Die Plädoyers im NSU-Prozess schreiten ihrem Ende entgegen: Am Dienstag setzte Beate Zschäpes Verteidigerin Anja Sturm ihren Schlussvortrag fort. Darin bestritt sie, dass der NSU eine Gruppe aus drei Personen war und dass Zschäpe Teil der Vereinigung war.
Dabei „verirrt sich Zschäpes Pflichtverteidigerin teils im Kleinteiligen“, merkt Tim Aßmann vom Bayerischen Rundfunk an. Durch zahlreiche Zeugenaussagen aus dem Verfahren habe Sturm beweisen wollen, dass ihre Mandantin „eher politisch verführte Mitläuferin als gleichberechtigtes Mitglied“ gewesen sei. Die Anwältin habe gezeigt, dass die Bedeutung von Indizien stark abhängig von der Interpretation sei.
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Zudem sei Zschäpe anders als von der Bundesanwaltschaft dargestellt kein gleichberechtigter Teil der Gemeinschaft mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gewesen, behauptete Sturm. Die beiden seien demnach „Wahlverwandte, an die sie sich klammerte, denen sie folgte“, gewesen, fasst Julia Jüttner auf Spiegel Online die Argumentation zusammen. So habe Zschäpe bei einem Treffen 2002 zu Böhnhardts Eltern gesagt: „Ich gehe mit den Jungs mit“ – ein Satz, wie ihn eine Anführerin nicht sagen würde.
Die Anwältin „zerpflückt Zeugenaussage um Zeugenaussage“, schreibt Wiebke Ramm in der Süddeutschen Zeitung. Der entscheidende Punkt: „Zschäpes Weg in den Untergrund sei weder geplant noch politisch motiviert gewesen“, habe Sturm argumentiert. Heute setzt Sturm ihr Plädoyer fort.
Das nächste Medienlog erscheint am Donnerstag, 21. Juni 2018.