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Keine Berichte zum NSU-Prozess

Auch am Dienstag, 2. Dezember, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Mittwoch, 3. Dezember 2014.

 

166. Prozesstag – Blood-&-Honour-Aktivist Michael P.

Erneut untersucht das Gericht die Verbindung des NSU-Trios zum rechtsradikalen Netzwerk Blood & Honour: Am Dienstag geladen ist Michael P., der frühere Ehemann der Zeugin Antje B. Wie sie war er in der sächsischen Sektion des militanten Netzwerks aktiv und betrieb einen Szeneladen. Er ist wegen mehrerer rechtsextremer Taten vorbestraft. Bei einer Überwachung seines Telefonanschlusses hörten Ermittler, wie er die Namen Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt erwähnte. Naheliegend ist daher, dass P. das 1998 geflüchtete Trio unterstützt haben könnte.

Zudem sagen zwei Polizisten aus dem schweizerischen Luzern aus. Sie führten 1998 Ermittlungen gegen das Waffengeschäft, aus dem die NSU-Mordpistole Ceska 83 stammt. Damals hatte das Unternehmen offenbar Waffen an einen Kunden verkauft, der nicht zum Kauf berechtigt war.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Zschäpe-Verteidiger lehnen erneut Richter ab – Das Medienlog vom Freitag, 28. November 2014

Es ist bereits das sechste Mal: Erneut haben Beate Zschäpes Verteidiger einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl gestellt. Sie warfen ihm vor, die Befragung eines Polizisten, der sich kaum erinnern konnte, als reine Verlesung eines alten Vernehmungsprotokolls missbraucht zu haben. Er habe sich sein Urteil demnach bereits gebildet. Die Anwälte haben mit dem Antrag „einen kleinen Achtungserfolg errungen“, meint Christoph Arnowski vom Bayerischen Rundfunk.

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Rechtsextremer Helfer oder Mitläufer? – Das Medienlog vom Donnerstag, 27. November 2014

Der Zeuge Ralph H. ist ein mutmaßlicher Unterstützer des NSU – „mit einem seltsamen Verhältnis zur Wahrheit“, beobachtete Tanjev Schultz von der Süddeutschen Zeitung. Denn im Zusammenhang mit dem Zeugen geschahen seltsame Dinge, die er vor Gericht nicht erklären konnte. So wurde sein Personalausweis im ausgebrannten Haus des NSU-Trios gefunden. „An einen Zufall kann man da nicht mehr glauben.“

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165. Prozesstag – Frühe Aussagen von Zschäpe und Wohlleben

Erneut befasst sich das Gericht mit dem Fall der Bombenattrappe aus dem Jahr 1996, die Uwe Böhnhardt an einer Autobahnbrücke nahe Jena platziert haben soll. Damals sagten auch Beate Zschäpe und der Mitangeklagte Ralf Wohlleben bei der Polizei aus – und deckten ihren Kameraden Böhnhardt, indem sie ihm ein Alibi gaben. Für die Tat wurde Böhnhardt verurteilt, später wurde das Urteil aus Mangel an Beweisen aufgehoben.

Ein Polizist, der Zschäpe und Wohlleben kurz nach der Tat vernahm, sagt nun als Zeuge im Prozess aus. Die Aussage, die Zschäpe zwei Jahre vor dem Untertauchen des NSU-Trios machte, könnte heute Hinweise zur Ideologie von Böhnhardt liefern, zudem auf den Zusammenhalt des NSU-Trios. Zu der Tat hatte das Gericht bereits mehrfach Ermittler von damals angehört.

Zudem sagt ein Gutachter des Bundeskriminalamts aus, der für den Prozess ein Gutachten erstellt hat.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Der Zeuge mit den Zufällen

Den NSU-Terroristen will er nicht geholfen haben – doch der Ausweis von Ralph H. lag in deren letzter Wohnung. Nur einer von vielen Zufällen um einen dubiosen Zeugen.

Ist Ralph H. ein engagierter rechtsextremer Helfer? Oder ein gutmütiger Mitläufer, der sich von den Terroristen des NSU hat einspannen lassen? Der hagere Mann wirkt auffällig harmlos – keine Insignien der rechten Szene, kein rasiertes Haupt. Im Ringelpullover setzt sich der 40-Jährige an den Zeugentisch im Münchner Oberlandesgericht. Doch H. hat wohl nicht ohne Grund vorgesorgt und seinen Anwalt mitgebracht, einen Szenejuristen aus Chemnitz.

