Beate Zschäpe will fünf Pflichtverteidiger – und tut alles, um diese Forderung durchzusetzen: Eigenhändig hat sie einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl gestellt. Dieser hatte zuvor ihr Gesuch abgelehnt, ihren derzeitigen Wahlverteidiger Hermann Borchert als staatlich bezahlten Anwalt für sie einzusetzen – neben ihren drei Stammanwälten, mit denen sie nicht mehr spricht, und ihrem vierten Verteidiger Mathias Grasel. Götzl „hält vier Verteidiger auf Staatskosten für ausreichend. Das ärgert Zschäpe“, schreibt Frank Jansen vom Tagesspiegel.
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„Mit ihrer ablehnenden Entscheidung entziehen Sie mir damit faktisch den Anwalt meines Vertrauens“, heißt es demnach in Zschäpes Schreiben. Nur durch Borchert und Grasel „war es mir möglich und wird es mir zukünftig möglich sein, mich zur Anklage sachgerecht zu äußern“, lässt die Angeklagte wissen. Dies lässt sich als Drohung interpretieren, nach der Zschäpe ihre Aussage nicht fortsetzen will: Götzl hatte ihr zuletzt 39 neue Fragen vorgelegt, zu denen sie in der kommenden Woche Antworten durch ihre Anwälte verlesen lassen sollte. Diese Interpretation teilt Annette Ramelsberger in der Süddeutschen Zeitung.
Das nächste Medienlog erscheint am Montag, 15. Februar 2016.