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Lügentest für den Kronzeugen

 

Im NSU-Prozess streiten Anwälte über die Glaubwürdigkeit des Belastungszeugen Carsten S. Dessen Aussagen könnten den Schuldspruch für einen Mitangeklagten begründen.

Unter den fünf Angeklagten im NSU-Prozess nimmt Carsten S. eine Sonderrolle ein: Angeklagt, weil er für das Trio aus Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Jahr 2000 eine Pistole gekauft und überbracht haben soll, sagte er sowohl bei der Polizei als auch im Gericht vollumfänglich aus. Kein anderer Angeklagter äußerte sich so bereitwillig und vor allem so früh. S. ist der Kronzeuge. Er kann mit einer Bewährungsstrafe rechnen.

In einer komfortablen Position sind S. und seine zwei Anwälte aber nur scheinbar. Tatsächlich müssen sie sich derzeit fast täglich Angriffen der Verteidiger des Mitangeklagten Ralf Wohlleben erwehren, die alles daran setzen, S.‘ Glaubwürdigkeit zu erschüttern.
Zum Kronzeugen wurde der Angeklagte nämlich, weil er seinen damaligen Kameraden Wohlleben in seiner Aussage zu Prozessbeginn 2013 belastet hatte – dieser habe ihn mit dem Kauf beauftragt und ihm das Geld für die Pistole gegeben. Mit der Waffe soll der NSU in den Jahren 2000 bis 2007 neun Morde verübt haben.

Statt mit einer tatsächlichen Aufklärung des NSU-Komplexes ist das Gericht derzeit regelmäßig damit beschäftigt, auf Antrag von Wohllebens Verteidigung andere Angaben von S. zu überprüfen. So hatte S. eine Unterhaltung mit Wohlleben geschildert, in der dieser behauptet habe, Mundlos und Böhnhardt hätten „einen angeschossen“. „Hoffentlich nicht mit dieser Waffe“, dachte S. damals laut seiner Angaben.

Wer damals angeschossen worden sein soll, ist unklar – daher beauftragte die Bundesanwaltschaft eigens einen Ermittler des Bundeskriminalamts, der am Donnerstag aussagte. Der ließ von sämtlichen Landeskriminalämtern ungeklärte Straftaten mit Schusswaffengebrauch aus dem fraglichen Zeitraum auswerten. Von 80 infrage kommenden Fällen passte laut des Kommissars jedoch keiner zur Vorgehensweise von Mundlos und Böhnhardt.

Ob die Aussage von S. dadurch nun angreifbar ist, darf jedoch als zweifelhaft gelten – zumal die Rückmeldungen der LKAs auffällig unterschiedlich ausgefallen waren: Während aus Baden-Württemberg Taten wie Raubüberfälle als möglicherweise passend an das Bundeskriminalamt gemeldet wurden, schickte Berlin eine Liste, auf der ausschließlich Morde vorhanden waren. Offenbar hatte jedes Amt sehr eigene Bewertungskriterien angewandt.

Wohllebens Anwalt Olaf Klemke erkannte wohl, dass er mit der Aussage wenig anfangen konnte und echauffierte sich im Anschluss darüber, dass die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen unter einem anderen Aktenzeichen führte und das Ergebnis erst auf Anfrage an das Gericht weitergab. „Mit einem fairen, rechtsstaatlichen Verfahren hat eine solche Verfahrensweise nichts zu tun“, sagte Klemke.

Ein anderes Indiz dürfte als eindeutig positiv für Carsten S. zu werten sein: Der Nebenklageanwalt Hardy Langer hatte am Vortag einen Artikel aus der Ostthüringer Zeitung vom Juli 1998 präsentiert, in dem ein Prügelangriff von sieben oder acht jungen Männern auf zwei Opfer an einer Endhaltestelle im Jenaer Stadtteil Winzerla geschildert wird.

Von derselben Schlägerei hatte S. bereits in seiner Aussage berichtet – auch Wohlleben hatte demnach daran teilgenommen und im Anschluss berichtet, er sei einem der Jugendlichen „auf dem Gesicht rumgesprungen“. Von mehreren bislang geladenen Zeugen hatte keiner den Vorfall bestätigen können oder wollen – nach Langers Recherche in einer Bibliothek liegt nun jedoch ein Beweis vor. Unter dem Titel „Noch immer keine Spur von den Schlägertypen“ wird in dem Text der Vorfall passend zur Aussage beschrieben.

Bei Wohllebens Verteidigern wächst augenscheinlich die Nervosität. Mitte Juli hatte der Bundesgerichtshof eine Beschwerde gegen die Untersuchungshaft ihres Mandanten verworfen – mit der Begründung, dass ein Schuldspruch vor dem Münchner Oberlandesgericht wahrscheinlich sei. Es ist nicht das erste Mal, dass die Anwälte mit einer Haftbeschwerde scheiterten. Die Münchner Richter ließen stets erkennen, dass sie S. für wesentlich glaubwürdiger halten als Wohlleben, der in seiner Aussage vom Dezember 2015 die Schuld von sich wies.

Zweifelhaften Erfolg hatte am Donnerstag auch ein weiterer Versuch, den Kronzeugen zu demontieren. Ins Gericht geladen war Mirko S., der laut Carsten S. ebenfalls an der Schlägerei von 1998 teilgenommen haben soll. Der plump und wortkarg auftretende Zeuge konnte sich nach eigenen Angaben ebenfalls an nichts erinnern. Allerdings gab er sich auch in anderen Fragen so zugeknöpft, dass die Richter Schwierigkeiten haben dürften, all seine Angaben für bare Münze zu nehmen.

Der Zeuge selber habe sich gelegentlich mal geprügelt, und zwar „betrunken, jugendlich und dumm“, doch der Vorfall von Jena sei ihm nicht präsent. Sowohl Carsten S. als auch Ralf Wohlleben wollte er „ab und zu mal gesehen“ haben. Im Jahr 2010 habe er vielleicht das letzte Mal ein Bier mit Wohlleben getrunken.

Wie im Laufe der Befragung durch die Nebenklageanwälte herauskommt, pflegte er in Wahrheit ein inniges Verhältnis zu dem heutigen Angeklagten. So unterhielt er sich per Chat mit Wohlleben, als die ersten Verdachtsmomente gegen diesen aufkamen. Nach der Inhaftierung trat er auf einem Liederabend auf, bei dem Geld für Wohllebens Unterstützung gesammelt wurde.

Es wäre wohl eine Überraschung gewesen, hätte Carsten S. ausgerechnet von dem offensichtlich stark in der rechten Szene engagierten Zeugen Schützenhilfe bekommen.