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NSU-Ermittlungen mit politischem Auftrag? – Das Medienlog vom Dienstag, 12. September 2017

Wiederholt haben Vertreter der NSU-Opfer und Hinterbliebenen die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft kritisiert. Bei Spiegel Online äußert sich der Nebenklageanwalt Stephan Kuhn: „Die Bundesanwaltschaft hat im NSU-Verfahren Staatsschutz im umfassenden Sinne betrieben.“ Dies zeige sich etwa daran, dass die Ermittler den NSU von Anfang an als Dreiergruppe identifizierten, der keine Helfer und Mitwisser gehabt habe. Kuhn sagt, er erinnere sich „an keine einzige kritische Frage oder Äußerung der Bundesanwaltschaft gegenüber den als Zeugen gehörten Beamten des Verfassungsschutzes“. Tatsächlich habe dieser genügend Informationen gehabt, um die Terrorgruppe vor den Morden aufzuhalten.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Mittwoch, 13. September 2017.

 

382. Prozesstag – Bundesanwaltschaft fordert Strafmaß

Am heutigen Dienstag endet die Sommerpause im NSU-Prozess – und das Plädoyer der Bundesanwaltschaft. Bundesanwalt Herbert Diemer wird voraussichtlich in dieser Sitzung verkünden, welches Strafmaß er für die fünf Angeklagten fordert.

In sieben vorigen Sitzungen hatten die Anklagevertreter detailliert dargelegt, dass sich die Vorwürfe gegen alle Angeklagten aus ihrer Sicht in vollem Umfang bestätigt haben. Das gilt auch für Beate Zschäpe, die sich demnach unter anderem der zehnfachen Mittäterschaft zum Mord und der 39-fachen Mittäterschaft zum versuchten Mord schuldig gemacht hat. In welche Forderungen über Haftstrafen dieser Erkenntnisse gerinnen, zeigt sich heute. Als wahrscheinlich gilt, dass für Zschäpe eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert wird – ob mit besonderer Schwere der Schuld und Sicherungsverwahrung, ist noch nicht sicher absehbar.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Keine Berichte zum NSU-Prozess

Auch am Montag, 11. September, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

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Das nächste Medienlog erscheint am Dienstag, 12. September 2017.

 

Plädoyer im NSU-Prozess: Über die Anklage hinaus – Das Medienlog vom Montag, 4. September 2017

Das Plädoyer der Bundesanwaltschaft steht kurz vor dem Ende. Am Freitag widmeten sich die Anklagevertreter der sogenannten rechtlichen Würdigung der Taten und fassten zusammen, welcher Delikte sich die fünf Angeklagten ihrer Meinung nach schuldig gemacht haben. Bei Beate Zschäpe ist das unter anderem die Mittäterschaft beim Mord und die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Ziemlich deutlich ist, in welche Richtung die Forderung nach dem Strafmaß in der kommenden Woche gehen wird: Oberstaatsanwältin Anette Greger sagte, die Voraussetzungen für die Sicherungsverwahrung seien bei Zschäpe erfüllt.

„Die mutmaßliche NSU-Terroristin hat sich vermutlich längst darauf eingestellt, dass die Staatsanwälte eine lebenslange Haft fordern“, analysiert Eckhart Querner vom Bayerischen Rundfunk. Auch Frank Jansen vom Tagesspiegel schreibt, die Bundesanwaltschaft werde „offenkundig die Höchststrafe für Beate Zschäpe fordern“. Demnach war Zschäpe auch am versuchten Mord in 39 Fällen beteiligt – zehn mehr als in der Anklageschrift aufgeführt. Auch bei anderen Angeklagten geht die rechtliche Bewertung über das ursprüngliche Maß hinaus. Am 12. September wird Bundesanwalt Herbert Diemer voraussichtlich die Forderung über das Strafmaß verkünden.

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Sicherungsverwahrung für Zschäpe wird wahrscheinlicher

Beate Zschäpe

In Kürze ist das Plädoyer der Anklage im NSU-Prozess beendet. Für Beate Zschäpe wird es eng: Die Bundesanwaltschaft schätzt sie als Fall für die Sicherungsverwahrung ein.

Einer der letzten Schritte auf dem Weg zum Urteil im NSU-Prozess ist fast abgeschlossen: das Plädoyer der Bundesanwaltschaft. Voraussichtlich am nächsten Sitzungstag Mitte September wird Bundesanwalt Herbert Diemer verkünden, welche Strafen er für Beate Zschäpe und die vier anderen Angeklagten fordert.

Natürlich ist nach weit über vier Jahren Verhandlung und sieben Tagen Schlussvortrag längst klar, in welche Richtung die Forderungen gehen werden. Die Vertreter der Anklage haben mehrmals deutlich gemacht, dass sich die Anklageschrift in ihren Augen Punkt um Punkt bestätigt hat – bis zum höchstmöglichen Ausmaß von Schuld: Für die Hauptangeklagte Beate Zschäpe liegen demnach auch „grundsätzlich“ die Voraussetzungen für die Sicherungsverwahrung vor, sagte Oberstaatsanwältin Anette Greger in der heutigen Verhandlung.

