Nach dem NSU-Mord in Kassel stand ein Mitarbeiter des hessischen Verfassungsschutzes unter Verdacht. Der damalige Behördenleiter Lutz Irrgang hatte offenbar wenig Interesse, die Geschichte aufzuklären.
Die Ermittler der Kasseler Mordkommission Café mussten nicht nur klären, warum der Deutschtürke Halit Yozgat am 6. April 2006 in seinem Internetcafé erschossen worden war. Sie mussten auch immer wieder den Verfassungsschützer Andreas T. fragen, warum er sich nicht bei ihnen gemeldet hatte, obwohl er zur Tatzeit anwesend war. Und sicherlich fragten sie sich auch, wieso das hessische Landesamt für Verfassungsschutz kaum Bereitschaft zeigte, bei der Lösung des Rätsels um den dubiosen Zeugen aus den eigenen Reihen zu helfen.
Als die Umtriebe des Geheimdienstlers bekannt wurden, geriet das Landesamt für Verfassungsschutz ins öffentliche Blickfeld – und damit auch dessen damaliger Vorsitzender Lutz Irrgang. Am 92. Tag des NSU-Prozesses ist er als Zeuge geladen. Vor dem Gerichtsgebäude hat sich eine Protestgruppe aufgebaut, die die Auflösung des Verfassungsschutzes fordert. Zehn Angehörige der Mordopfer sind gekommen, so viele wie schon lange nicht mehr. Der Druck auf Irrgang ist hoch. Wusste er etwas von T., das die Ermittler nicht erfuhren?
Vor der Vernehmung präsentiert Nebenklageanwalt Yavuz Narin einen Beweisantrag, aus dem deutlich wird, wie mysteriös die Vorgänge in der hessischen Behörde gewesen sein müssen. Narin beantragt, die Abteilungsleiterin Iris P. zu laden. Diese habe T. und andere Mitarbeiter am 24. März 2006 in einer E-Mail über die Mordserie an Migranten informiert – noch vor dem Mord an Halit Yozgat. In dem Schreiben forderte P. ihre Untergebenen auf, ihre Quellen nach den Morden zu fragen, angehängt war ein Informationsblatt des Bundeskriminalamts.
Damit könnte es eine Erklärung für das auffällige Wissen von T. geben. Eine Kollegin aus der Behörde hatte am Vortag ausgesagt, T. habe schon vier Tage nach der Tat erwähnt, der Fall gehöre womöglich zu einer bundesweiten Mordserie. Noch unerklärlicher wird dadurch jedoch, warum der Verfassungsschützer sich nicht schnellstens bei der Polizei meldete – schließlich musste er gewusst haben, wie brisant der Fall werden könnte.
Im Anschluss tritt Irrgang in den Zeugenstand. Er stand von 1990 bis Oktober 2006 an der Spitze des Verfassungsschutzes, danach ging er in Pension. Der 72-Jährige hat weiße Haare; wenn er ausatmet, rasselt es in der Mikrofonanlage. Geladen ist er wegen eines Gesprächs, das er nach der Tat mit T. führte – doch die Prozessbeteiligten interessieren sich für weitaus mehr Aspekte.
Irrgang soll von den Zuständen „im Amt“ erzählen, wie der Zeuge das Landesamt für Verfassungsschutz stets bezeichnet. Den Mitarbeiter T., der zuvor bei der Post gearbeitet hatte, habe er vor der Tat flüchtig gekannt – das Amt sei ja nicht groß gewesen, es gab zu wenig Personal. „Darum hat mein Vorgänger das Angebot aufgegriffen, dass überzählige Postbeamte eine Chance bekommen – dazu gehörte er“, sagt Irrgang. Er sei mit dieser Methode der Personalgewinnung nicht so zufrieden gewesen, doch T. habe einen geeigneten Eindruck gemacht. Irrgang schlug ihn für eine Ausbildung zum Gehobenen Dienst vor. T. betreute daraufhin Quellen aus dem Bereich Islamismus und Rechtsextremismus.
