Richter Manfred Götzl nimmt es bei der Aufklärung der NSU-Verbrechen stets sehr genau – und fordert neue Ermittlungen, wenn er das Gefühl hat, es fehlten Informationen. Um die Sprengkraft der Bombe des Anschlags in der Kölner Keupstraße von 2004 zu bestimmen, gab er beim Bundeskriminalamt einen Sprengversuch in Auftrag. Aus demselben Grund befragte er am Mittwoch einen Ermittler des nordrhein-westfälischen Landeskriminalamts, der den Tatort vermessen hatte. Doch der „war offensichtlich schlecht vorbereitet“, berichtet Claudia Wangerin in der Jungen Welt – und musste sich eine Pause zum Nachrechnen nehmen.
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Die Vermessung ist entscheidend für die Bewertung des Anschlags. Denn sie soll klären, welche Kraft die Nagelbombe entfaltete, durch die 22 Menschen verletzt wurden. Im Raum steht die Frage, wie viele Menschen die Bombe im schlimmsten Fall hätte treffen können. Zudem geht es weiter darum, ob alle Nebenkläger im Fall Keupstraße zu Recht an dem Prozess teilnehmen. In der vergangenen Woche war herausgekommen, dass ein Anwalt Zeugen als Nebenkläger angemeldet hatte, die daran gar kein Interesse hatten.
Auch der Fall einer als Nebenklägerin teilnehmenden Frau steht in Zweifel. Wangerin berichtet, dass Beate Zschäpes Anwalt Wolfgang Heer für diese Woche einen Antrag ankündigte, mit dem sie aus dem Verfahren ausgeschlossen werden soll.
Ein Schulkamerad von Uwe Mundlos war am Mittwochnachmittag als Zeuge geladen, erschien jedoch nicht. In der Ereignisarmut des Tages sei die Akribie von Götzl deutlich hervorgetreten, schreibt Julian von Löwis vom Bayerischen Rundfunk: „Er ist in Sachen Geduld, Ausdauer und Konzentrationsvermögen ein Fels in der Brandung.“ Für das Urteil seien Details von Bedeutung, auch, wenn sie mühsam ermittelt werden müssen. „Und eben deswegen sind auch Tage wie der heutige wichtig.“
Das nächste Medienlog erscheint am Freitag, 6. Februar 2015.