Gegen H. gibt es einen schwerwiegenden Verdacht: Aus dem Schutt des niedergebrannten Hauses in Zwickau, in dem die drei NSU-Terroristen zuletzt gewohnt hatten, fischten Polizisten seinen Personalausweis. Vieles deutet darauf hin, dass H. ein weiterer Unterstützer war, der Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt mit seiner Identität half, unerkannt im Untergrund zu leben. Nicht auszuschließen ist außerdem, dass er ihnen mit einer Wohnung und Ausrüstungsgegenständen behilflich war.

Die drei flüchteten 1998, nachdem Sprengstoff in Zschäpes Garage in Jena gefunden worden war. In der Folgezeit kamen sie bei verschiedenen Kameraden aus der rechten Szene unter, bevor sie unter falschen Namen selbst Wohnungen mieteten. Die ersten Unterkünfte vermittelte der Neonazi Thomas S., eine Größe in den rechten Kreisen von Chemnitz. Auch bei Ralph H. rief er an.

Was folgte, war eine Szene wie aus einem Thriller: S. traf H. in der Innenstadt, begleitet von zwei Männern, die ihre Gesichter tief in Kapuzenpullovern verbargen. Der Kumpel fragte, ob er sie für ein paar Tage als Untermieter aufnehmen könne. H. sagt, er habe abgelehnt, weil er noch bei seinen Eltern lebte. Wer die beiden waren und warum sie so dringend eine Wohnung brauchten, danach habe er nicht gefragt: „Das hat mich nicht weiter interessiert.“ Womöglich gab es auch gar keinen Grund, nachzuhaken – dass drei Rechtsextreme aus Jena geflüchtet waren, war in weiten Teilen der Szene bekannt.

„Eine zentrale Figur“

Überhaupt schien H. von der dubiosen Anfrage nicht überrascht: „Ich glaube, ich war nicht der erste, der von S. angerufen wurde.“ Der sei schließlich „eine zentrale Figur“ gewesen und habe ihn nur selten getroffen. Merkwürdig nur, dass S. offenbar so erpicht auf H.s Unterstützung war, dass er ein halbes Jahr später schon wieder an ihn herantrat. An einem Abend in einer einschlägigen Kneipe fragte er erneut – doch H. will wieder nein gesagt und S. an einen Kumpel verwiesen haben.

Ob die beiden Männer Mundlos und Böhnhardt waren, steht nicht fest. Doch zur Zeit der Wohnungsanfrage mehren sich weitere Auffälligkeiten, die Ermittler nach dem Auffliegen des NSU im November 2011 zu H. zurückführten. So beantragte er im Februar 1999 einen neuen Personalausweis. Den alten will er verloren haben, möglicherweise nachdem er angetrunken von einem Wirtshausbesuch nach Hause ging.

Das Dokument tauchte erst zwölf Jahre später wieder auf – in der Zwickauer Brandruine. Richter Manfred Götzl verzichtet darauf, H. mit dieser Tatsache zu konfrontieren. Wahrscheinlich hätte H. eine der üblichen Ausweichfloskeln präsentiert, mit denen er auf die meisten Fragen antwortet: „Das kann ich nicht mehr einordnen.“

Über die Konsequenzen nicht im Klaren?

Unerklärlich ist H. angeblich auch, dass auf seinen Namen eine Wohnung in der Chemnitzer Cranachstraße gemietet wurde. Dort zog offenbar niemand ein – doch Unbekannte nutzten die Adresse, um bei mehreren Versandhäusern Waren zu bestellen und nicht zu bezahlen. Bei einem Versand für Jagdzubehör wurden unter anderem Abwehrsprays und ein Nachtsichtgerät bestellt – später gefunden im Schutt in Zwickau. Bei demselben Unternehmen hatte er schon Jahre zuvor etwas bestellt, regulär und ehrlich bezahlt.

Denkbar ist somit, dass das NSU-Trio den Ausweis nutzte, um sich kostenlos einzudecken – durchaus gegen H.s Willen, der Anzeige erstattete, als Inkassoforderungen an seiner Meldeadresse eintrafen. Hatte er das Papier abgegeben, ohne sich über die Konsequenzen im Klaren zu sein?

Möglich ist jedenfalls, dass H. einfach nur seinen rechten Kameraden gefallen wollte. Richter Götzl fragt ihn nach der Einstellung, die er Ende der neunziger Jahre vertrat. H. stammelt von Sonnenwendfeiern und Zusammengehörigkeitsgefühl in der Szene, vom „Elitären“ in der nationalen Bewegung. Von politischen Meinungen spricht er nicht.

