Beate Zschäpe ließ sich von dem Psychiater Joachim Bauer eine Persönlichkeitsstörung attestieren, ihre Neuanwälte halten sie deshalb für vermindert schuldfähig. Prozessbeobachter halten diesen Schritt weder für glaubwürdig noch für erfolgversprechend. Gleichzeitig gilt aber auch: „Natürlich hat die Angeklagte das Recht, alle strafprozessualen Möglichkeiten zu nutzen“, wirft Frank Jansen vom Tagesspiegel ein. Dennoch passe ihr Verhalten im Verfahren nicht zur Diagnose dependente (abhängige) Persönlichkeitsstörung, da Zschäpe sich gegenüber ihren Altanwälten „herrisch“ verhalte.
Weiter„Neues Zschäpe-Gutachten: Zumutung für NSU-Opfer? – Das Medienlog vom Montag, 3. April 2017“