Gut zwei Wochen nach der Tat im Jahr 2006 hatten Polizisten die Spur ins Amt entdeckt. Am Abend des 21. April erhielt Irrgang einen Anruf: Sein Mitarbeiter T. sei festgenommen worden. Der Amtsleiter setzte sich an den Schreibtisch, schickte T.s Kalender und andere Unterlagen an die Polizei. Es schien, als sei der Verfassungsschutz kooperationsbereit.
Kurz darauf kam T. auf freien Fuß. Damit war der Aufklärungswille bei Irrgang, sofern er jemals vorhanden war, offenbar erlahmt. „Mit seiner Entlassung galt für mich uneingeschränkt die Unschuldsvermutung“, sagt er. Richter Manfred Götzl genügt das nicht: „Da ist einer Ihrer Mitarbeiter verhaftet worden – das muss doch geklärt werden. Da muss doch ein Interesse von Ihrer Seite dagewesen sein.“ Doch Irrgang beruft sich auf einen Anruf des damaligen Landespolizeipräsidenten von Hessen: „Der Präsident bat darum, dass sich meine Behörde möglichst aus dem gesamten Sachverhalt zurückziehen soll.“ Das bedeutete: Nur auf Nachfrage sollte der Verfassungsschutz aktiv werden.
Umfangreiche Konsequenzen hatte die Affäre um T. im Amt nicht, außer für den Mitarbeiter selber: Irrgang suspendierte ihn zunächst für drei Monate, schließlich bis auf Weiteres. Die zweite Suspension musste sich T. persönlich bei ihm abholen. „Ich sagte zu ihm: Wenn er mir noch irgendetwas zu diesem Sachverhalt zu sagen habe, dann wäre das jetzt der letzte mögliche Zeitpunkt.“ Doch T. habe geantwortet, da gebe es nichts mehr zu sagen. Irrgang habe dem Mann, der gerade Vater geworden war, noch mit auf den Weg gegeben: „Sie haben jetzt einen kleinen Jungen – denken Sie daran, was Sie dem schuldig sind.“ Es sei das einzige Gespräch gewesen, das die beiden nach der Tat geführt hätten.
Interne Ermittlungen im Landesamt führte das Regierungspräsidium Darmstadt. Bloß bekam Irrgang davon offenbar nicht viel mit. Er forderte T. auf, eine dienstliche Erklärung abzugeben. Darin bestätigte dieser, sich in dem Café aufgehalten zu haben. Das genügte offenbar. „Sehr wenig“, sagte Irrgang auf mehrfache Nachfragen, habe er von den Recherchen im Haus erfahren.
Irrgangs Haltung blieb den Ermittlern nicht verborgen. Der leitende Kriminaldirektor der nordhessischen Polizei, Gerald Hoffmann, sagte bereits im Untersuchungsausschuss des Bundestags, dass das Landesamt kein Interesse an einer Kooperation gezeigt habe – so habe er sich aus der Behörde einmal den Satz „Wir haben es hier doch nur mit einem Tötungsdelikt zu tun“ anhören müssen. Deshalb bekam die Mordkommission auch nicht die Namen von Informanten, die mit T. in Kontakt gestanden hatten. Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten erkundigt sich, ob denn wenigstens bei den internen Ermittlungen die Quellen befragt worden seien. Irrgang: „Darüber habe ich keine Informationen bekommen.“
Irrgang sagt dazu, er sei reichlich beschäftigt gewesen, nach dem Verdachtsfall den Betrieb in der Behörde aufrecht zu erhalten. „Ich bin heute noch unheimlich stolz darauf, mit welcher Ruhe und Gelassenheit das Amt seine Geschäfte weitergeführt hat.“ Es wirkt eher, als habe sich das Amt nie aus der Ruhe bringen lassen.