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Die letzten Flammen

 

Im NSU-Prozess wollen die Angeklagten ihre letzten Worte äußern, auch Beate Zschäpe. Zuvor bringen ihre Verteidiger jedoch noch vergeblich ein neues Argument auf.

Freitagnachmittag, der 4. November 2011: Aus dem Fenster eines Mehrfamilienhauses an der Zwickauer Frühlingsstraße quillt dichter Rauch. Der Qualm hüllt die Fassade ein, wird dunkler, streicht entlang der äußeren Dachbalken. Eine Minute später schlagen Flammen aus dem Fenster. 1.200 Grad Celsius heiß wird es im Haus Nummer 26. Das Feuer vernichtet, was es umschlingt. Gelegt hatte es eine Bewohnerin des Hauses: Beate Zschäpe.

Mit dem Brand sollen die Hinterlassenschaften des Nationalsozialistischen Untergrunds verschwinden. Er ist für die größte Serie rechtsextremen Terrors in der deutschen Geschichte verantwortlich, zehn Menschen hatte er ermordet. Zschäpe goss mehrere Liter Benzin aus, zündete sie an und flüchtete. In der Folge explodierte das Gasgemisch.

Einfache oder schwere Brandstiftung?

Wäre nicht kurz darauf die Feuerwehr vor Ort gewesen, die Folge wäre ein Inferno gewesen. Für die Menschen im Haus hätte es kein Entkommen mehr gegeben. Fünf Minuten später hätte das Feuer das gesamte Gebäude mit mehreren Wohnungen und ausgebautem Dachstuhl erfasst. So analysierte es der Brandgutachter Christian Setzensack vom Bayerischen Landeskriminalamt. Er sagte als Sachverständiger vor dem Münchener Oberlandesgericht aus. Seine Angaben sind für Zschäpes Verteidigerinnen und Verteidiger ein Rückschlag.

Die drei Altanwälte Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm hatten in ihrem Plädoyer während der vergangenen Wochen beantragt, den Gutachter anzuhören – obwohl die Beweisaufnahme lange abgeschlossen ist. Überraschenderweise gaben die Richter der Forderung statt.

Für die Anwälte geht es um einen Aspekt abseits des Terrorismus: Neben Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt lebte eine 89-jährige gehbehinderte Frau in dem Haus. Außerdem gingen am Tag des Brands zwei Handwerker im Dachstuhl ein und aus. Sie waren jedoch bereits fort, als Zschäpe das Feuer legte. Die alte Dame wurde rechtzeitig von ihren Nichten aus dem Haus gebracht. Wegen der potentiellen Opfer ist Zschäpe wegen dreifachen versuchten Mordes durch besonders schwere Brandstiftung angeklagt.

Brandgutachter widerlegt Thesen der Altverteidiger

Doch war die gehbehinderte Nachbarin wirklich in Gefahr? Daran hatte vor allem Anwalt Heer seine Zweifel. Er hatte drei Tage lang über den Brand referiert und kam zu dem Schluss, Zschäpe habe sich lediglich der einfachen Brandstiftung schuldig gemacht. Sie sei sofort aus der schon sechs Jahre dauernden Untersuchungshaft freizulassen.

Der 65-jährige Gutachter Setzensack, seit Kurzem in Pension, hatte bereits im Jahr 2014 zu dem Fall ausgesagt. Er hat ihn noch immer gut vor Augen. Er zeigt Fotos und Grundrisse der Wohnung, dann legt er sich fest: Das Feuer hätte „ohne Weiteres“ auf die andere Haushälfte übergreifen können, also in die Wohnung der Rentnerin. „Und das kann ich Ihnen beweisen.“ Zschäpes Anwalt Stahl verzieht das Gesicht. Alles, was folgt, belegt das Gegenteil der Thesen der Verteidigung.

So lag zwischen den Wohnungen zwar eine 24 Zentimeter dicke Ziegelwand, die das Feuer zuverlässig abschirmte. Doch durch das Fenster konnten die Flammen auf die über die Außenwand reichenden hölzernen Dachplatten übergreifen. Demnach war jeder im Haus in Lebensgefahr. Die Bundesanwaltschaft sieht deshalb den sogenannten Eventualvorsatz erfüllt: Zschäpe legte es nicht auf den Tod von Menschen an, hätte ihn aber in Kauf genommen.

Altverteidiger scheitern mit neuem Befangenheitsantrag

Für die Anklage wirkt die Ladung des Sachverständigen wie ein Geschenk – wenn es denn nach fünf Jahren Prozess überhaupt noch mehr Belege gebraucht hätte. Auf die Befragung hätte die Verteidigung rückblickend wohl lieber verzichtet. Fast panisch fordert Anwalt Heer Zeit bis zum nächsten Tag, um eine umfassende Stellungnahme vorzubereiten und einen weiteren Sachverständigen zu kontaktieren. Richter Manfred Götzl will ihm jedoch nur zwei Stunden einräumen. Heer droht daraufhin mit einem Befangenheitsantrag – vorausgesetzt, die Mandantin Zschäpe stimmt zu. Doch da grätscht ihm Zschäpes Neuanwalt Hermann Borchert dazwischen: „Eine Ablehnung wird nicht stattfinden“, sagt er. Zschäpe verweigert, wie schon früher im Prozess, die Kooperation mit ihren alten Verteidigern. Anscheinend sehnt auch sie das Prozessende herbei.

Also bleiben Heer nur knappe Argumente: Die Feuerwehr sei ja rechtzeitig dort gewesen, sagt er. Auch habe Zschäpe gewusst, dass sich die Feuerwache in der Nähe befindet – als habe es sich um eine kontrollierte Zündelei gehandelt. Ihrer eigenen Aussage nach will Zschäpe die Nachbarin zudem durch Klingeln vor der Brandlegung gewarnt haben. Bewiesen ist das nicht.

Zschäpe will sich persönlich äußern

Gutachter Setzensack, der Zschäpes Verteidigern kein Glück gebracht hat, ist wohl der letzte von rund 800 Menschen, die im NSU-Prozess ausgesagt haben. Gegen Ende des Prozesstags drängt Richter Götzl. „Gibt es Ausführungen von den Angeklagten selbst?“, fragt er. Vor dem Urteil sollen die Angeklagten ihre letzten Worte im Prozess sprechen. Auf den Tag haben vor allem die Angehörigen der NSU-Opfer lange gewartet.

Alle Angeklagten bis auf den mutmaßlichen Unterstützer André E. wollen sich äußern – auch Beate Zschäpe. Über ihren Anwalt Mathias Grasel teilte sie mit, dass sie eine rund fünf Minuten lange Stellungnahme abgeben werde. Sie liegt bereits ausgedruckt vor ihr auf dem Tisch. Bisher hatte sich Zschäpe erst einmal mit eigenen Worten geäußert, als sie im September 2016 eine knappe Entschuldigung verlas.

An diesem Tag aber ist es noch nicht so weit. Götzl legt den Termin für die Schlussworte auf den kommenden Dienstag.