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Als Zschäpe die Festnahme fürchtete

 

Erneut hat Beate Zschäpe über ihren Anwalt Fragen des Gerichts beantwortet. Dabei erhob sie Vorwürfe gegen die Polizei: Das Trio hätte in Hannover festgenommen werden können – vor Beginn der Mordserie.

Oberlandesgericht München, 283. Verhandlungstag im NSU-Prozess: Eintritt einer Frau ohne Identität. Beate Zschäpe, die Hauptangeklagte, hat in diesem Verfahren keine Stimme, keine typischen Ausdrücke, meist nicht mal das, was man einen Gesichtsausdruck nennen könnte. Äußert sich Zschäpe, indem sie wie heute Antworten auf die Fragen von Richter Manfred Götzl verlesen lässt, bleibt kein Eindruck von ihr. Was umso ärgerlicher ist, da in ihren Einlassungen meist nur wenig Substanzielles oder Glaubwürdiges steckt.

Abseits des Gerichtssaals sei Zschäpe anders, heißt es. Eine kurzzeitige Mitgefangene sagte im Interview mit der ZEIT, die Angeklagte sei dominant und manipulativ, spiele „Theater“. Ob Zschäpes Nullverhalten eine Verstellung bedeutet oder überhaupt nichts, muss jeder selbst beurteilen.

Vor den Richtern wirkt Zschäpe allein durch Schriftstücke, abgefasst und vorgelesen von ihren Anwälten. In weniger als einer halben Stunde rattert ihr Wahlverteidiger Hermann Borchert an diesem Tag Antworten auf Fragen aus zwei vorigen Sitzungen herunter. Hauptthema ist das Verhältnis zu dem Mitangeklagten Holger G., der Zschäpe und ihren Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt geholfen haben soll. Unter anderem soll G. ihnen zu gefälschten Ausweisen verholfen haben.

Anders als bei vielen anderen Unterstützern sei der Kontakt zu G. nie ganz abgerissen, auch nicht während der 13 Jahre, die Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt im Untergrund verbrachten. Nach Aussage Zschäpes hatten sich vor allem Mundlos und Böhnhardt immer wieder um Treffen mit G. bemüht. Sie hätten beispielsweise prüfen wollen, ob G. noch eine Fahrerlaubnis hatte – denn er habe Böhnhardt seinen Führerschein überlassen.

Gleich nach ihrer Flucht vor der Polizei im Jahr 1998 seien Mundlos, Böhnhardt und sie durch Vermittlung eines befreundeten Neonazis in der Wohnung eines anderen Gesinnungsgenossen untergekommen, verliest Borchert Zschäpes Aussage. Der habe es jedoch mit der Angst zu tun bekommen, als der MDR im Februar Fahndungsfotos der drei in der Sendung Kripo Live zeigte. Also seien die drei weiter nach Hannover gefahren, wo G. seit 1997 wohnte. Sie wollten ihn um Hilfe bitten – doch der war nicht zuhause.

In der Stadt kam es Zschäpes Schilderung zufolge zu einer brenzligen Situation: Im Zentrum gerieten die drei mit dem Auto in eine Drogenkontrolle. Mundlos habe sich dabei mit dem Ausweis eines Freundes aus Jena ausgewiesen. Zusätzlich hätten die Polizisten mit einer Computerabfrage das Kennzeichen des Wagens überprüft. An dieser Stelle seien die Untergetauchten ins Schwitzen gekommen, denn das Nummernschild sei gestohlen gewesen. „Wir befürchteten, dass wir nun verhaftet würden“, verliest Borchert, „dies geschah jedoch nicht und wir konnten unbehelligt weiterfahren“.

Nähere Einzelheiten stehen nicht in der Aussage. Damit ergeben sich neue Fragen im NSU-Komplex: Wurde die Festnahme der drei noch vor dem ersten Mord verpasst, weil Streifenpolizisten ein gestohlenes Kennzeichen ignorierten oder übersahen? Oder versagte der Bordcomputer?

Ähnlich fraglich ist allerdings, ob sich die Kontrolle tatsächlich in dieser Form ereignet hat – oder ob Zschäpe und ihre Anwälte einen Versuch unternommen haben, die mögliche Schuld der Angeklagten durch Anführung von Ermittlungsfehlern zu relativieren. Bislang war nicht bekannt, dass das Trio jemals ein gestohlenes Nummernschild oder Auto benutzt hätte.

Geflohen waren die drei im Wagen des Mitangeklagten Ralf Wohlleben. Schwer beschädigt hatten sie das Auto auf einem Parkplatz nahe Dresden abgestellt. Dort holte es ein Helfer aus der Szene nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes jedoch rund eine Woche vor dem Kripo-Live-Bericht wieder ab.

Was genau passierte, lässt sich nicht mehr klären. Ähnlich wie ein weiterer Vorfall im Zusammenhang mit G. Dieser hatte zu Prozessbeginn ausgesagt, er habe den dreien im Sommer 2001 eine Pistole vorbeigebracht. Zschäpe lässt wissen, seine Darstellung „entspricht zum Teil nicht den Tatsachen“. So sei sie nicht dabei gewesen, als G. die Waffe übergab, die drei hätten sich auch nicht bei ihm entschuldigt, ihn als Kurier ausgenutzt zu haben. Er habe allerdings davon gewusst, dass sich die Untergetauchten mit Banküberfällen finanzierten.

In weiteren Antworten gibt Zschäpe einen Einblick in den Unterhalt des Trios, den Mundlos und Böhnhardt durch Banküberfälle bestritten. In der Zwickauer Wohnung, in der die drei bis 2011 lebten, hätten mehrere Tausend Euro in einer Kassette im Abstellraum gelagert – für „die Anschaffungen des täglichen Lebens“. Der Hauptteil der reichlichen Beute habe demnach in den Zimmern von Mundlos und Böhnhardt gelagert. Von ihnen will Zschäpe auch Geld bekommen haben, wenn sie danach gefragt habe.

Damit stellt sich Zschäpe überdeutlich gegen die Anklageschrift der Bundesanwaltschaft, nach der sie die Kasse verwaltete und ihren Männern bei Bedarf etwas zusteckte. Während der Ferien der drei auf der Ostseeinsel Fehmarn hatten Urlaubsbekanntschaften beobachtet, wie Zschäpe sich um die finanziellen Angelegenheiten gekümmert hatte. Die Anklagebehörde wertet das als Indiz, dass Zschäpe keineswegs eine unbeteiligte Mitläuferin war.

Die Angeklagte selbst verharrt, wie immer, im emotionalen Leerlauf. Kein Kommentar, kein Gesichtsausdruck.