Neue Enthüllungen zeigen: Uwe Mundlos und Beate Zschäpe könnten in der Firma eines V-Manns des Bundesverfassungsschutzes gearbeitet haben – ein Hinweis für weitere Verstrickungen des Geheimdienstes in den Terrorkomplex. Ein eindeutiger Beweis dafür liegt allerdings noch nicht vor. Für Klarheit könnte Beate Zschäpe in einer neuen Aussage sorgen. Aufgedeckt hatte die Verbindung zu Mundlos ein Team um Welt-Chefredakteur Stefan Aust. Die mögliche Beteiligung von Zschäpe kam durch Recherchen von dpa ans Licht. „Die Story klingt plausibel und passt ins Bild der staatlichen Geheimniskrämerei“, kommentiert Marcel Fürstenau von der Deutschen Welle.
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Der Arbeitgeber war demnach der Rechtsextremist Ralf M., bei der Behörde geführt unter dem Tarnnamen Primus. Mundlos soll von 2000 bis 2002 als Vorarbeiter eines Bauunternehmens in Zwickau beschäftigt gewesen sein – er soll dafür die Identität von Max-Florian B. genutzt haben, der dem NSU seine Personaldokumente überlassen hatte. M. soll zudem einen rechten Szeneladen in Zwickau betrieben haben, in dem Zschäpe gearbeitet haben soll. „Nach den Enthüllungen stellt sich einmal mehr die Frage nach NSU-Mitwissern im Umfeld der Nachrichtendienste oder beim Verfassungsschutz selbst“, kommentieren Matthias Meisner und Stephan Haselberger im Tagesspiegel.
Dass M. eine gewichtige Rolle im NSU-Komplex zukommen könnte, legt auch eine Analyse von Jens Eumann in der Chemnitzer Freien Presse nahe. Demnach war der V-Mann in der Zwickauer Nazi-Szene „über Jahre einer der wichtigsten Männer gewesen“.
Dennoch gebe es Zweifel daran, dass er tatsächlich die untergetauchten Neonazis aus Zwickau beschäftige, schreibt Annette Ramelsberger in der Süddeutschen Zeitung. Von der Zeitung befragte Ermittler hielten „es für höchst fragwürdig, dass Mundlos das Risiko eingegangen wäre, unter falschem Namen auf dem Bau zu arbeiten“ – schließlich hätte schon bei einer Zollkontrolle das Spiel aus sein können. Auch will M.s Geschäftspartner Zschäpe am Computer des Inhabers gesehen haben. Eine Überprüfung des Rechners ergab jedoch keine Hinweise darauf. Nebenklageanwälte fordern nun, M. als Zeugen zu vernehmen.
Das nächste Medienlog erscheint am Montag, 11. April 2016.