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Zschäpe entlarvt sich selbst – Das Medienlog vom Freitag, 30. September 2016

Völlig überraschend hat Beate Zschäpe im NSU-Prozess ausgesagt – nicht durch ihre Anwälte, sondern indem sie persönlich eine kurze Stellungnahme verlesen hat. Die Äußerung habe gezeigt, „wie schlicht die ehemalige Malergehilfin intellektuell sortiert ist, aber noch mehr, wie kaputt ihr innerer Kompass ist“, kommentiert Ulf Poschardt in der Welt. Die Schuld habe sie auf ihre Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt abgeladen, sie selbst bleibe „rätselhaft und blass“.

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Keine Berichte zum NSU-Prozess

Auch am Donnerstag, 29. September, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Freitag, 30. September 2016.

 

313. Prozesstag – Weitere Antworten von Zschäpe

Mehr als 20 Fragen stellte Richter Manfred Götzl der Hauptangeklagten Beate Zschäpe in der vergangenen Woche. Am heutigen Donnerstag, nach für Zschäpes Verhältnissen außergewöhnlich kurzer Bedenkzeit, sollen ihre Verteidiger die Antworten darauf verlesen. Götzls Fragen waren teilweise Übernahmen von Fragen der Nebenklagevertreter und des psychiatrischen Gutachters, denen Zschäpe kategorisch die Antwort verweigert hatte.

Die wohl wichtigste Frage lautet: Wie wählte der NSU seine Mordopfer aus? Sie gilt den Hinterbliebenen der Toten als zentral. In anderen Fragen geht es um das Zusammenleben mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt sowie Gespräche, die sie mit den beiden über deren Taten geführt hatte.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Schredderaktion könnte strafrechtliche Folgen haben – das Medienlog vom Montag, 26. September 2016

Die Bundesanwaltschaft hat offenbar Dokumente aus dem Fundus eines wichtigen NSU-Zeugen vernichten lassen. Vertreter der Nebenklage wollen den Fall, der in der vergangenen Woche publik geworden war, nun strafrechtlich aufklären lassen: Sie erstatteten in Karlsruhe Anzeige gegen zwei Vertreter des Generalbundesanwalts und gegen Mitarbeiter des Berliner Landeskriminalamts, wie Spiegel Online berichtet. Die Anwälte Mehmet Daimagüler und Seda Basay-Yildiz, Vertreter dreier Opferfamilien, halten möglicherweise die Straftatbestände der versuchten oder vollendeten Strafvereitelung im Amt sowie der Urkundenunterdrückung für erfüllt.

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Alkoholgutachten: Zschäpe wusste, was sie tat – Das Medienlog vom Freitag, 23. September 2016

Hauptthema des 312. Prozesstags war ein Gutachten über Beate Zschäpes Alkoholpegel: Wie hoch war er, als sie am 4. November 2011 die Wohnung des NSU-Trios in Zwickau anzündete? Zschäpe trank regelmäßig, am besagten Tag eine Flasche Sekt. Dem Bericht des Sachverständigen Oliver Peschel zufolge hatte die Angeklagte bei der Brandstiftung wahrscheinlich rund 2,6 Promille Alkohol im Blut, wobei jedoch größere Abweichungen möglich sind. „Ihre Bemühungen, sich mit einem angeblich zunehmenden Alkoholkonsum (…) zu verteidigen, sind offensichtlich gescheitert“, analysiert Gisela Friedrichsen auf Spiegel Online. Sie könne nun nicht hoffen, dass die Richter eine verminderte Schuldfähigkeit erkennen, da sie laut Gutachten trotz erheblichen Alkoholspiegels „keine relevanten Einschränkungen“ zeigte. Das hatte Zschäpe so auch selbst angegeben.

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Benebelt im Untergrund

Beate Zschäpe war Alkoholikerin. Als sie das Zwickauer Haus des NSU in Brand steckte, hatte sie sich wohl mehrere Promille angetrunken. Doch wusste sie deshalb nicht, was sie tat?

