Der jüngste Beweisantrag von Ralf Wohllebens Verteidigern erscheint zunächst kleinlich, er könnte aber noch größere Auswirkungen auf den NSU-Prozess haben. Diese Ansicht vertritt zumindest der Journalist Christoph Lemmer in einem Blogbeitrag. Wohllebens Anwälte wollen beweisen, dass nicht ihr Mandant, sondern zwei andere Thüringer Rechtsextreme die vom NSU verwendete Pistole Ceska 83 besorgt haben. Wohlleben ist wegen der Beschaffung der Waffe als Mordhelfer angeklagt. Weil der Beweisantrag abgelehnt wurde, lehnte der Angeklagte die Richter wegen Befangenheit ab.
Hätten tatsächlich die Thüringer die Waffe beschafft, dann hätte Wohlleben eine beliebige Ceska in der Hand gehalten, nicht aber die Mordwaffe. „Die Anklage wegen Beihilfe wäre nicht zu halten“, schreibt Lemmer. Das Gericht lehnte den Beweisantrag jedoch ab. Es argumentierte, der NSU habe Waffen beschafft und auch wieder weggegeben – eine möglicherweise von den Thüringern besorgte Ceska-Pistole müsse nicht zwangsläufig die Mordwaffe gewesen sein.
Das Argument mit den wechselnden Waffen ist laut Lemmer aber eines, das „versehentlich ein potenzielles Argument fürs Urteil zerstört haben könnte“. Die Anklage und das bisherige Ergebnis der Beweisaufnahme gehen davon aus, dass der NSU stets mit derselben Mordwaffe hantierte. Wenn das Gericht aber nicht mehr von der einen Ceska ausgeht, sondern nur noch von irgendeiner Ceska, „dann könnte das den Vorwurf der Mittäterschaft gegen Zschäpe berühren – auf welche Weise auch immer“, schreibt Lemmer.
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