Ein Gutachter des Bundeskriminalamts hat am Mittwoch vor Gericht die Pistole gezeigt, mit denen der NSU neun Männer erschossen haben soll. Auffällig war, dass die im Brandschutt der Zwickauer NSU-Wohnung gefundene Waffe vom Typ Ceska 83, mittlerweile gereinigt, in bemerkenswert gutem Zustand ist. Auch die anderen 19 Pistolen, Revolver und Gewehre aus dem Bestand der Terrorzelle legte er vor. Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe habe sich „von der Waffensammlung unbeeindruckt“ gezeigt, notiert Wiebke Ramm auf Spiegel Online.
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Julian von Löwis vom Bayerischen Rundfunk weist darauf hin, dass die Herkunft der meisten Pistolen unbekannt sei. Die Geschichte vom „Arsenal, das zur Ausrüstung einer Privatarmee ausreichen würde“ sei aber im Gegensatz zum Beschaffungsweg der Ceska nicht für das Urteil relevant. Daher werde „über den Ursprung der restlichen Waffen wohl vieles unbeantwortet bleiben“.
„Das Arsenal ließ vermuten, dass die rechte Terrorzelle noch weitaus mehr geplant hatte“ als die Morde und Sprengstoffanschläge, die Zschäpe und ihren Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt zugeschrieben werden, heißt es bei uns auf ZEIT ONLINE. Demnach lagerte die Gruppe auch geladene Pistolen zuhause – etwa für den Fall, dass die beiden Uwes „sich freischießen“ wollten, wenn sie von der Polizei konfrontiert werden, wie Zschäpe in ihrer Aussage mitgeteilt hatte.
Im Nachgang zu dieser soll sie noch 39 Fragen von Richter Manfred Götzl beantworten, doch das lässt auf sich warten. Ihr Wahlverteidiger Hermann Borchert ließ die Süddeutsche Zeitung wissen, er habe selten Zeit, sich mit seiner Mandantin zu treffen. Gemeinsam mit ihm formuliert sie die Antworten, die ihr Pflichtverteidiger Mathias Grasel in der Verhandlung verlesen soll. Autorin Annette Ramelsberger sieht einen Machtkampf zwischen Borchert, der nur selten anwesend ist, und Götzl. Denn dieser stelle „seine Fragen gern dann, wenn nur Grasel im Gericht ist“.
Ein Befangenheitsantrag der Angeklagten Ralf Wohlleben und Beate Zschäpe gegen alle fünf NSU-Richter ist abgelehnt worden, wie dpa berichtet. In dem Gesuch, das als erstes als durchaus chancenreich gegolten hatte, bezogen sich die Verteidiger von Wohlleben und Zschäpe auf einen Beschluss des Gerichts, in dem es hieß, dass die Vernichtung von V-Mann-Akten beim Bundesverfassungsschutz erst „nach der letzten Straftat der angeklagten Personen“ erfolgt sei. Weil die Richter nicht von einer „mutmaßlichen“ oder „angeklagten“ Tat sprachen, sehen die Verteidiger ihre Mandanten als vorverurteilt an.
Das nächste Medienlog erscheint am Freitag, 26. Februar 2016.