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Aufbäumen vor dem Urteil

 

Erneut haben die Verteidiger im NSU-Prozess einen Befangenheitsantrag gegen die Richter gestellt – den Zwölften. Hintergrund sind immer deutlichere Zeichen für einen Schuldspruch.

Es gab Vermutungen, nach denen könnte um Ostern die Beweisaufnahme im NSU-Prozess abgeschlossen sein, im Sommer bereits das Urteil fallen. Verhandlungstermine sind derzeit bis 1. September angesetzt, insgesamt ein stimmiges Bild.

Doch wird es wirklich so kommen – oder enden die neuerlichen Mutmaßungen über ein nahendes Ende des bald drei Jahre dauernden Terrorverfahrens abermals als aus der Hoffnung geborene Falschprognosen? Es bringt wenig, über ein Wann nachzudenken – entscheidender ist, dass das Was immer klarere Formen annimmt.

Zuletzt deuten etliche Signale darauf hin, wie der Urteilstenor aus der Feder der fünf NSU-Richter um den Vorsitzenden Manfred Götzl ausfallen könnte. Zu spüren bekommen das derzeit insbesondere die Verteidiger des Mitangeklagten Ralf Wohlleben, der dem Trio aus Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt die Pistole beschafft haben soll, mit der die beiden Männer laut Anklage neun Menschen erschossen. Wohlleben soll dem ebenfalls auf der Anklagebank sitzenden Carsten S. Geld gegeben und ihn instruiert haben, die Waffe aus einem Szenegeschäft in Jena abzuholen und zu überbringen.

Der Angeklagte sitzt seit November 2011 in Untersuchungshaft. Zum zweiten Mal versuchten seine Anwälte Olaf Klemke, Nicole Schneiders und Wolfram Nahrat kürzlich, ihn per Antrag daraus zu befreien – immerhin hatte Wohlleben im Dezember kurz nach Beate Zschäpe eine Aussage gemacht, in der er die Schuld weitgehend von sich wies. Am vorigen Mittwoch kam dann die Entscheidung: Wohlleben bleibt hinter Gittern.

Die Folge am Donnerstag: ein neuer Befangenheitsantrag gegen alle fünf Richter. Für Götzl ist es bereits der zwölfte. Alle vorherigen waren erfolglos.

Im Gerichtsbeschluss heißt es, dass der Tatverdacht gegen Wohlleben „auch unter Berücksichtigung der Einlassung nicht erschüttert“ werde. Die Anwälte monieren, dass die Richter anmerken, dass sich Wohlleben im gesamten Ermittlungsverfahren und anschließend 250 Tage im NSU-Prozess nicht geäußert hatte.

Das daraus konstruierte Ablehnungsgesuch von Anwalt Klemke ließ sich fast von der Besuchertribüne mitsprechen, so erwartbar war es: Die Richter wollten „Schlüsse zu seinem Nachteil ziehen“, hieß es, ein Angeklagter könne sich nicht unbefangen äußern, wenn das gleich eine Bewertung nach sich ziehe. Darum sei sein Recht, vor Gericht zu Schweigen, verletzt worden.

Nur: Eine Bewertung von Wohllebens Aussageverhalten hatten die Anwälte ja vom Gericht angefordert, als sie forderten, ihn aus der Haft zu entlassen. Denn die Richter müssen in diesem Fall prüfen, wie schwer der Verdacht gegen den Angeklagten wiegt. Es ist eine Art Zwischenurteil, kurz vor dem tatsächlichen Urteil – und es fällt stark in Richtung Schuld aus.

Anträge, in denen alle Richter oder zumindest der Vorsitzende Manfred Götzl wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt worden, kommen zuletzt beinahe regelmäßig – sowohl von Wohlleben als auch von der Hauptangeklagten Beate Zschäpe. Das wird gemeinhin weniger als Versuch gesehen, den Prozess zu torpedieren, denn Material für eine Revision am Bundesgerichtshof zu sammeln. Es wirkt mehr, als bäume sich die Verteidigungsriege in Erwartung eines harten Urteils noch einmal auf.

Die Anträge der vergangenen Wochen:

  • Am 21. Januar stellten die Wohlleben-Verteidiger erst einen Antrag gegen Götzl, dann gegen seine Kollegin Michaela Odersky. Grund für Letzteren war, dass Odersky bei der Verlesung des Gesuchs gegen Götzl „den linken Mundwinkel hochzog und geringschätzig lächelte“ – die Anwälte hielten dies für ein Zeichen von Parteilichkeit.
  • Am 2. Februar wurde bekannt, dass Beate Zschäpes Verteidiger Mathis Grasel einen Antrag gegen Götzl gestellt hatte, weil dieser ihre drei Altanwälte Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm nicht wie gefordert aus ihrem Mandat entließ.
  • Am 12. Februar wurde öffentlich, dass Zschäpe mit einem weiteren Antrag nachgelegt hatte, den sie eigenhändig geschrieben hatte.
  • Am 18. Februar schalteten sich erneut die Wohlleben-Anwälte ein. Ihr Antrag bezog sich auf alle fünf NSU-Richter und hatte durchaus Substanz: Im Ablehnungsbeschluss gegen einen Beweisantrag sprachen sie von „der letzten Straftat der angeklagten Personen“, als seien die Anklagevorwürfe schon vor dem Urteil als bewiesen anzusehen.
  • All diese Gesuche wurden abgelehnt. Vieles spricht dafür, dass es auch dem Antrag von Donnerstag so ergehen wird. Wohllebens Verteidiger hätten in den Beschluss des Gerichts werde „etwas hineininterpretiert, was da gar nicht drinsteht“ es handle sich um „eine vorsätzliche, bösartige Falschinterpretation“.

    Die aber ist offensichtlich Recht, wenn sie dazu dient, einen weiteren Antrag zu untermauern. Anwalt Klemke sah denn auch gleich die verfassungsgemäßen Rechte seines Mandanten verletzt. Dementsprechend hatte er den ersten abgelehnten Antrag auf Entlassung von Wohlleben auch dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe vorgelegt – und war gescheitert. Würde er denselben Schritt noch einmal gehen und unterliegen, könnte Götzl den Urteilstenor gegen Wohlleben beinahe von den Karlsruher Richtern abschreiben. Der Angeklagte kann sich auf einen Schuldspruch einstellen.