Gegen Ende heizt sich die Stimmung auf, als der Nebenklageanwalt Mehmet Daimagüler H. jeden Namen der zehn mutmaßlichen NSU-Mordopfer vorliest und ihr Todesdatum ergänzt. Es ist wohl der Versuch, dem Zeugen die Tragweite einer Unterstützung von militanten Neonazis klarzumachen. Doch damit fängt er sich den Protest der Verteidigung ein: „Es ist eindeutig, dass diese Fragen für die Galerie sind“, wirft Olaf Klemke ein, der Verteidiger des Mitangeklagten Ralf Wohlleben. Daimagüler fragt zurück, ob der Anwalt „Probleme mit der deutschen Sprache“ habe. Es entbrennt ein lauter Konflikt, in dem auch Götzl mitmischt. Für die Prozessbeteiligten ein wenig würdevoller Auftritt – und für Ralph H. eine Gelegenheit, an seiner Version der Realität weiter zu feilen.

 

Rollentausch im Gerichtssaal – Das Medienlog vom Mittwoch, 26. November 2014

Premiere im NSU-Prozess: Erstmals hat ein Vertreter der Anklage ausgesagt. Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten wurde vernommen, weil er den Zeugen Enrico T. bei einer Befragung im Jahr 2012 angebrüllt haben soll. Der Mann aus Jena soll in den Schmuggel der Mordwaffe Ceska 83 verwickelt gewesen sein. „Weingarten berichtet kontrolliert, doch es ist zu spüren, wie gereizt er damals war“, beschreibt Frank Jansen vom Tagesspiegel den ungewöhnlichen Zeugenauftritt.

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164. Prozesstag – Mutmaßlicher NSU-Helfer Ralph H.

Der Zeuge Ralph H. erbrachte den Ermittlungen zufolge wichtige Dienste für das 1998 untergetauchte NSU-Trio: Ein Personalausweis von ihm wurde im Brandschutt der letzten Wohnung des NSU in Zwickau gefunden, zudem wurde unter seiner Identität 1999 eine Wohnung in Chemnitz gemietet – mutmaßlich durch Uwe Mundlos oder Uwe Böhnhardt.

Deshalb ist H. am Mittwoch als Zeuge nach München geladen. Im Kreis möglicher Helfer des Trios war sein Fall bislang kaum beachtet worden. Unter seinem Namen wurden zudem Waren bei einem Versandhaus bestellt, mit dem sich Mundlos und Böhnhardt möglicherweise für Anschläge rüsteten – unter anderen Abwehrsprays und ein Nachtsichtgerät. Geladen wurde H. auf Antrag mehrerer Nebenklage-Anwälte.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Keine Berichte zum NSU-Prozess

Auch am Dienstag, 25. November, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Mittwoch, 26. November 2014.

 

163. Prozesstag – Ankläger sagt als Zeuge aus

Am Dienstag nimmt ein Vertreter der Anklage im Zeugenstand Platz: Der Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten sagt über eine Vernehmung aus, die er im August 2012 mit dem Zeugen Enrico T. geführt hatte. Weingarten soll sich erklären, weil T. bei der Befragung angebrüllt wurde, wie ein Ermittler im September ausgesagt hatte. Die Verteidigung könnte in der Folge befinden, dass T.s Aussage rechtswidrig zustande gekommen ist. Der Zeuge soll am Schmuggel der Mordpistole Ceska 83 beteiligt sein, mit der neun Menschen erschossen wurden. Vor Gericht machte er mehrfach Erinnerungslücken geltend.

Ebenfalls zum Komplex Pistole sagt der Mitangeklagte Carsten S. aus. Er hatte sich bereits zu Prozessbeginn umfassend geäußert. Diesmal geht es um einen Termin, bei dem S. 2012 aus mehreren Vergleichswaffen das Modell aussuchte, das er als Kurier an Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt überbracht hatte. Es handelte sich dabei um die Ceska 83.

Ein weiteres Glied in der Kette der Waffenbeschaffung ist der Schweizer Hans-Ulrich M. Er soll die Pistole im Jahr 1996 in seinem Heimatland gekauft und nach Deutschland gebracht haben. Weil er seiner Ladung zum Prozess nach Deutschland nicht folgte, wird nun eine Aussage verlesen, die er im Juni bei der Staatsanwaltschaft im Schweizerischen Thun machte.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.