Immer wieder beschweren sich Anwälte der Nebenklage im NSU-Prozess, dass ihnen der Zugang zu wichtigen Akten verwehrt bleibe. Nun kommt neue Unbill hinzu: Das Brandenburger Innenministerium sperrte nach Informationen von Spiegel Online den Inhalt eines Aktenordners, den ein Verfassungsschützer im Juli zu seiner Aussage mitgebracht hatte. Das Gericht konfiszierte den Ordner damals aus den Händen des V-Mann-Führers, der für den rechtsextremen Informanten Carsten Sz. alias Piatto zuständig war. Die Akte liegt dem Gericht somit bereits vor, darf jedoch nicht als Beweismittel eingeführt werden, weil sie als geheim eingestuft ist.
Staatssekretär Matthias Kahl schreibt in einer Begründung, das Material sei brisant. So enthalte es Informationen, wie der Verfassungsschutz seine Spitzel anwirbt, wie Treffen zwischen V-Männern und ihren Betreuern ablaufen und wie der Nachrichtendienst mit anderen Behörden zusammenarbeitet. Insbesondere verwehrt sich Kahl dagegen, dass die Opfervertreter Einblick in die Akte erhalten. „Damit dürfte er die Riege der durchaus selbstbewussten und engagierten Nebenklagevertreter vollends gegen sich aufgebracht haben“, schlussfolgern die Autoren.
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Das nächste Medienlog erscheint am Montag, 24. August 2015.