Thema in den Medien war noch einmal der Befangenheitsantrag gegen die Richter, mit dem die Verteidiger Zschäpes den Prozess vorübergehend stoppten. „Ein Rückschlag im NSU-Prozess“, schreibt etwa der Tagesspiegel. Autor Frank Jansen stellt fest: „Der schon extrem enge Terminplan des Strafsenats wurde weiter belastet.“ Der Prozess könnte weiter zerfasern, weil zwölf Zeugen nicht aussagen konnten.
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Diese Aussagen müssen nun in andere „Verhandlungstage gedrückt werden, an denen bereits mehrere Verbrechen des NSU auf der Agenda stehen“, schreibt Jansen. Die Interpretation einiger Nebenkläger-Vertreter, dass die Verteidiger Zschäpes das Verfahren unnötig gebremst hätten, hält Jansen jedoch für verkürzt. Wenn für das „immense Arbeitspensum“ der Verteidiger nur ein Vorschuss von 5.000 Euro genehmigt werde, sei ein Befangenheitsantrag „wenig überraschend“.
„Selten lukrativ“ sei ein Pflichtverteidiger-Mandat, stellt Tom Sundermann auf ZEIT ONLINE fest. Die Juristen müssten mit finanziellen Einbußen rechnen, da ein Verfahren vom Umfang des NSU-Prozesses keine Zeit für andere Mandate lasse. Sundermann betont außerdem, dass es sich bei den 5.000 Euro für Wolfgang Stahl um einen Vorschuss für die Prozessvorbereitung handelt. Er erläutert, wie die Höhe der Summe zustande gekommen ist. Er zitiert mehrere Nebenkläger-Anwälte, die ebenfalls meinen, dass die Vergütung Stahls zu niedrig angesetzt ist. Stahl hätte allerdings früher wissen müssen, worauf er sich einlässt.
Online verfügbar ist nun der Bericht über den 35. Verhandlungstag der türkischsprachigen Tageszeitung Sabah. Autor Rahmi Turan erklärt darin, warum die Zschäpe-Verteidiger den Befangenheitsantrag stellten. (Vergleich Medienlog vom 18. September) Ebenso Ali Mercimek in der türkischsprachigen Tageszeitung Hürriyet.
Einen Ausblick auf den heutigen Prozesstag gibt Tom Sundermann in der WAZ. Er zitiert Anwalt Sebastian Scharmer, der Gamze Kubaşık vertritt. Auch die Aussage der Tochter des ermordeten Mehmet Kubaşık wurde verschoben. Sie habe die Entscheidung mit „aus ihrer Sicht nachvollziehbarem Unverständnis“ aufgenommen, schreibt Sundermann. Sie wisse aber auch, dass viele Dinge in einem solchen Prozess schwer planbar seien.
In der Welt geht es um einen neuen Brief von Beate Zschäpe an den inhaftierten Rechtsextremen Robin S., diesmal vom 2. August 2013. Darin erwähnt Zschäpe laut Autor Per Hinrichs den Neonazi Sebastian Seemann, den sie gerne vor Gericht sehen würde. Hinrichs Vermutung: „Zschäpes Erwähnung des Namens Seemann könnte ein Hinweis darauf sein, dass sie die Person nicht nur aus den Erzählungen von Robin S. kennt, sondern auch aus früheren Kontakten, die mit dem NSU zusammenhängen.“ Zschäpe habe sich in dem Schreiben außerdem darüber beschwert, dass ihre Briefe in der Zeitung landen.
Schon zuvor sind Briefe von Zschäpe an Robin S. aufgetaucht und wurden in den Medien besprochen. (Vergleich Medienlog vom 13. Juni und 16. August) Warum Medien daraus zitieren dürfen, können Sie hier nachlesen.
Keine Berichte in den englischsprachigen Onlinemedien.
Das nächste Medienlog erscheint am Freitag, 20. September 2013.