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Zschäpe-Verteidiger lehnen erneut Richter ab – Das Medienlog vom Freitag, 28. November 2014

 

Es ist bereits das sechste Mal: Erneut haben Beate Zschäpes Verteidiger einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl gestellt. Sie warfen ihm vor, die Befragung eines Polizisten, der sich kaum erinnern konnte, als reine Verlesung eines alten Vernehmungsprotokolls missbraucht zu haben. Er habe sich sein Urteil demnach bereits gebildet. Die Anwälte haben mit dem Antrag „einen kleinen Achtungserfolg errungen“, meint Christoph Arnowski vom Bayerischen Rundfunk.

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Der Polizist hatte Beate Zschäpe im Jahr 1996 befragt, nachdem ihr damaliger Freund Uwe Böhnhardt eine Puppe mit Judenstern und eine Bombenattrappe an einer Autobahnbrücke angebracht hatte. Die Erinnerung des Beamten war dementsprechend verblasst. Götzl trug dem Zeugen daraufhin mehrere Passagen aus dem Protokoll der Vernehmung vor. Zschäpes Verteidiger sehen das als sogenannten Urkundsbeweis, bei dem es lediglich um den Inhalt der Niederschrift und nicht um die Aussage des Ermittlers ging.

Doch „der zu erwartende geringe Erkenntnisgewinn (…) kann es eigentlich nicht gewesen sein, weshalb Götzl sich über alle Beanstandungen der Verteidiger hinwegsetzte“, resümiert Arnowski. Der Richter habe sich nicht die Verhandlungsführung entreißen lassen wollen. Das werde den Verteidigern auch mit dem Antrag vom Donnerstag nicht gelingen: Die Forderung werde abgelehnt werden und ihre Wirkung verpuffen.

Die Rechtsbeistände des Mitangeklagten Ralf Wohlleben schlossen sich dem Antrag an. „Für die Verteidiger geht es offenbar auch darum, Argumente für eine Revision zu sammeln, sollte der Strafsenat ein hartes Urteil gegen Zschäpe und Wohlleben verkünden“, vermutet Frank Jansen vom Tagesspiegel. Nicht auszuschließen ist, dass sich derartige Situationen künftig wiederholen: Jansen beobachtet, dass Befragungen auf Grundlage weniger Erinnerungen im Prozess immer wieder vorkommen.

Ausgesagt hat am Donnerstag eine Sprachgutachterin des Bundeskriminalamts. Sie verglich einen Brief von Beate Zschäpe mit dem sogenannten NSU-Brief, den die Terrorgruppe an Unterstützer verschickt hatte. Die Sachverständige kam zu dem Ergebnis, dass nicht sicher festgestellt werden könne, ob Zschäpe am NSU-Brief mitschrieb. Hätte das Gutachten dies nahegelegt, sei dadurch der Anklagevorwurf von Zschäpes Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung gestärkt worden, schreibt Jansen.

Die Staatsanwaltschaft Paderborn hat mitgeteilt, dass die Ermittlungen zum Tod des im April verstorbenen V-Manns Thomas Ri. alias Corelli eingestellt wurden. Demnach starb der 39-Jährige an einem unentdeckten Diabetes und nicht durch Fremdeinwirkung. Ri. soll dem Bundesamt für Verfassungsschutz im Jahr 2005 eine CD mit dem Kürzel „NSDAP/NSU“ übergeben haben – sechs Jahre vor dem Auffliegen des NSU.

Das nächste Medienlog erscheint am Montag, 1. Dezember 2014.