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Der Zeuge mit dem „Bums“

 

Im NSU-Prozess tritt ein schmallippiger Zeuge auf. Jan W. verweigerte die Aussage. Er soll der Terrorzelle eine Waffe besorgt haben. Einen entscheidenden Hinweis von ihm hatte die Polizei ignoriert.

Es war eine drastische Szene, die ein Zeuge vor einigen Monaten Ermittlern des Bundeskriminalamts schilderte: Am Rande eines Gerichtsverfahrens in Berlin kurz nach der Jahrtausendwende hätten die NSU-Mitglieder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt ihrem Bekannten Jan W. eine Knarre an den Kopf gehalten. Er solle „aufpassen, wem er was erzähle“, hätten sie ihm gedroht. W. war damals Produzent der bekannten Rechtsrock-Band Landser. Deren Mitglieder wurden bei dem Prozess als Volksverhetzer verurteilt.

Die Drohung mit der Pistole wirkt wie eine sehr spezielle Art von Mundlos und Böhnhardt, ihrem Kameraden Danke zu sagen. Denn der soll dem Trio aus den beiden Männern und Beate Zschäpe im Jahr 1998 eine Waffe besorgt oder das zumindest versucht haben. Sie könnte bei einem der 15 Raubüberfälle zum Einsatz gekommen sein, mit denen der NSU seinen Lebensunterhalt im Untergrund verdiente.

1998, da waren Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt gerade vor der Polizei geflüchtet, weil Fahnder in einer Garage von Beate Zschäpe Sprengstoff sichergestellt hatten. Mit dem bestens in der rechtsextremen Szene verdrahteten W. aus Chemnitz hatten sie einen der wertvollsten Helfer auf ihrer Seite. Auch nach dem Vorfall in Berlin hat W. die Terrorzelle nach Ansicht der Bundesanwaltschaft weiter unterstützt, gegen ihn läuft ein Ermittlungsverfahren.

Jemand, der das neonazistische Netzwerk so gut kennt wie W., hätte eine Menge zu erzählen. Deswegen hat das Münchner Oberlandesgericht ihn am 150. Prozesstag als Zeuge geladen. Bei dem baumlangen, drahtigen W. lugt eine Tätowierung unter dem weißen Hemd hervor, als er sich an den Zeugentisch gegenüber von Richter Manfred Götzl setzt. Er sei 39 Jahre alt, Berufskraftfahrer und „Single, ledig, kinderlos, falls das noch kommt“, gibt er zu Protokoll. Damit ist sein Auftritt beendet. Wegen der Ermittlungen gegen ihn muss sich W. nicht vor Gericht äußern – und tut das auch nicht.

Hätte er sich doch anders entschieden, so wäre die Vernehmung wohl zum altbekannten Spiel mit Erinnerungslücken und ausweichenden Antworten geworden, das sich regelmäßig beobachten lässt, wenn Kameraden in den Zeugenstand treten. In seiner einzigen Befragung bei der Polizei bezeichnete sich W. als Aussteiger, „für die einen zu links und für die anderen zu rechts“. Rechtsrock-Musik habe er „einfach gerne gehört“.

Allerdings steht W. seit Langem unter Beobachtung der Geheimdienste – weshalb den Behörden längst vieles über ihn bekannt geworden ist. Der Brandenburger Verfassungsschutz notierte kurz nach dem Untertauchen des Trios über ihn, er „soll z. Zt. den Auftrag haben, für die drei flüchtigen sächsischen Rechtsextremisten (…) Waffen zu beschaffen“. Damit waren offenbar Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt gemeint, die aus Thüringen zu Kameraden nach Sachsen geflohen waren. Der Verfassungsschutz hatte auch eine Vermutung, womit diese Waffen bezahlt werden sollten: aus Kassen der mittlerweile verbotenen Organisation Blood & Honour.

In dieser Skinhead-Vereinigung war W. eine Führungsfigur – was seine mutmaßliche Nähe zum NSU nicht wie einen Zufall erscheinen lässt: Immer wieder tauchen Hinweise auf Parallelen zwischen dem Netzwerk und der Terrorzelle auf. So schrieb Uwe Mundlos nach Verfassungsschutz-Erkenntnissen mehrere Artikel für die Zeitschrift White Supremacy, die sich als Sprachrohr von Blood & Honour darstellte. Als Herausgeber fungierte für mindestens eine Ausgabe des Hefts Jan W.

Als Leitwolf des rechten Geschwaders dürfte W. auch über die Möglichkeiten verfügt haben, den abgetauchten Kameraden mit schweren Kalibern zu helfen. Das legt eine SMS nahe, die W. im August 1998 an den Kameraden Carsten Sz. schickte. Inhalt war der Text „Hallo, was ist mit dem Bums“. Es liegt nahe, dass mit „Bums“ eine Waffe gemeint war. Die Polizei, die damals nach dem flüchtigen Trio suchte, war entsprechend elektrisiert – denn Carsten Sz. berichtete als V-Mann unter dem Decknamen „Piatto“ an den Verfassungsschutz, das Handy hatte ihm die Behörde gestellt.

Die Ermittler hätten sich also im Klaren sein müssen, dass sie an einer Quelle saßen, die dicht an den Untergetauchten dran war. Doch das vermochte ihren Eifer nicht anzufachen: Sie ließen die Spur links liegen. „Es erschließt sich nicht, weshalb die Zielfahndung hier nicht weiterermittelt hat“, befand denn auch der Untersuchungsausschuss des Thüringer Landtags in seinem Abschlussbericht. Mittlerweile hat W. das Recht, über seine Kontakte zu den späteren Terroristen zu schweigen.