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Zschäpes Mutter kommt erneut als Zeugin – Das Medienlog vom Donnerstag, 18. Mai 2017

 

Am Mittwoch lief die Frist für letzte Beweisanträge im NSU-Prozess aus – ein Mittel der Verfahrensbeschleunigung. Für Aufsehen sorgte der Antrag von Zschäpes Neuverteidiger Mathias Grasel, der das Protokoll einer Vernehmung von Zschäpes Mutter Annerose von 2011 im Gericht verlesen lassen will. Bei ihrem Auftritt als Zeugin Ende 2013 hatte sie die Aussage verweigert und der Verwendung ihrer Aussage widersprochen.

Nun genehmigte sie die Verwertung in einem Brief an das Gericht – und muss dort erneut erscheinen: Für die kommende Woche sei Zschäpes Mutter wieder als Zeugin geladen, berichtet Julia Jüttner auf Spiegel Online: „Wird die Mutter vor Gericht nur ihr Einverständnis zur Protokollverlesung erklären oder sich doch persönlich vernehmen lassen? Das könnte interessant werden.“ Sollte sie sich keiner Befragung stellen, kommen die Beamten, die sie damals vernommen haben, wie Wiebke Ramm in der Süddeutschen Zeitung schreibt.

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Verlesen werden soll der Brief nach dem Willen von Beate Zschäpes Verteidigung, weil sich das Gutachten des Psychiaters Joachim Bauer über die Angeklagte in wesentlichen Teilen auf die Angaben der Mutter stützt. Ohne deren Erlaubnis zur Verwendung wäre der Analyse jedoch der Boden entzogen worden.

„Mit der Freigabe tut Annerose Zschäpe ihrer Tochter zum zweiten Mal einen Gefallen“, folgern wir auf ZEIT ONLINE. Das erste Mal war die Verweigerung der Aussage, als Zschäpe noch mit der Schweigetaktik ihrer drei Stammverteidiger einverstanden war. Die Angaben der Mutter sind demnach „nun doch erwünscht“.

Auch die Altanwälte brachten einen Antrag ein: Sie fordern ein weiteres psychiatrisches Gutachten über Zschäpe. Grund ist, dass der von ihnen beauftragte Psychiater Pedro Faustmann das erste Gutachten des vom Gericht bestellten Sachverständigen Henning Saß als wissenschaftlich unzureichend eingestuft hat.

Weitere Anträge stammen von den Vertretern der Nebenklage und den Anwälten des Mitangeklagten Ralf Wohlleben. In einem davon legen die Verteidiger nahe, dass der rechtsextreme Zeuge Jan W. für die Beschaffung der NSU-Mordpistole Česká 83 verantwortlich sein könnte – und nicht ihr Mandant, der dieser Tat beschuldigt wird. Jüttner weist auf Spiegel Online allerdings darauf hin, dass der Weg der Waffe im Prozess sehr sorgfältig nachgezeichnet wurde. „Jan W. als neue Schlüsselfigur in der NSU-Mordserie? Wohl kaum.“

Der Mitangeklagte André E. steht ab kommenden Montag in Zwickau wegen Körperverletzung vor Gericht – ein Faktum, das angesichts der Vorwürfe im NSU-Prozess auch in München zur Kenntnis genommen werden dürfte. Über das Verfahren berichtet Wiebke Ramm in der Süddeutschen Zeitung.

Das nächste Medienlog erscheint am Freitag, 19. Mai 2017.