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Neues Zschäpe-Gutachten: Zumutung für NSU-Opfer? – Das Medienlog vom Montag, 3. April 2017

Beate Zschäpe ließ sich von dem Psychiater Joachim Bauer eine Persönlichkeitsstörung attestieren, ihre Neuanwälte halten sie deshalb für vermindert schuldfähig. Prozessbeobachter halten diesen Schritt weder für glaubwürdig noch für erfolgversprechend. Gleichzeitig gilt aber auch: „Natürlich hat die Angeklagte das Recht, alle strafprozessualen Möglichkeiten zu nutzen“, wirft Frank Jansen vom Tagesspiegel ein. Dennoch passe ihr Verhalten im Verfahren nicht zur Diagnose dependente (abhängige) Persönlichkeitsstörung, da Zschäpe sich gegenüber ihren Altanwälten „herrisch“ verhalte.

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Zschäpes riskante Psychologie-Strategie – Das Medienlog vom Freitag, 31. März 2017

Überraschende Wende in der Strategie von Beate Zschäpes neuen Verteidigern Mathias Grasel und Hermann Borchert: Auf Grundlage eines Gutachtens des Psychiaters Joachim Bauer wollen sie Zschäpe für vermindert schuldfähig erklären lassen – weil sie während der Zeit im Untergrund an einer Persönlichkeitsstörung gelitten haben soll. Schon am kommenden Donnerstag könnte Bauer aussagen. Folgt das Gericht der Argumentation, könnte Zschäpe eine geringere Strafe erhalten.

Laut dem Antrag von Anwalt Grasel leidet Zschäpe an einer sogenannten dependenten Persönlichkeitsstörung. Auffällig sei, dass die Angeklagte auch in ihren Aussagen bislang nur behauptet hatte, die Morde ihrer Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt nicht gutgeheißen zu haben, heißt es auf Spiegel Online: „Davon, dass sie das Unrecht der Taten nicht habe erkennen können, war nie die Rede.“

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Eine „schwere andere seelische Abartigkeit“

Beate Zschäpes Neuverteidiger wollen die NSU-Angeklagte für psychisch krank und vermindert schuldfähig erklären lassen. Der Vorstoß birgt ein hohes Risiko.

Beate Zschäpes Vertrauensanwälte Mathias Grasel und Hermann Borchert versuchen noch einmal mit aller Kraft, das Urteil lebenslang abzuwenden: Am Donnerstag beantragten sie im NSU-Prozess, den Psychiater Joachim Bauer zu laden, der bei Zschäpe eine Geisteskrankheit diagnostiziert haben soll. Demnach habe sie während der Zeit im Untergrund an einer „dependenten Persönlichkeitsstörung“ gelitten und sei vermindert schuldfähig gewesen.

Der Antrag ist das überraschende Ergebnis von Zschäpes Gesprächen mit dem an der Freiburger Universitätsklinik tätigen Bauer, für den die Verteidiger Anfang des Jahres eine Besuchserlaubnis in der Untersuchungshaft besorgt hatten. Zwischen Ende Februar und Mitte März habe Bauer die Mandantin sechsmal getroffen und sie insgesamt zwölf Stunden lang befragt. Das Ergebnis ist demnach ein 48-seitiges Gutachten, das Grasel allerdings noch nicht an das Gericht schicken möchte – „um zu vermeiden, dass man vorher in der Zeitung davon lesen kann“, wie er sagte. Schon am kommenden Donnerstag könnte Bauer in München aussagen. Weiter„Eine „schwere andere seelische Abartigkeit““

 

Verteidiger halten die Füße still – Das Medienlog vom Donnerstag, 30. März 2017

Insgesamt sechs Befangenheitsanträge der Anwälte von Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben gegen die NSU-Richter standen im Raum – und wurden durch gestern ausgeteilte Beschlüsse sämtlich abgelehnt. Weiter offen ist allerdings der Antrag von Zschäpes Verteidigern auf ihre eigene Entlassung. „Wenn das Gericht sich heute mit diesem Antrag befasst hätte, wären wohl Alt- und Neuverteidiger auf offener Bühne aufeinandergetroffen“, mutmaßt Christoph Arnowski vom Bayerischen Rundfunk – dazu sei es jedoch genauso wenig gekommen wie zu inhaltlichen Fortschritten.

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355. Prozesstag – Neuer Befangenheitsantrag gegen die Richter

Gerade erst sind mehrere Befangenheitsanträge der Verteidiger von Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben gescheitert, da wollen die Wohlleben-Anwälte gleich den nächsten stellen: Für den heutigen Prozesstag kündigten sie an, gegen drei NSU-Richter erneut ein entsprechendes Gesuch vorzubringen. Grund ist offenbar, dass es dieselben drei Richter waren, die die vorigen Anträge abgelehnt hatten. Der Vorsitzende Manfred Götzl ist demnach nicht von dem neuen Vorstoß betroffen.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Ein letztes Mal Macht

Zwischen den Verteidigern von Beate Zschäpe tobt ein Streit, entfacht von der Angeklagten. Das Urteil im NSU-Prozess vor Augen will sie noch einmal die Kontrolle haben.

Beate Zschäpe: eine Persönlichkeit, die mit Vorliebe andere Menschen manipuliert. Eine, die die Männer um sich herum im Griff hat. So wurde die Hauptangeklagte im NSU-Prozess immer wieder beschrieben, von alten Freunden, Verwandten, dem vom Gericht bestellten Psychiater. Und nun: ist es Zschäpe gelungen, ihre alten und neuen Verteidiger gegeneinander auszuspielen.

