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Das verräterische Archiv des NSU – Das Medienlog vom Mittwoch, 10. Dezember 2014

 

Fingerabdrücke von Beate Zschäpe waren das Thema am 168. Prozesstag im NSU-Prozess. Die Spuren fanden sich an Zeitungsartikeln, die das Trio in seiner letzten Wohnung in Zwickau aufbewahrten. Teils wurden die Archivalien im Bekennervideo der Terrorzelle verwendet. Als Teil von Sachverständigengutachten wurden die Schlagzeilen im Gericht verlesen – und warfen ein Licht auf die Arbeit der Medien vor der Enttarnung des NSU im November 2011: So wurde „noch einmal dokumentiert, wie sehr sowohl die Ermittlungsbehörden als auch wir Medien in der NSU-Affäre jahrelang versagt haben“, kommentiert Thies Marten vom Bayerischen Rundfunk.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Überschriften waren damals etwa „Auftragskiller richtet das 9. Opfer hin“ oder „War es eine Abrechnung der Mafia?“. Rückblickend betrachtet seien sie Anlass „zum Fremd- und Selbstschämen“, befindet der Autor. Die rund 60 Zeitungsartikel hätten indes einen erheblichen Wert als Beweismittel, zeigten sie doch, dass Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt über die Folgen der ihnen zugeschriebenen Taten gut informiert waren. Zudem stammten die Texte aus Regionalzeitungen, die offenbar vor Ort gekauft wurden. Fraglich sei somit, wie das Trio im Anschluss an die Quellen gelangte.

Beweismittel wie diese seien „von großer Bedeutung für das spätere Urteil“, schreibt Tanjev Schultz in der Süddeutschen Zeitung. Zwei Fingerabdrücke von Zschäpe identifizierten die Ermittler auf dem Zeitungspapier. Die Wichtigkeit des Beweiskomplexes habe im Widerspruch zum monotonen Vortrag der Richter gestanden, die in der Sitzung die Gutachten vorlasen: „Ausnahmsweise kam das Gericht an diesem Tag wirklich mal zügig voran.“

Zudem befasste sich das Gericht erneut mit dem Zeugen und mutmaßlichen NSU-Helfer Jan W., der vor Gericht die Aussage verweigert hatte. Er soll gebeten worden sein, auf Kosten des radikalen Netzwerks Blood & Honour Waffen für das Trio zu beschaffen. Dazu sagten zwei Polizisten aus, die W. im Januar 2012 vernommen hatten. In einer Pause hatte der Zeuge demnach gesagt, dass „führende NPD-Funktionäre Waffen in die Szene eingeschleust“ hätten – ein solcher war der Mitangeklagte Ralf Wohlleben. Er steht vor Gericht, weil er den Transport der Mordwaffe Ceska 83 an den NSU befohlen haben soll.

Gisela Friedrichsen von Spiegel Online betont in diesem Zusammenhang, wie wichtig die Aufklärung des Lieferwegs der Pistole ist: „Wohllebens mutmaßlicher Mordvorsatz wird sich nur mit seiner Kenntnis von der Verwendung der Ceska 83 begründen lassen.“ Zudem sagte W. in der Pause, ein V-Mann des Verfassungsschutzes habe ihm 1998 eine Waffe angeboten. Frank Schauka von der Thüringer Allgemeinen sieht in dieser Aussage eine Verteidigungsstrategie: „Er geht in die Offensive und wirft dem Verfassungsschutz vor, dieser habe die Militarisierung der rechtsextremen Szene gezielt vorangetrieben.“

Das nächste Medienlog erscheint am Donnerstag, 11. Dezember 2014.