Beate Zschäpe und ihre Pflichtverteidiger bleiben einander weiter verbunden – zwangsweise: Die Richter im NSU-Prozess lehnten Zschäpes Antrag auf Entlassung ihrer Anwälte Anja Sturm, Wolfgang Stahl und Wolfgang Heer ab, wie die Nachrichtenagentur dpa am Freitag erfuhr. Damit sind alle Mittel gegen die ungeliebten Altverteidiger gescheitert, inklusive einer Strafanzeige. Wie schon bei den beiden vorherigen Anträgen der gleichen Art schrieben die Richter, die Hauptangeklagte habe ihr Gesuch nicht ausreichend begründet. Zudem müsse der Fortgang des Verfahrens gesichert werden.
Damit sei eine der härtesten Krisen des Prozesses weitgehend ausgestanden, kommentiert Frank Jansen im Tagesspiegel. In der Rückschau sei „zu erkennen, dass es im erbitterten Streit zwischen Beate Zschäpe und drei ihrer vier Verteidiger nur einen Gewinner gibt. Von den Konfliktparteien ist es niemand.“ Profiliert habe sich hingegen Richter Manfred Götzl, der mit Nervenstärke und Erfahrung als „Dominator“ aufgetreten sei. Zschäpe hingegen habe sich mit ihren Anträgen überschätzt.
Bei diesen bekam sie Hilfe von ihrem neuen Pflichtverteidiger Mathias Grasel. Bei den Zeugenvernehmungen im Prozess hielt der Anwalt sich hingegen zurück – wahrscheinlich, weil er in den Verfahrensstoff kaum eingearbeitet ist. Womöglich mache sich Zschäpe die geringe Erfahrung des 31-Jährigen zunutze, um ihn zu steuern, mutmaßt Martin Debes von der Thüringer Allgemeinen. Daher sei das morgendliche Warten auf seine Mandantin im Saal so zu deuten: „Der Diener wartet auf seine neue Herrin.“ Diese verhalte sich nun so, wie sie die Bundesanwaltschaft in der Anklage schildert: „Sie präsentiert sich dominant, manipulierend und ja, skrupellos.“
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