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Das Ende der Aufklärung? – Das Medienlog vom Donnerstag, 21. April 2016

 

Der Fall des V-Manns Ralf M., der Uwe Mundlos in seinem Bauunternehmen beschäftigt haben soll, spitzt sich zu: Nachdem Nebenkläger die Ladung von M. als Zeugen gefordert hatten, lehnte die Bundesanwaltschaft dies am Mittwoch ab – weil die Verstrickung des Spitzels für den Prozess nicht relevant sei. Damit sei „ein heftiger Streit darüber ausgebrochen“, schreibt Annette Ramelsberger von der Süddeutschen Zeitung. Nebenkläger warfen der Anklagebehörde vor, sich nicht mehr um die Aufklärung des NSU-Komplexes zu kümmern.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Opferanwalt Alexander Hoffmann sprach Bundesanwalt Herbert Diemer in einer Stellungnahme direkt an: „Der Generalbundesanwalt blockt und will damit den Verfassungsschutz schützen. Was wissen Sie? Was wollen Sie schützen?“ Die Bundesanwaltschaft habe das Versprechen an die Opfer aufgekündigt, die Morde aufzuklären. Anwalt Sebastian Scharmer wies darauf hin, dass bislang zahlreiche andere mutmaßliche Unterstützer als Zeugen im Verfahren geladen worden seien.

Wiebke Ramm greift auf Spiegel Online einen Beweisantrag der Nebenklageanwälte Eberhard Reinecke und Reinhard Schön heraus. Er soll einen Teil von Zschäpes Aussage im Dezember widerlegen, laut der sie „entsetzt“ war, nachdem ihre Komplizen Mundlos und Böhnhardt ihr erzählt hatten, dass sie den Kölner Nagelbombenanschlag von 2004 verübt hatten. Die Anwälte wollen teils unbekannte Fotos zeigen lassen, die das Trio sechs Wochen nach der Tat im Urlaub in Schleswig-Holstein zeigen – glücklich und innig. Dies solle beweisen, dass sich Zschäpe keineswegs von dem Anschlag distanziert habe.

Das nächste Medienlog erscheint am Freitag, 22. April 2016.