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Jura-Lehrstunde für mutmaßlichen V-Mann – Das Medienlog vom Donnerstag, 30. Juni 2016

 

Am Mittwoch wurde es im NSU-Prozess juristisch kompliziert. Geladen war zum dritten Mal der Zeuge Marcel D., Neonazi und eindeutigen Belege zufolge V-Mann des Thüringer Verfassungsschutzes. D. hatte bislang allerdings geleugnet, als Informant tätig gewesen zu sein. Richter Manfred Götzl fragte den Zeugen nach einer Belehrung („Bitte nur die Wahrheit!“) erneut nach seiner Tätigkeit. Vor Gericht entspann sich daraufhin eine Diskussion, ob dem Zeugen nun ein Aussageverweigerungsrecht zustehe.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Die Münchner Staatsanwaltschaft ermittelte nach den ersten Vernehmungen D.s wegen Falschaussage gegen den Zeugen. Vor Gericht diskutierten die Beteiligten nun, ob D. nach den ersten Terminen bereits als Zeuge entlassen worden war und damit die mutmaßliche Lüge vollendet hatte oder ob er nur vorläufig entlassen wurde und seine Aussage noch korrigieren könnte. „Was wie eine Lappalie klingt, ist ein durchaus relevanter Unterschied“, schreibt Wiebke Ramm auf Spiegel Online. Im ersten Fall dürfte er nämlich wegen des Ermittlungsverfahrens die Aussage verweigern – im zweiten Fall nicht.

Nach mehreren Beratungspausen entschied Richter Götzl: D. war noch nicht entlassen, er muss also antworten. Das allerdings erst am 20. Juli. Über den Prozesstag berichtet auch Tim Aßmann vom Bayerischen Rundfunk.

Das nächste Medienlog erscheint am Freitag, 1. Juli 2016.