Am Donnerstag tritt der Anwalt Gerald Liebtrau aus Jena in den Zeugenstand. Bei ihm meldete sich Beate Zschäpe nach ihrer chaotischen Flucht durch Deutschland am 8. November 2011. In seiner Begleitung stellte sie sich anschließend bei der Polizei.
Befragt wird Liebtrau allerdings nicht zu allen Details des Mandantenverhältnisses, das er später an den Verteidiger Wolfgang Heer aus Köln abgab, sondern nur zu einem Aspekt: der Zeugin Charlotte E., die in der Nachbarwohnung des NSU-Trios in Zwickau wohnte, als Zschäpe das Haus mutmaßlich in Brand steckte. Zschäpes heutige Verteidiger sind der Ansicht, dass die 92-jährige E. entlastende Angaben für ihre Mandantin machen könne.
Sie habe demnach versucht, die alte Nachbarin vor dem Feuer zu warnen, indem sie bei ihr klingelte. Vernehmungen der dementen Frau brachten weder im Dezember 2013 noch im vergangenen Mai Erkenntnisse. Fraglich ist, ob E. zu einem früheren Zeitpunkt verwertbare Informationen hätte liefern können. Liebtrau hatte den Verteidigern zufolge direkt nach Zschäpes Festnahme beantragt, die Zeugin zu befragen.
ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.