Vertretern von NSU-Opfern geht die Aufklärung im Münchner Prozess nicht weit genug: Sie lehnen sich gegen Beschlüsse des Gerichts auf – und wollen den Fall bis in die höchste Instanz tragen.
Es schien, als sei das letzte Wort gesprochen: Der frühere Verfassungsschutz-Spitzel Ralf M., Deckname Primus, muss nicht als Zeuge im NSU-Prozess aussagen, verkündete Richter Manfred Götzl am 11. Mai. Für das Terrorverfahren sei M. ohne Bedeutung, ließ Götzl wissen – obwohl er einem Medienbericht zufolge das NSU-Mitglied Uwe Mundlos in seiner Baufirma und Beate Zschäpe in seinem Szeneladen beschäftigt haben soll. Damit war erneut ein Beweisantrag der Anwälte gescheitert, die die Opfer der Mordserie im Münchner Prozess vertreten.
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Diesmal aber ist der Fall eben nicht mit dem Entscheid des vorsitzenden Richters und seiner vier Kollegen erledigt: In der Verhandlung vom Donnerstag wandte sich eine größere Gruppe von Nebenklagevertretern mit vier sogenannten Gegenvorstellungen zu verschiedenen abgelehnten Anträgen an den Strafsenat. Es ist das erste Mal, dass die Opfervertreter dieses juristische Instrument nutzen. Damit bemängeln sie mehrere Entscheidungen der Richter – die nun gezwungen sind, entweder einzulenken oder ihre Ablehnungen erneut zu begründen.
Der offene Aufstand hat aber noch einen weiteren Zweck: Er soll Grundlage für den Gang in die höheren juristischen Instanzen sein. Nebenklageanwalt Yavuz Narin sagte gegenüber ZEIT ONLINE, dass auf den NSU-Prozess der Gang zum Bundesgerichtshof, zum Bundesverfassungsgericht und anschließend zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg folgen soll. Narin vertritt die Angehörigen des 2005 in München erschossenen Griechen Theodorous Boulgarides.
Möglich ist, dass auch andere Nebenkläger, möglicherweise gemeinsam, bis in die höchste europäische Instanz ziehen. Ein Hinweis darauf ist, dass etliche der Anwälte die Gesuche unterschrieben haben. Die zuletzt immer wieder abschlägig beschiedenen Anträge auf neue Zeugen und bestimmte Akten, die nach dem Willen der Opfervertreter in das Verfahren eingeführt werden sollten, können dafür die Munition liefern.
Die Vorwürfe an den Strafsenat sind harsch: Im Fall von V-Mann Ralf M. sei aus der Begründung der Ablehnung herauszulesen, „dass diese um jeden Preis gewollt ist“, trug Anwalt Alexander Hoffmann aus der ersten Gegenvorstellung vor. Rechtsvorschriften aus der Strafprozessordnung seien „beliebig“ zur Anwendung gekommen.
Dabei ließen sich nach Ansicht der Juristen durchaus Erkenntnisse gewinnen von dem 44-Jährigen, der heute in der Schweiz lebt. Hätte M. nämlich wirklich Uwe Mundlos auf dem Bau beschäftigt, hätte das NSU-Trio dadurch mehr Geld zur Verfügung gehabt – Geld, mit dem sich das Leben im Untergrund und die Straftaten finanzieren ließen. Zudem müsste es zwangsläufig ehemalige Kollegen geben, die gleichsam als Zeugen über Mundlos‘ Charakter berichten könnten. Arbeitete die Hauptangeklagte Zschäpe wirklich in einem von M. betriebenen rechten Szeneladen, gälte das auch für sie.
In den weiteren drei Gegenvorstellungen geht es um mehrere andere V-Männer und deren Quellenführer bei den Geheimdiensten, um Berichte zu den weitergetragenen Informationen, um Abhörprotokolle der Handyanschlüsse möglicher NSU-Helfer und auch um die beim Bundesverfassungsschutz geschredderten Akten. Alles Themen, mit denen sich die Richter nicht befassen möchten.
In der Begründung dafür heißt es üblicherweise, die Sachverhalte seien nicht entscheidend für die Straf- und Schuldfrage. Die Nebenkläger sehen das naturgemäß anders. Die Akten etwa zum Brandenburger V-Mann Piatto belegten eine „staatliche Mitverantwortung“, verlas Anwältin Seda Basay aus einem der Gesuche. Die Dokumente zeigten, dass die Behörden Zschäpe, Mundlos und Uwe Böhnhardt im Untergrund überwacht und eine Festnahme verhindert hätten. Hoffmann sprach von einer „Tendenz zum staatlichen Nichteingreifen“.
Somit glich das Vortragskonvolut der Nebenklagevertreter einer Abrechnung mit den deutschen Sicherheitsbehörden. Gewiss ist nun, dass darauf noch die Abrechnung mit dem Münchner Gericht folgt.