Am Morgen des 4. November 2011 steht Beate Zschäpe um 8 Uhr auf. Um 9 Uhr entkorkt sie eine Flasche Sekt. Das Frühstück fällt aus. Ihre Mitbewohner Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt sind weg, es gibt nichts zu feiern, der Sekt ist vom Discounter. Zschäpe setzt sich vor den Computer und fängt an zu trinken, in kleinen Schlucken. Bis 15 Uhr schafft sie eine Flasche.

Dann gießt sie mehrere Liter Benzin in ihrer Zwickauer Wohnung aus und entzündet sie mit einem Feuerzeug. Das Mehrfamilienhaus in der Zwickauer Frühlingsstraße geht in Flammen auf.

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Brief wirft neues Licht auf Zschäpe – Das Medienlog vom Donnerstag, 22. September 2016

Im Jahr 2013 schrieb Beate Zschäpe einen langen Brief an den damals in Bielefeld inhaftierten Neonazi Robin S. Das Schreiben wurde beschlagnahmt und in die Prozessakte geheftet, ist bislang jedoch kein Beweisstück. Das wollen Vertreter der Nebenklage jetzt ändern und das Dokument verlesen lassen. Am Mittwoch sprachen sich Zschäpes Verteidiger dagegen aus. Schließlich erlaubt der Brief tiefe Einblicke in die Angeklagte: Er sei „eine ungefilterte und nicht auf eine Verteidigungsstrategie und den Akteninhalt abgestimmte Selbstdarstellung“, analysiert Gisela Friedrichsen auf Spiegel Online. Gegenüber S. habe sie sich „stark, selbstbewusst, ja fast abgebrüht“ gezeigt – und damit ganz anders als in der mithilfe ihrer Verteidiger abgefassten Aussage.

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312. Prozesstag – Wie betrunken war Beate Zschäpe?

Der Alkoholkonsum der Hauptangeklagten Beate Zschäpe war seit ihrer Aussage im Verfahren mehrfach Thema. Heute sagt der medizinische Gutachter Oliver Peschel aus. In seiner Expertise geht es um Zschäpes Alkoholpegel am 4. November 2011, als ihre Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt zu Tode kamen und sie die gemeinsame Wohnung in Zwickau anzündete.

In ihrer Einlassung hatte Zschäpe angegeben, regelmäßig Sekt bis zum Vollrausch getrunken zu haben. Ihr Konsum kann daher entscheidend sein für die Frage, ob sie bei der Brandstiftung womöglich vermindert schuldfähig war.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Neue Fragen und ein neuer Schredderfall – Das Medienlog vom Mittwoch, 21. September 2016

Erneut muss sich die Hauptangeklagte Beate Zschäpe Fragen des Gerichts stellen – nachdem sie zuvor abgelehnt hatte, auf Fragen der Nebenklageanwälte zu antworten. Richter Manfred Götzl stellte ihr dabei die zentrale Frage, die auch die Opfervertreter formuliert hatten: Wie wurden die Mordopfer ausgesucht? „Zwischen den Zeilen machen diese Fragen deutlich, dass dem Gericht die bisherigen Erklärungen und Antworten Zschäpes bei Weitem nicht ausreichen“, kommentiert Tim Aßmann vom Bayerischen Rundfunk. Die Richter seien wohl nicht bereit, lange auf die Antworten zu warten, die Beweisaufnahme gehe dem Ende entgegen.

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311. Prozesstag – Gericht berät über Zschäpes Brief

Im NSU-Prozess berät das Gericht am Mittwoch voraussichtlich über einen Antrag der Nebenklage. Darin geht es um den Brief, den Beate Zschäpe 2013 an den Dortmunder Rechtsextremisten Robin S. geschickt hatte. Ein Opfervertreter fordert, das Schreiben als Beweisstück in den Prozess einzuführen. Als er seinen Antrag in der vergangenen Woche stellen wollte, schloss das Gericht zunächst die Öffentlichkeit aus, um zu beraten, ob das Gesuch nur den Prozessbeteiligten vorgelesen werden darf.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.