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André E.: Vertrauter und Helfer des NSU – Das Medienlog vom Freitag, 1. September 2017

Für zwei Tage ist die Sommerpause unterbrochen, die Bundesanwaltschaft hat ihr Plädoyer fortgesetzt. Am Donnerstag im Fokus des Schlussvortrags: der Mitangeklagte André E., der für den NSU Wohnmobile gemietet und ihm bei der Tarnung im Untergrund geholfen haben soll. Angeklagt ist er unter anderem wegen Beihilfe zum Mord. Er habe „klipp und klar“ gewusst, was der NSU plante und tat, sagte Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten.

„Aus Sicht der Bundesanwaltschaft gehörte er quasi zur Familie“, bilanziert Julia Jüttner auf Spiegel Online die Einschätzung der Anklagevertreter. Der Angeklagte selbst sei den Ausführungen „sichtlich amüsiert“ gefolgt. Der Staatsanwalt erinnerte auch an dessen Schweigen seit der Festnahme bis zum heutigen Tag. „Für André E. muss es wie ein Ritterschlag klingen.“

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381. Prozesstag – Das Plädoyer geht dem Ende zu

Fortsetzung des Anklageplädoyers im NSU-Prozess: Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten widmet sich zunächst den Vorwürfen gegen den Mitangeklagten Holger G. Noch ausstehend in der Bilanz der Terrorserie sind die die 15 Raubüberfälle, mit denen das Trios aus Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt seinen Lebensunterhalt bestritt. Die Taten begingen laut Anklage stets Mundlos und Böhnhardt. Nach einem Überfall auf einen Supermarkt 1998 schlugen sie demnach nur noch bei Banken und Sparkassen zu. Insgesamt erbeuteten sie so 609.000 Euro. Die letzte Tat am 4. November 2011 in Eisenach endete mit ihrem Tod.

Der Schlussvortrag neigt sich damit dem Ende zu. Bundesanwalt Herbert Diemer hatte zuvor angekündigt, das Plädoyer werde voraussichtlich 22 Stunden, also mehrere Prozesstage, dauern. Erst danach folgen die Vorträge der Nebenklageanwälte und der Verteidiger.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Der stille Helfer

Andre E. vor dem Oberlandesgericht in München.

Der Angeklagte André E. war von Anfang bis Ende der engste Vertraute des NSU. Im Plädoyer der Anklage wird deutlich: Der schweigende Helfer wusste genau, worum es ging.

Der Wasserschaden in der Zwickauer Polenzstraße war enorm. Sogar im Badezimmer der Wohnung darunter tropfte es rein, damals im Dezember 2006. Weil der Verdacht umging, ein Hausbewohner hätte den Schaden absichtlich verursacht, kam die Polizei und lud Nachbarn zur Vernehmung ins Präsidium. Da wurden die drei Mieter der Erdgeschosswohnung, an deren Klingelschild der Name Dienelt stand, unruhig: Zur Vernehmung muss man einen Personalausweis mitbringen. Aber so etwas hatte keiner von ihnen. Sie waren die untergetauchten Rechtsextremisten Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt.

Doch zum Glück gab es ihren alten Freund André E. Der heute 38-Jährige sitzt als Mitangeklagter im NSU-Prozess. Er soll Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos bei ihrem Leben im Untergrund und ihren Taten unterstützt haben. Wie das vonstattenging, legt Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten im Plädoyer der Bundesanwaltschaft dar. Nach rund einem Monat Sommerpause widmet er sich fast den ganzen Prozesstag lang dem kleinen, fast am ganzen Körper tätowierten Mann, der seit Verfahrensbeginn schweigend im Saal sitzt.

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Tage, die Geschichte schrieben

Zwickauer Terrorzelle: Tage, die Geschichte schrieben

Alle wollten dabei sein, als vor mehr als vier Jahren der NSU-Prozess vor dem Münchner Oberlandesgericht begann. Mehrere Hundert Journalisten hatten sich für die 50 reservierten Presse-Sitzplätze angemeldet. Sie wollten über die Verhandlung gegen die einzige Überlebende der Zwickauer Terrorzelle, Beate Zschäpe, berichten. Und sehen, wer ihre vier mutmaßlichen Helfer und Mitangeklagten waren.

Schließlich hatten die Taten des NSU Deutschland erschüttert: Die Rechtsterroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt ermordeten laut Anklage neun Migranten und eine deutsche Polizistin, sie verübten zwei Bombenanschläge und 15 Raubüberfälle. Als die Gruppe enttarnt war, zündete Zschäpe die gemeinsame Wohnung in Zwickau an und brachte so auch Nachbarn in Gefahr.

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Keine Berichte zum NSU-Prozess

Auch am Donnerstag, 31. August, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

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Das nächste Medienlog erscheint am Freitag, 1. September 2017.