Mit ihren Pflichtverteidigern Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm spricht Zschäpe kein Wort mehr. Vertrauen hat sie nach eigenen Angaben nur noch zu ihren neuen Anwälten Mathias Grasel und Hermann Borchert. Doch die drei Stammkräfte arbeiten weiter. In vier Anträgen forderten sie die Absetzung von Richter Manfred Götzl und einem weiteren Richter. Davon nahm Zschäpe persönlich drei wieder zurück, weil sie nicht ihrem Willen entsprächen. Weiter„Ein letztes Mal Macht“

 

Streit unter Zschäpes Anwälten – Das Medienlog vom Mittwoch, 29. März 2017

Um Beate Zschäpe herum tobt der Streit zwischen ihren alten und neuen Verteidigern. Nachdem ihre drei Stammanwälte Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm ihre eigene Entlassung aus dem Verfahren beantragt hatten, kontern ihre beiden Vertrauensanwälte Mathias Grasel und Hermann Borchert die Vorwürfe, die sich aus den sogenannten Entpflichtungsanträgen ergeben: Als „Unverschämtheit“ bezeichneten sie laut Süddeutscher Zeitung in einem Brief an das Oberlandesgericht die Behauptung, sie hätten die alten Anwälte falsch über den Willen von Zschäpe informiert. Die hatte nämlich drei von vier Befangenheitsanträgen von Heer, Stahl und Sturm gegen das Gericht zurückgenommen, weil sie angeblich nicht in ihrem Sinne seien.

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354. Prozesstag – Showdown im Prozess?

Im NSU-Verfahren hat man sich nach einem wichtigen Erlass von Richter Manfred Götzl erst einmal sortieren müssen: Er setzte eine Frist für die letzten Beweisanträge. Daraufhin lehnte der Mitangeklagte Ralf Wohlleben alle Richter des Senats ab, die Hauptangeklagte Beate Zschäpe den Vorsitzenden Götzl. Nach zwei Wochen Prozesspause geht es nun weiter – zwischenzeitlich wurde der Antrag Wohllebens bereits von einem anderen Senat des Oberlandesgerichts abgewiesen, drei von vier Befangenheitsanträgen der Zschäpe-Verteidiger zog die Hauptangeklagte eigenhändig zurück.

Was sich nun im Gericht abspielen wird, ist noch unklar. Denkbar ist, dass die Verteidiger der Angeklagten mit weiteren juristischen Mitteln gegen die Richter vorgehen – dieser und die kommenden Prozesstage könnten damit in einem wahren Showdown gipfeln. Zudem könnten sowohl sie als auch die Anwälte der Nebenklage nun letzte Beweisanträge vorbringen, um einer weiteren Frist von Götzl zuvorzukommen.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Das dauert noch

Das NSU-Verfahren steht kurz vor dem Abschluss. Doch auch am Ende kann es noch zu überraschenden Wendungen kommen. Das hat mehr mit Bürokratie als mit Aufklärung zu tun.

Um die wichtigste Frage gleich zu klären: Nein, es ist derzeit nicht möglich, eine seriöse Aussage über den Zeitpunkt des Urteils im NSU-Prozess zu machen. Alle vergangenen Versuche scheiterten daran, dass es in dem Verfahren viel zu viele unerwartete Wendungen gab, durch die immer neue Verzögerungen eintraten. Beate Zschäpes unerwartete Aussage im Dezember 2015 war so ein Fall, möglicherweise auch ihr Vorhaben, sich gegenüber einem anderen Psychiater umfassend einzulassen.

Oder dies: Zschäpes Altanwälte Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm haben zum dritten Mal um ihre eigene Entlassung aus dem Verfahren gebeten, nachdem ihre Mandantin eigenhändig drei von vier Befangenheitsanträgen gegen das Gericht gekippt hatte. Unter der Masse prozessualer Anträge sticht diese neuerliche Volte zwar weder als besonders Erfolg versprechend noch außerordentlich stark bremsend hervor, doch verlängert sich dadurch die Zeit, die das Gericht mit Bürokratie statt mit Aufklärung verbringt. Weiter„Das dauert noch“

 

Neuer Streit im Zschäpe-Lager – Das Medienlog vom Dienstag, 28. März 2017

In der Verteidigung der Hauptangeklagten Beate Zschäpe wird weiter gestritten: Zschäpes drei Altanwälte haben ihre Entlassung aus dem Mandat beantragt, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet. Hintergrund ist, dass ihre Mandantin persönlich drei von vier Befangenheitsanträgen gegen die Richter zurückgenommen hat. Die Anwälte Wolfgang Stahl, Wolfgang Heer und Anja Sturm äußern sich in ihrem sogenannten Entpflichtungsantrag sehr deutlich: Sie wollten weder „Spielball“ von Zschäpe und ihren beiden Neuverteidigern noch „Sicherungsmarionetten“ des Gerichts sein.

Die letzte Formulierung bezieht sich darauf, dass Heer, Stahl und Sturm für die „Sicherung des Verfahrens“ unerlässlich sind, wie das Gericht im Juli 2015 befunden hatte. Damals hatten die drei schon einmal ihre Entpflichtung beantragt, ein weiteres Mal im Herbst desselben Jahres. In beiden Fällen waren sie erfolglos.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Mittwoch, 29. März 2017.