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Zschäpes nichtssagende Antworten – Das Medienlog vom Dienstag, 13. September 2016

 

Wenn der NSU-Prozess heute am Ende der bayerischen Sommerferien wieder den regulären Betrieb aufnimmt, dürfte die Hauptangeklagte Beate Zschäpe bald Fragen der Opferanwälte beantworten. Doch was darf man sich davon versprechen? Zschäpe habe bislang „nur Nichtssagendes von sich gegeben“, kommentieren Stefan Braun und Annette Ramelsberger von der Süddeutschen Zeitung. Ihre Antworten hätten die Hintergründe der NSU-Taten komplett ausgeblendet.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Bleibt an Erkenntnissen das, was der Vorsitzende Richter Manfred Götzl in den vergangenen drei Jahren Prozess ermitteln konnte. Auffällig sei dabei gewesen: Er habe Zeugen besonders aus dem rechten Milieu „mit einer an Zermürbungstaktik grenzenden Geduld befragt – aber er hat selbst bei offensichtlichen Lügen von jeglicher Strafe abgesehen. Das hat immer wieder Verwunderung ausgelöst“. Ob allerdings ein größerer Kreis von Mittätern beteiligt war, sei nicht klar. Viele Nebenklage-Anwälte seien aufgrund ausgebliebener Aufklärung enttäuscht.

Trotz fortgeschrittener Dauer des Verfahrens: „Das Ende ist völlig unklar“, merkt Nina Gut vom Münchner Merkur an. Schließlich sei es dabei immer wieder zu „Überraschungen und Verzögerungen“ gekommen – dazu zählt die Autorin auch Zschäpes Aussage vom Dezember vergangenen Jahres. Die Zeit, die bislang ins Land gezogen sei, müsse jedoch kein Manko sein, äußert sich dazu der Opferanwalt Mehmet Daimagüler: „Ein kurzer Prozess ist meistens ein schlechter Prozess“, sagt er.

So schnell wie die Hoffnung auf eine Auslieferung des früheren V-Manns Ralf Marschner alias Primus aufgekeimt war, ist sie wieder vorbei: Die Schweiz wird den dort lebenden Rechtsextremisten nicht überstellen, wie das Neue Deutschland berichtet. Die Entscheidung bestätigte ein Sprecher des Schweizer Bundesamtes für Justiz. Gegen Marschner lag in Deutschland ein Strafbefehl wegen Insolvenzverschleppung vor. Da das Delikt in der Schweiz nicht strafbar ist, wurde die Auslieferung abgelehnt. Der ehemalige Verfassungsschutzinformant soll Uwe Mundlos von 2000 bis 2001 in seiner Baufirma beschäftigt haben.

Das nächste Medienlog erscheint am Mittwoch, 14. September 2016.