Am Mittwoch geht es um die Angeklagten Carsten S. und Holger G. Der Hamburger Staatsanwalt Gerwin Moldenhauer, der auch G. befragt hatte, berichtet dem Gericht über die Hilfe, die die beiden Verdächtigen damals bei den Ermittlungen gegen sich selbst leisteten. Diese fiel offenbar sehr unterschiedlich aus: G.s Vernehmung hatte Moldenhauer bei seinem ersten Termin kurz nach Prozessbeginn als „Zangengeburt“ bezeichnet. S. hingegen war von Anfang an geständig.
Zur bereits für vorige Woche geplanten Befragung von Beate Zschäpe kommt es an diesem Tag wahrscheinlich nicht. Ihr Anwalt Hermann Borchert schrieb dem Gericht, er sei verhindert und Zschäpe nur bereit, in seiner Anwesenheit Fragen durch Verlesen beantworten zu lassen. Nach ihrer Einlassung vom Dezember hatte Richter Manfred Götzl der Angeklagten einen Katalog von über 50 Nachfragen vorgelegt.
Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.