Im kommenden Monat wird sich der NSU-Prozess erneut mit dem Mord an Halit Yozgat in Kassel von 2006 beschäftigen – und auch mit dem damals anwesenden Verfassungsschützer Andreas T.: Nach mehreren Vernehmungen muss der 48-Jährige erneut als Zeuge aussagen, wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet. Neben ihm sind auch andere Mitarbeiter der Behörde geladen, zudem seine Frau. Die Befragung soll unter anderem klären, ob T. am Tattag eine Plastiktüte mit einem schweren Gegenstand bei sich trug. Dabei könnte es sich um eine Waffe gehandelt haben. T. galt zwischenzeitlich als Tatverdächtiger, wurde jedoch wieder entlassen. An seinen Äußerungen bestehen bis heute Zweifel.
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Mit der erneuten Ladung zeige sich, „dass auch das Münchner Oberlandesgericht an der Darstellung von Andreas T. zweifelt“, schreibt Annette Ramelsberger von der Süddeutschen Zeitung. Auch Kollegen und Polizei hätten T. kaum geglaubt, dass dieser nur zufällig am Tatort war. In seinen bislang vier Vernehmungen sei er daher „bohrend befragt“ worden.
Sonderermittler Jerzy Montag hat die Untersuchung im Fall des verstorbenen V-Manns Thomas Ri. alias Corelli für das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestags abgeschlossen. Montags Bericht zufolge starb der 39-Jährige im Frühjahr 2014 sehr wahrscheinlich nicht durch Fremdverschulden, wie im Tagesspiegel nachzulesen ist. Die von der Gerichtsmedizin ermittelte Todesursache, ein unerkannter Diabetes, war mehrfach angezweifelt worden. Die Prüfung des Falls ergab auch, dass der Bundesverfassungsschutz eine 2005 von Ri. übergebene CD mit der Aufschrift „NSU/NSDAP“ nicht ausgewertet hatte. Dies sei „grob regelwidrig“ gewesen.
Das nächste Medienlog erscheint am Dienstag, 26. Mai 2015.