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Drei auf einen Streich: Angeklagten-Anträge sind abgelehnt – Das Medienlog vom Freitag, 29. Januar 2016

 

Erneut hat das Münchner Oberlandesgericht über Anträge der Angeklagten Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben entschieden – und zwar dreimal abschlägig. Abgelehnt ist der Antrag von Zschäpe, ihre drei Altverteidiger Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm zu entlassen. Auch die Befangenheitsanträge von Wohlleben gegen zwei Richter sind gescheitert.

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Im Fall Wohlleben entschieden die Richter, der Anspruch des Angeklagten auf „rechtliches Gehör“ sei nicht eingeschränkt worden. Dies hatten seine Anwälte in zwei tendenziell auf Nebensächlichkeiten Anträgen behauptet.

Zschäpe hatte sich gegen ihre Stammverteidiger mit der Begründung gewandt, das Vertrauensverhältnis zwischen Anwälten und Mandantin sei zerrüttet. Nun entschieden die Richter, „dass es die Angeklagte ist, die sich der durch die Pflichtverteidiger Heer, Stahl und Sturm mehrfach angebotenen Kommunikation verschließt“ – was das Gesuch unbegründet mache. Zwischenzeitlich hatte Zschäpe den Antrag mit einer schriftlichen Begründung an die Richter zu untermauern versucht.

Die Entscheidung könnte Folgen haben, heißt es in einer Agenturmeldung: Als Reaktion auf die Ablehnung erwäge Zschäpe einen weiteren Befangenheitsantrag gegen das Gericht.

Das nächste Medienlog erscheint am Montag, 1. Februar 2016.