen Einrichtungen und Restaurants angeht. Weiter„Ohne die Wirtschaft keine Inklusion“

 

Eine Frage von Prioritäten

Die Trauerhalle von Walldorf wird barrierefrei. Was daran interessant ist, ist nicht so sehr die Tatsache, dass umgebaut wird, sondern die Vorgeschichte. Bereits im Sommer hatte die Fraktion DKP/Die Linke einen Antrag im Stadtparlament gestellt, den Haupteingang der Trauerhalle umzubauen, damit künftig auch Rollstuhlfahrer und gehbehinderte Menschen stufenlos zu den Trauerfeiern kommen. Bisher konnten Rollstuhlfahrer nur durch einen Seiteneingang in die Trauerhalle gelangen, durch den auch die Toten geschoben werden. Auch die CDU unterstützte den Antrag.

Seiteneingang für Tote und Rollstuhlfahrer

Aber die rot-grüne Mehrheit im Stadtparlament lehnte den Antrag der Fraktion DKP/Die Linken ab. Man könne Rollstuhlfahrern durchaus zumuten, den gleichen Eingang wie die Toten zu benutzen.

Doch dann hatte jemand in einer Nacht- und Nebelaktion den Haupteingang mit einer Rampe versehen – natürlich nicht den allgemeinen Standards entsprechend und ohne Baugenehmigung auf fremdem Gelände. Was die Politik verhindert hatte, realisierte nun ein offensichtlich handwerklich versierter Bürger.

70 Euro Kosten

Die Frankfurter Neue Presse berichtete, die Installation habe etwa 70 Euro gekostet. Und die Aktion wurde zum Facebook-Hit. Die Berichterstattung der Regionalzeitung wurde hundertfach auf Facebook und Twitter geteilt, weit über die Grenzen von Mörfelden-Walldorf hinaus. Der Tenor war durchaus positiv und kaum jemand brachte Verständnis dafür auf, warum die Stadt dem Bau der Rampe nicht längst zugestimmt hatte.

Das zeigte offensichtlich Wirkung. Der Bürgermeister Heinz-Peter Becker (SPD) sagte mir auf Anfrage, man habe sich nun doch entschlossen, den Eingangsbereich der Trauerhalle innerhalb der kommenden vier bis fünf Wochen barrierefrei umzubauen. Dafür seien eigens Haushaltsmittel umgeschichtet worden. Er betonte, dass die hessische Stadt durchaus Barrierefreiheit im Blick habe. Man habe beispielsweise Bordsteinkanten abgesenkt.

Mehr im Bestand umbauen

Die Geschichte zeigt sehr schön, dass Barrierefreiheit nicht zuletzt eine Frage von Prioritäten ist. Diese haben sich offensichtlich verschoben, nachdem mit der Guerilla-Rampe öffentlich Druck erzeugt wurde und sich ziemlich viele Menschen dafür aussprachen, die Rampe zu behalten oder eine neue, baurechtlich einwandfreie Lösung zu finden.

Es gibt leider in Deutschland wenig Bestrebungen im Bestand umzubauen. Das Beispiel aber zeigt, dass es durchaus machbar ist. Und oft muss es nicht einmal viel kosten, man muss es einfach machen. Aber es zeigt auch: Die Politik braucht manchmal den öffentlichen Druck, um genau diese Prioritäten zu setzen.

 

Ein bisschen mehr Gleichstellung für Behinderte

Das Bundeskabinett hat einen Entwurf zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts beschlossen. Das derzeit geltende Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) verpflichtet Träger öffentlicher Gewalt, insbesondere Bundesbehörden, zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und zur Barrierefreiheit. Es enthält unter anderem Regelungen zur Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr, zum Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderer Kommunikationshilfen sowie zur Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken und zur barrierefreien Informationstechnik. Weiter„Ein bisschen mehr Gleichstellung für Behinderte“

 

Arbeit muss sich auch für behinderte Menschen lohnen

Ich bin eigentlich eine ewige Optimistin. Aber was das geplante Teilhabegesetz angeht, verlässt mich mein Optimismus gerade. Zur Erinnerung: Mit dem Teilhabegesetz könnten behinderte Menschen und ihre Angehörigen finanziell entlastet werden. Außerdem soll das Gesetz die Assistenz behinderter Menschen endlich von der Sozialhilfe lösen. Weiter„Arbeit muss sich auch für behinderte Menschen lohnen“