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Ankläger legen neuen Verdacht ad acta – Das Medienlog vom Dienstag, 1. Juli 2014

 

Zum ersten Bombenanschlag in Köln von 2001 hatten zwei Nebenklageanwältinnen die erneute Prüfung einer heißen Spur gefordert. Demnach könnte statt den NSU-Mitgliedern Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt ein Kölner Neonazi die Tat begangen haben. Die Bundesanwaltschaft, verantwortlich für die Anklage, schließt diese Version jedoch aus: Sie beschäftigte sich erneut mit dem Mann und schloss ihn als Mittäter aus, wie der Kölner Stadtanzeiger berichtet.

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Die Begründung der Anklage: Der Mann habe zum Tatzeitpunkt anders ausgesehen als von der Opferfamilie beschrieben. Ob dem Verdacht dennoch nachgegangen wird, entscheidet allerdings das Oberlandesgericht München.

Der Neonazi Thomas G., der heute nach München geladen ist, ist ein wichtiger Zeuge. Er soll Kontakt gehabt haben mit der Hauptangeklagten Beate Zschäpe, ihren Komplizen Mundlos und Böhnhardt und dem Mitangeklagten Ralf Wohlleben. „Ob G. in München freimütig aussagen wird, darf mithin bezweifelt werden“, analysiert Martin Debes in der Thüringer Allgemeinen. Er sei zwar nicht mehr so stark in der rechten Szene aktiv wie früher, sehe Deutschland aber weiterhin als Feind. Zudem hatte er in einer Äußerung im Internet den NSU-Prozess als überflüssig abgetan.

Das nächste Medienlog erscheint am Mittwoch, 2. Juli 2014.