Es ist ein weiteres rätselhaftes Puzzlestück im NSU-Komplex: Verübten Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt 1999 einen Anschlag auf eine Kneipe? Darauf hatte der Mitangeklagte Carsten S. zu Beginn des Prozesses einen Hinweis gegeben. Prozesbeteiligte bringen die Aussage in Zusammenhang mit einer Tat, bei der ein Putzmann im Juni 1999 unwissentlich eine als Taschenlampe getarnte Rohrbombe auf der Toilette einer Gaststätte gezündet hatte. Am Mittwoch sagt dazu ein Polizist des Münchner Polizeipräsidiums aus, der den Vorfall damals untersucht hatte.
S. hatte ausgesagt, dass Mundlos und Böhnhardt ihm zugeraunt hätten, sie hätten in Nürnberg „eine Taschenlampe hingestellt“. Er habe sich darauf keinen Reim machen können. Das Opfer wurde bei der Tat schwer verletzt. Die Tat gilt bis heute als unaufgeklärt, auch durch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wurde sie vor S.‘ Aussage nicht in Zusammenhang mit dem NSU gebracht.
Bei der Sitzung handelt es sich um den letzten Gerichtstermin vor der Weihnachtspause. Der Prozess wird am 12. Januar 2015 fortgesetzt.
ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.