Vor einer emotionalen Zeugenbefragung sagte Richter Manfred Götzl offiziell das Erwartete: Beate Zschäpes Antrag auf Entpflichtung ihrer Verteidiger Wolfgang Heer, Anja Sturm und Wolfgang Stahl sei abgelehnt. Die Begründung ihres Misstrauens enthalte keine „konkreten und hinreichenden Anhaltspunkte“. Der Schritt Zschäpes habe „eine prozessual brisante Situation heraufbeschworen, die noch lange nicht beigelegt ist“, kommentiert Gisela Friedrichsen für Spiegel Online. Fraglich sei, ob sie sich künftig gut beraten fühlen werde.
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„Wenn man von guten und schlechten Tagen (…) sprechen will, dann ist dieser ein richtig schlechter“, schreiben Christoph Trost und Christoph Lemmer von der Nachrichtenagentur dpa. Zu Beginn des Prozesstags hätten Zschäpe und ihre Anwälte kaum miteinander kommuniziert, die Mandantin habe sich unterkühlt verhalten. Zu der Einschätzung kommen die meisten Medien – die den Eintritt der Hauptangeklagten an diesem Tag minutiös beobachteten.
Stefan Geiger von der Stuttgarter Zeitung ist der Meinung, die Anwälte hätten als Zschäpes Interessenvertreter ihren Antrag unterstützen müssen: „Wäre es (…) wirklich zu viel verlangt gewesen, für den Wunsch ihrer Mandantin wenigstens vorsichtig zu werben“, fragt der Autor. Die Einhelligkeit der Prozessparteien über die Qualität des Antrags deute an, dass Zschäpe „zum Objekt der Rechtspflege werden könnte“.
Da nun vorerst die Möglichkeit einer Aussage der Hauptangeklagten vom Tisch ist, bleiben über ihr Innenleben nur Spekulationen: „Mit dem Antrag hatte Zschäpe erstmals Gefühle gezeigt“, schreibt Andreas Speit von der taz. Sie wirke „sehr einsam auf der Anklagebank“, findet Wiebke Ramm von den Yahoo-Nachrichten. „Zschäpe hat viel verloren, Vertrauen zerstört. Nun gehören auch ihre Anwälte zu denen, die sich von ihr hintergangen fühlen.“
Der Antrag ist zwar abgelehnt – doch nicht aus der Welt geschafft, meint ARD-Terrorismusexperte Holger Schmidt. So habe sich gezeigt, dass Zschäpe nicht spontan überreagiert habe, sondern nachhaltig unzufrieden sei. Doch das Mandat der Verteidiger könne „im Extremfall sogar gegen den Willen des Angeklagten“ geführt werden. Möglich sei schlicht auch, dass sich der Umgang zwischen Zschäpe und Anwälten von einem kumpelhaften „zu einem normal-neutralen“ wandle.
Im Anschluss befragte das Gericht die Zeugin Juliane S., deren Familie das NSU-Trio im Urlaub auf Fehmarn kennengelernt hatte und in mehreren Jahren erneut traf. Auch ihre Eltern hatten bereits in München ausgesagt. Die heute 21-Jährige fühlt sich offenbar schwer getäuscht von den Freunden, die für sie „fast wie Ersatzeltern“ gewesen seien: Sie betrat schluchzend den Gerichtssaal. Dann erzählte die Studentin, wie Zschäpe im Urlaub alle Ausgaben übernommen hatte. „Mit den Angaben stützte die Zeugin die Anklage“, resümiert Frank Jansen vom Tagesspiegel. Dort wird Zschäpe als Finanzverwalterin und somit beteiligtes Mitglied des Trios dargestellt.
„Nicht nur der Vorwurf der Anklage von einem ‚geschlossenen Zirkel‘ wurde in diesen Ausführungen deutlich“, folgert Karin Truscheit von der FAZ. Nach Aussage der Zeugin wussten die drei zudem „alles voneinander“. „Genau das stützt den Vorwurf der Bundesanwaltschaft“, schließt auch Hinrichs von der Welt.
Auch die Fähigkeiten zur Tarnung mit einer bürgerlichen Fassade ließen sich an der Befragung ablesen: Die Zeugin habe „ein positives Bild des Trios“ gezeichnet, resümiert Özlem Topçu von ZEIT ONLINE. S. habe gezeigt, „wie jemand leidet, der nach Jahren herausfinden muss, dass ein Mensch nicht der war, für den er sich ausgab“. Auch habe sich abgezeichnet, dass Zschäpe und ihre Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im geradezu spießigen Campingurlaub „womöglich auch auf der Suche nach Normalität waren“.
Das nächste Medienlog erscheint am Donnerstag, 24. Juli 2014.