Ausgesagt hatte Beate Zschäpe bereits im Dezember vergangenen Jahres. Doch ihre Einlassung ist damit noch nicht beendet: Zum vierten Mal hat Richter Manfred Götzl der Angeklagten am Dienstag neue Fragen gestellt, die ihr Anwalt Mathias Grasel durch Verlesen beantworten soll. Wesentliche andere Aspekte gibt es derzeit nicht: „Die Beweisaufnahme geht dem Ende entgegen. Der Fragebedarf an die Hauptangeklagte Zschäpe scheint weitgehend erschöpft“, bilanziert Tim Aßmann vom Bayerischen Rundfunk. Einen vierten Jahrestag werde es in dem Verfahren wohl nicht geben.
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Die Hauptangeklagte habe bei der Verlesung der Fragen aufmerksam zugehört, berichtet Wiebke Ramm von Spiegel Online: „Zschäpe wirkt zugewandt, ja zum Dialog bereit – und schweigt doch weiter.“ In den Fragen geht es teilweise um ihre Pläne, sich der Polizei zu stellen. Götzl will wissen, ob Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt wussten, dass Zschäpe dafür sogar Kontakt mit einem Anwalt aufnahm, wie sie angegeben hatte. Weitere Fragen betreffen die Lagerung der Beute aus den Raubüberfällen. Außerdem erkundigt sich der Richter nach dem Verhältnis Zschäpes zu den Mitangeklagten Holger G. und Ralf Wohlleben.
Dessen Befangenheitsantrag gegen die NSU-Richter ist abgelehnt worden. Er hatte ihnen vorgeworfen, mehrere seiner Anträge willkürlich abgelehnt zu haben, wie es in einem dpa-Bericht heißt.
Ein Bericht von Wolf Wetzel in der Jungen Welt beschäftigt sich mit der Rolle von V-Mann Primus alias Ralf M. Der Informant, der Uwe Mundlos in seiner Baufirma beschäftigt haben soll, war demnach ein besonders gut informierter Spitzel und hatte eine Schlüsselrolle. Deshalb hätte der Bundesverfassungsschutz, der ihn führte, bereits seit dem Jahr 2000 wissen müssen, „wo man Uwe Mundlos und Beate Zschäpe finden konnte“.
Das nächste Medienlog erscheint am Donnerstag, 21. April 2016.