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Vernehmung unter Ausschluss der Öffentlichkeit

 

Heute und morgen vernimmt die Staatsanwaltschaft des Schweizer Kantons Bern die Zeugen Peter Anton G. und Hans-Ulrich M. Die Schweizer Staatsbürger gelten als Mittelsmänner bei der Beschaffung der Mordwaffe Ceska 83, mit der Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt neun Menschen erschossen haben sollen. Über die beiden Zeugen und weitere Helfer soll die Pistole in die Hände des NSU gelangt sein.

Befragt werden G. und M. im Rathaussaal der Gemeinde Thun, die wenige Kilometer von Bern entfernt liegt. Beide waren zum NSU-Prozess nach München geladen, dort jedoch nicht erschienen. Die Vernehmung übernehmen nun die Schweizer im Rahmen der Amtshilfe, weil das Oberlandesgericht keine Handhabe hat, sie zur Aussage in Deutschland zu verpflichten. Prozessbeteiligte dürfen die Aussage verfolgen, Zuschauer und Journalisten haben jedoch keinen Zutritt, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft zu ZEIT ONLINE sagte.

Warum beide nicht zu ihrer Vernehmung in München gekommen waren, ist unklar. Falls ihnen bekannt war, zu welchem Zweck die Waffe eingesetzt werden sollte, hätten sie sich als Helfer beim Mord schuldig gemacht.