Das Münchner Landgericht hat erneut einen Befangenheitsantrag der Zschäpe-Verteidiger gegen den NSU-Richter Peter Lang abgelehnt. Drei Mitglieder des Senats hätten das Gesuch gegen ihren Kollegen „als unbegründet“ zurückgewiesen, berichtet der Tagesspiegel. Die Anwälte hatten argumentiert, dass Lang einen Aktenordner mit der Abkürzung „NSU“ beschriftet hatte, obwohl die Existenz des Nationalsozialistischen Untergrunds noch nicht bewiesen sei. Im Gerichtsbeschluss heißt es der Zeitung zufolge, die Abkürzung sei eine „schlagwortartige Bezeichnung des Prozessgegenstands“ und könne „für einen verständigen Angeklagten“ kein Misstrauen gegen den Richter begründen.
An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.
Der Nebenklagevertreter Eberhard Reinecke wies zudem darauf hin, dass Stahl das Kürzel selbst auf seiner Homepage verwende, wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet. Dort sei von der „Pflichtverteidigung im NSU-Prozess“ die Rede. Stahl habe diese Angaben zurückgewiesen und „als neben der Sache liegend“ bezeichnet. Als Verteidiger nutze er die Abkürzung nicht.
In dieser Woche ruht der Prozess, weil nach der geplanten Vernehmung des Zeugen Enrico T. auch die Aussage des früheren Nazi-Anführers Tino Brandt verschoben wurde. Brandt befindet sich nach eigenen Angaben in einer juristisch schwierigen Position, wie die Thüringer Allgemeine berichtet: Anders als bei mehreren anderen Zeugen aus der Thüringer Szene habe das Gericht einen Zeugenbeistand, also einen Anwalt, für Brandt abgelehnt. Aus eigener Tasche könne er keinen Anwalt bezahlen, sagte Brandt der Zeitung. Zu seiner Vernehmung bei der Bundesanwaltschaft Anfang 2012 war er noch in Begleitung eines Rechtsbeistands erschienen.
Das nächste Medienlog erscheint am Donnerstag, 13. Februar 2014.