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Ehrenerklärung für die Anwälte – Das Medienlog vom Mittwoch, 14. Oktober 2015

 

Zeugen wurden am 236. Prozesstag wie schon bei den vorherigen beiden Sitzungen nicht gehört. Stattdessen bestimmte abermals ein Antrag der Verteidiger des Mitangeklagten Ralf Wohlleben den Tag: Richter Manfred Götzl lehnte das Gesuch der Anwälte ab, den Prozess auszusetzen und Wohlleben aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Fazit der klaren Entscheidung: „Es deutet sich an, dass sich das Mammutverfahren bald dem Ende nähert“, kommentiert Annette Ramelsberger von der Süddeutschen Zeitung.

Die Anwälte des Angeklagten argumentierten als Antwort auf die Ablehnung erneut, dass die Hauptangeklagte Beate Zschäpe nicht ausreichend verteidigt werde. Dies erschwere den Fall auch für die Partei Wohlleben. Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten antwortete, mit dieser Behauptung lasse sich keine Beschwerde gegen das Urteil begründen. Richter Götzl nannte die Verteidigung Zschäpes zudem ausreichend. Damit gab er für ihre Anwälte „geradezu eine Ehrenerklärung ab“, schreibt Ramelsberger. Zwischen den Zeilen schimmerte allerdings durch, dass der Einfluss der Verteidigung begrenzt sei. Damit erweckte Götzl den Eindruck, „als wenn es nun für die Verteidigung ohnehin nichts mehr zu reißen gäbe“.

„Die Dispute über Zschäpes Verteidigung ziehen das Verfahren weiter in die Länge“, bemerkt Gisela Friedrichsen auf Spiegel Online. Gleichwohl verhalte sich Zschäpe gegenüber ihren Verteidigern weiter wie zuvor: abweisend, außer zu ihrem neuen Verteidiger Mathias Grasel.

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Das nächste Medienlog erscheint am Donnerstag, 15. Oktober 2015.