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Anwälte wollen V-Mann Primus hören – Das Medienlog vom Mittwoch, 13. April 2016

 

Der Fall Ralf M. soll Einzug in den NSU-Prozess finden: Anwälte der Nebenklage stellten am Dienstag einen Antrag, in dem sie forderten, den früheren V-Mann mit Decknamen Primus als Zeugen zu laden. Sie wollen wissen, ob M. bestätigen kann, was in einer Fernsehreportage über ihn berichtet wurde. Demnach beschäftigte er Uwe Mundlos von 2000 bis 2001 in seiner Baufirma. Den Anwälten zufolge hätten die Ermittler durch M. „Informationen erlangt, die frühzeitig zu einer Festnahme von Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe hätten führen können“, wie Wiebke Ramm auf Spiegel Online bilanziert.

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Dem Antrag zufolge besaß M. erhebliches Wissen über das 1998 untergetauchte Trio. Er habe gewusst, wo sie wohnten – und dank seiner Informationsweitergabe habe das auch für Verfassungsschutz und Landeskriminalamt gegolten. Zudem geht es um Kontakte zu dem ebenfalls angeklagten André E., die M. in einer Vernehmung beim Bundeskriminalamt eingeräumt hatte.

Ebenfalls Teil des Prozessgeschehens: Die Richter begründeten erneut, warum sie in der vergangenen Woche einen Antrag des Mitangeklagten Ralf Wohlleben auf Aussetzung des Verfahrens abgelehnt hatten. Dessen Anwälte hatten dem Gericht vorgeworfen, es habe Akten zurückgehalten so die Verteidigung erschwert – eine Begründung, der die Richter nicht folgten. Verteidigerin Nicole Schneiders nannte den Beschluss zynisch – und konterte mit einem weiteren Befangenheitsantrag gegen die Richter. Von der Entscheidung des Gerichts berichtet Kai Mudra von der Thüringer Allgemeinen.

Holger Schmidt vom SWR veröffentlicht auf Twitter eine Rundmail von Beate Zschäpes Anwalt Mathias Grasel, die er als Intrige des Verteidigers gegen ihre Altanwälte Wolfang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm deutet:

Das nächste Medienlog erscheint am Donnerstag, 14. April 2016.