Wenn er nichts mehr zu sagen wusste, schlug er zu: Das erzählte Beate Zschäpe dem Gericht über ihren Partner Uwe Böhnhardt. Auch berichtet sie in ihrer Aussage von Selbstmordplänen und Unfruchtbarkeit.
André E., der Mann mit den Totenkopftätowierungen auf den Handrücken, wird am Ende dieses Tages im NSU-Prozess wohl einmal tief durchgeatmet haben. So viel war vorher klar: Beate Zschäpe, seine Mitangeklagte und rechte Gesinnungsgenossin, würde ihn mit ihrer Aussage nicht der Vorwürfe aus der Anklage der Bundesanwaltschaft überführen. Nun hat Zschäpe den mutmaßlichen NSU-Helfer sogar in allen Angelegenheiten entlastet, die sich nicht eindeutig nachprüfen lassen.
Damit ist sie im dritten Teil ihrer Aussage vor Gericht ihrer Linie treu geblieben: Angeklagte und Verdächtige aus ihrem Umfeld nicht zu belasten – und sich selbst auch nicht. Im Dezember hatte sie ihren Anwalt Mathias Grasel einen länglichen Vortrag halten lassen, im Januar ließ sie ihn ebenfalls Antworten auf Fragen von Richter Manfred Götzl verlesen, nun folgten die Stellungnahmen auf weitere 18 Fragen des Richters und zwei des Mitangeklagten Carsten S. Diesmal verlas ihr neuer Anwalt Hermann Borchert die Repliken – und auch diesmal gab es keine Informationen von der Angeklagten, die die Anklage stützen könnten.
André E. soll für die drei mutmaßlichen Terroristen des NSU, Beate Zschäpe und ihre Mitbewohner Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt mehrmals Wohnmobile angemietet und ihnen seine Ausweise zur Verfügung gestellt haben. Wusste er, dass Mundlos und Böhnhardt diese Tarnung nutzten, um Menschen zu töten?
Nach Zschäpes Darstellung lernte André E. die drei durch einen Bekannten kennen, kurz nachdem sie 1998 vor der Polizei geflüchtet waren. Gewusst habe er nur, dass Uwe Böhnhardt noch eine Gefängnisstrafe abzusitzen habe und dass Fahnder in einer von Zschäpe gemieteten Garage Sprengstoff gefunden hatten. Später mietete er für die drei eine Wohnung in Chemnitz.
Danach, heißt es in der Aussage, sei der Kontakt seltener geworden. Erst nachdem 2006 E.s zweiter Sohn geboren worden war, nahm er wieder zu. Vor allem mit E.s Frau Susann freundete sich Zschäpe an. Im Schnitt hätten sie sich einmal in der Woche gesehen, meist waren die Kinder dabei. „Für mich waren sie eine Art Ersatzkinder, weil ich selbst keine bekommen konnte“, verliest Borchert.
Im Januar 2007 ging E. mit Zschäpe zur Polizei – sie musste eine Aussage machen, weil im Haus etwas gestohlen worden war. Sie stellten sich als Eheleute unter dem Familiennamen E. vor, um keinen Verdacht aufkommen zu lassen. Im Anschluss habe E. gefragt, ob die drei nicht ins bürgerliche Leben zurückkehren wollten, schließlich sei der Sprengstofffund doch verjährt, lässt Zschäpe das Gericht wissen. Weil die drei ihm vertraut hätten, hätten sie ihn eingeweiht, dass sie sich ihren Lebensunterhalt mit Raubüberfällen verdienten – von den Tötungsdelikten habe er nichts erfahren.
Auch aus dem Innenleben des NSU berichtet Zschäpe, nachdem sie in der ersten Antwortrunde geschildert hatte, dass Uwe Böhnhardt ihr gegenüber handgreiflich geworden sei. Nun präzisiert sie: Der Mitbewohner habe sie bis ins Jahr 2001 geschlagen, „wenn ihm bei einer verbalen Auseinandersetzung die Argumente ausgingen“ – dieses Verhalten hatten auch andere Zeugen beschrieben, die mit Böhnhardt aneinandergeraten waren. Passiert sei das etwa, als eine Pistole auf dem Tisch gelegen habe. Zschäpe sagt, sie sei dagegen gewesen, dass Waffen offen in der Wohnung lagen.
Schließlich, lässt Zschäpe mitteilen, habe sie gewusst, wann es besser gewesen sei, nachzugeben. Damit untermauert sie ihre Behauptung aus der ersten Aussage, nach der die Männer das Verhältnis zwischen den dreien dominiert hätten. Zschäpe fühlte sich nach ihren Angaben emotional abhängig.
Eine andere Information über Böhnhardt will die Angeklagte nicht preisgeben: Es geht um eine Frage des Richters nach Gewalt und sexuellem Missbrauch, den Böhnhardt erfahren haben soll, als er eine Jugendstrafe im Gefängnis absaß. Er habe ihr 1995 berichtet, dass „mehrere Gefangene“ ihm Gewalt angetan hätten, Details wolle sie jedoch nicht in der Öffentlichkeit schildern.
Deutlich wird aus Zschäpes Schilderungen, dass sich das NSU-Trio immer wieder mit seinem eigenen Ende auseinandergesetzt hatte. So will sie sich bei Mundlos und Böhnhardt erkundigt haben, was es mit dem Bekennervideo auf sich hatte, das die beiden angeblich ohne ihr Zutun am Computer fertigten. Die Männer hätten ihr geantwortet, dass sie „mit dem Tod vor Augen“ wollten, „dass ihr Tun veröffentlicht werde“.
Auch das Thema Selbstmord sei immer wieder zur Sprache gekommen. So will Zschäpe im Gegensatz zu den Männern strikt abgelehnt haben, sich im Fall einer Entdeckung das Leben zu nehmen – das habe sie auch gegenüber Mundlos bekräftigt, als sie 2008 eine Fahrradtour mit ihm unternahm. Dabei habe er vorgeschlagen, wenn sie sich nicht erschießen wolle, könne sie sich auch mit Kohlenmonoxid vergiften. „Seine Einstellung verschreckte mich“, heißt es in dem Schriftsatz.
Als sie im November 2011 nach der Enttarnung des NSU die gemeinsame Wohnung in Zwickau anzündete und flüchtete, habe sie allerdings überlegt, „mich vor einen Zug zu werfen“. Weil schließlich weder Selbstmord noch eine längere Flucht allein infrage gekommen seien, habe sie sich in Jena der Polizei gestellt.
Dabei trug sie frische Kleidung aus dem Schrank von Susann E. – die hatte sie von ihrem treuen Freund André E. bekommen, der Zschäpe in Zwickau abholte und sie kurz in seine Wohnung brachte, wie die Angeklagte wissen lässt. So heißt es auch in der Anklageschrift.
Wenn das Gericht davon ausgeht, dass E. von der Mord- und Anschlagsserie des NSU nichts wusste, wäre die Hilfeleistung für ihn wenig problematisch. Nur: Zschäpe hat ein massives Glaubwürdigkeitsproblem, seit sie sich in der ersten Aussage als machtloses Opfer der beiden Uwes darstellte und ihre Beteiligung so klein wie nur irgend möglich redete. Allerdings gibt es Hinweise darauf, dass Zschäpe etwa ein Zeitungsarchiv über die Taten verwaltete und am Ende DVDs mit dem Bekennervideo des NSU verschickte – auf beiden befanden sich Fingerabdrücke der Angeklagten. Mit der Entlastung durch die Hauptangeklagte wird E. daher nicht sonderlich viel anfangen können.