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Müssen virtuelle Währungen reguliert werden?

 

Logo: Wirtschaftsdienst - Zeitschrift für WirtschaftspolitikExklusiv aus dem Wirtschaftsdienst: Bitcoin und andere virtuelle Währungen werden zunehmend wichtiger. Sie sind kein Geld, aber werden von einem größer werdenden Nutzerkreis als Zahlungsmittel und Vermögensanlage verwendet. Notenbanken und Aufsichtsbehörden haben aber Risiken identifiziert und sehen Regulierungsbedarf. Zu den Herausforderungen zählen der Verbraucherschutz und die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Welche Geldfunktionen virtuelle Währungen erfüllen, wie umfangreich der Markt ist, was bisher reguliert wurde und welche Regulierungen geplant sind, stellen Oliver Read und Karin Gräslund in einem Beitrag im aktuellen Wirtschaftsdienst dar.

Die derzeit bekannteste virtuelle Währung ist der Bitcoin, ein System, das auf Basis der Blockchain-Technologie funktioniert. Dabei wird „eine Art Buchhaltungsjournal/Transaktionssammlung (distributed ledger) [verwendet], um die Gesamtheit der erzeugten Einheiten und der durchgeführten Transaktionen nahezu nicht fälschbar zu validieren und nachzuweisen.“ Neben dem Bitcoin gibt es noch ein ganzes Bündel weiterer virtueller Währungen. Inwieweit virtuelle Währungen Geldfunktionen erfüllen, ist umstritten: Während Experten der Bank of England beispielsweise vom Bitcoin nur die Funktion der Recheneinheit erfüllt sehen, kommen IWF-Experten zu dem Schluss, der Bitcoin würden als Zahlungs- und Wertaufbewahrungsmittel verwendet, diene aber nicht als Recheneinheit.

Die Marktkapitalisierung der virtuellen Währungen, von denen es aktuell mehr als 1000 gibt, übersteigt mittlerweile weltweit 300 Mrd. Dollar. Davon ist nach wie vor der Bitcoin mit rund 40 Prozent die wichtigste Währung, gefolgt von Etherum und Ripple, wie die Autoren in einer Tabelle zeigen. Der Kurs des Bitcoin stieg 2017 mit fast 20 000 Dollar in fantastische Höhen, hat sich aber inzwischen auf etwas über 6000 Dollar konsolidiert.

Bislang werden virtuelle Währungen national oder gar EU-weit kaum oder nicht reguliert, was nicht zuletzt daran liegt, dass es unklar ist, ob sie als Geld, Fremdwährung, Ware oder Finanzinstrument aufgefasst werden können. Allerdings sehen die Finanzaufsichtsbehörden großen Handlungsbedarf: Zum einen aus Sicht des Verbraucherschutzes, weil die Handelsplattformen nicht sicher seien und Transaktionen für kriminelle Aktivitäten missbraucht werden können. Hier hat die Europäische Bankenaufsicht (EBA) bereits eine Warnung ausgesprochen, die schwächste Form einer möglichen Regulierung. Ebenso die Banque de France, die vor dem spekulativen Charakter des Bitcoin-Konzepts warnt, das „in der Tat […] Ähnlichkeiten zu einem Schneeballsystem auf[weist]“, so die Autoren. Zum anderen eignen sich virtuelle Währungen aufgrund der Anonymität der Nutzer, der dezentralen Architektur der Systeme und ihrer globalen Reichweite für kriminelle Aktivitäten wie Geldwäsche, Drogenhandel und die Finanzierung terroristischer Aktivitäten. Risiken für das System der gesetzlichen Zahlungsmittel werden dagegen als gering eingeschätzt.

Wo könnten Regulierungen ansetzen? Mögliche Maßnahmen reichen von den bereits erwähnten öffentlichen Warnungen „über die Regulierung bestimmter Marktteilnehmer bis hin zu Verboten“. Angesichts der erheblichen Ressourcen, die für eine umfassende Regulierung der Systeme virtueller Währungen benötigt würden, hat die EBA vorgeschlagen, sich zunächst auf die potentiellen Risiken an den Schnittstellen zwischen reguliertem Finanzsystem und virtuellen Währungen zu konzentrieren. Ein anderer Schwerpunkt ist die internationale Abstimmung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. So hat die Financial Action Task Force (FATF), ein internationaler Zusammenschluss der Aufsichts- und Ermittlungsbehörden, einen Leitfaden mit Empfehlungen in Hinblick auf virtuelle Währungen erstellt und die Europäische Union hat diesen Problembereich explizit in ihrer Geldwäsche-Richtlinie berücksichtigt.

Die G20-Länder werden sich bei ihren Treffen in Buenos Aires im Juli und Ende November dieses Jahres mit dem Thema auseinandersetzen. Bislang haben sie sich darauf verpflichtet, „die FATF-Standards, soweit sie ‚crypto-assets‘ betreffen, umzusetzen“ und die Financial Action Task Force dazu aufgefordert,“ eine globale Implementierung der Standards voranzutreiben.“

Lesen Sie hier exklusiv vorab ausführlich den Beitrag von Oliver Read und Karin Gräslund aus der Juli-Ausgabe des Wirtschaftsdienst:

EU-Regulierung von Bitcoin und anderen virtuellen Währungen: erste Schritte, in: Wirtschaftdienst 7/2018, S. 504-511