Paul Kirchhoff mag ein guter Jurist sein, aber – wie Hans Huett treffend fest stellt – vielleicht sollte er sich mit Kommentaren zu fachfremden Gebieten eher zurückhalten.
Hätten die Staaten das Recht zur Begrenzung der Staatsschulden beachtet, gäbe es diese Schuldenkrise nicht.
Irland hat das Recht zur Begrenzung der Staatsschulden beachtet, Spanien ebenfalls. Und selbst die Italiener haben vor Ausbruch der Krise ihre Schulden allmählich zurückgefahren. Die Krise ist in erster Linie eine Krise exzessiver Privatverschuldung und makro-ökonomischer Ungleichgewichte. Und dazu sagte das Recht leider nichts.
Keine Frage, Recht ist die Grundlage von staatlicher Ordnung. Ohne Recht würden wir uns im Naturzustand gegenseitig an die Gurgel gehen. Aber ein Recht, das offenbar mit der Regelung der Wirklichkeit überfordert ist, darf erstens nicht unantastbar sein – und das hat nichts mit Staatsstreich zu tun, solange die Anpassung prozedurale Anforderungen erfüllt. Der Vertrag von Maastricht war offenbar einfach nicht zu Ende gedacht. Wie lange wollen wir uns also noch darüber beklagen, dass man sich nicht an ihn hält? Und ein Rechtsprofessor, der sich von seinen eigenen inhaltlichen Präferenzen (wirtschaftliche Freiheit) leiten lässt und dabei die ökonomische Realität ignoriert, sollte sich zweitens nicht zum Interpreten der Verfassung aufschwingen.