Die Plädoyers der Nebenklage sind derzeit unterbrochen, weil die Verteidiger des Mitangeklagten Ralf Wohlleben am Dienstag einen Beweisantrag gestellt haben. Demnach war Wohlleben nicht für die Beschaffung der NSU-Pistole Ceska 83 verantwortlich, sondern zwei andere Rechtsextreme. Diese sollen nach dem Willen der Anwälte als Zeugen nach München geladen werden, zudem sollen neue Akten als Beweismittel verwendet werden. Die Bundesanwaltschaft den Vorstoß ab. Heute wollen sich die Verteidiger erneut dazu äußern. Solange über den Antrag gestritten wird, gehen die Vorträge der Opfervertreter nicht weiter.
Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.