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Schlechte Nachricht für Wohlleben – Das Medienlog vom Donnerstag, 4. August 2016

 

Der wegen Beihilfe zum Mord angeklagte Ralf Wohlleben bleibt in Untersuchungshaft. Der Bundesgerichtshof lehnte eine Beschwerde von Wohllebens Verteidigern ab, die die Entlassung ihres Mandanten gefordert hatten. Die Karlsruher Richter bestätigten damit eine Entscheidung, die der Strafsenat um Richter Manfred Götzl zuvor getroffen hatte. Die Bundesrichter hatten bereits am 14. Juli entschieden, veröffentlicht wurde das am Mittwoch.

Die Entscheidung ist eine unangenehme Nachricht für Wohlleben: Absehbar ist demzufolge, dass sich der Angeklagte „zum Zeitpunkt des Urteils noch deutlich länger als die bislang vollzogenen vier Jahre und sieben Monate in Untersuchungshaft befinden“ werde. Das bedeutet: Die Bundesrichter halten es für wahrscheinlich, dass der Prozess für Wohlleben mit einem Schuldspruch und einem harten Urteil endet – ein Vorzeichen für das Urteil, das die Richter am Oberlandesgericht fällen werden.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

„Am Urteil wird Wohlleben wohl nicht mehr viel ausrichten können“, heißt es bei uns auf ZEIT ONLINE. Das gilt übrigens nicht nur für ihn, sondern auch für Beate Zschäpe und die anderen drei Angeklagten. Das Urteil ist zwar noch nicht absehbar, stellen wir in unserem Fazit zur Sommerpause fest, doch die Beweislage deutet klar auf Schuldsprüche für die Beschuldigten. Damit sind für mehrere von ihnen langjährige Haftstrafen zu erwarten.

Das nächste Medienlog erscheint am Freitag, 5. August 2016.