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Zschäpes Aussage macht nervös

Beate Zschäpe hat erneut im NSU-Prozess ausgesagt – und Unterstützer des NSU benannt. Ein anderer Angeklagter scheint unterdessen die Hoffnung verloren zu haben.

So sieht es also aus, wenn Juristen die Panik ergreift: Es wird erst laut, dann erbittet man sich sehr schnell eine Pause vor Gericht, um auf die Schnelle einen Antrag vorzubereiten. Befangenheitsanträge gegen die Richter sind die Strohhalme des Strafprozesses – Verteidiger greifen besonders gerne danach, wenn der Weg zu einem harten Urteil längst geebnet ist.

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Schlussphase im Mammutprozess? – Das Medienlog vom Donnerstag, 21. Januar 2016

Beamte des Bundeskriminalamts haben Hunderte Menschen im Zuge ihrer Ermittlungen im NSU-Komplex vernommen. Die Aussage des Mitangeklagten Holger G. sei eine der wichtigsten gewesen, sagte der Staatsanwalt Gerwin Moldenhauer am Mittwoch aus. Der Hamburger, der seinerzeit die Bundesanwaltschaft unterstützte, hatte sowohl G. als auch den ebenfalls angeklagten Carsten S. vernommen. Ohne G.s Angaben im November 2011 wären die Ermittler „womöglich erst viel später oder nie auf die Personen gestoßen“, die für die Beschaffung der Mordwaffe Ceska 83 verantwortlich waren, schreibt Frank Jansen im Tagesspiegel. Darunter war unter anderem Ralf Wohlleben, der erst kürzlich im Prozess ausgesagt hatte.

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257. Prozesstag – Antworten von Beate Zschäpe

Die Hauptangeklagte soll nachlegen: Als Ergänzung zu ihrer Aussage vom Dezember, in der sie ihren Anwalt eine 53-seitige Einlassung hatte verlesen lassen, soll Beate Zschäpe heute Fragen von Richter Manfred Götzl beantworten. Ursprünglich war die Fragestunde für den Gerichtstermin der vergangenen Woche geplant gewesen.

Der Vorsitzende hatte Zschäpe einen Katalog von über 50 Nachfragen vorgelegt. Darin geht es unter anderem um die Kommunikation innerhalb des NSU-Trios, um Kontakte zu Unterstützern und um persönliche Verhältnisse. Weiter„257. Prozesstag – Antworten von Beate Zschäpe“

 

Wohlleben will aus dem Knast – Das Medienlog vom Mittwoch, 20. Januar 2016

Der Mitangeklagte Ralf Wohlleben will aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Seine Anwältin Nicole Schneiders schrieb dem Münchner Oberlandesgericht, dass nach der Aussage ihres Mandanten kein dringender Tatverdacht gegen diesen mehr zu begründen sei, zudem bestehe weder Flucht- noch Verdunkelungsgefahr, wie unter anderem die Süddeutsche Zeitung berichtet. Wohlleben sitzt seit seiner Festnahme Ende November 2011 in Untersuchungshaft. Bereits Mitte 2014 hatte der Angeklagte durch seine Anwälte versucht, per Antrag freizukommen. Das Gericht lehnte jedoch ab, eine Beschwerde vor dem Bundesgerichtshof blieb erfolglos. Weiter„Wohlleben will aus dem Knast – Das Medienlog vom Mittwoch, 20. Januar 2016“

 

256. Prozesstag – Ein Staatsanwalt berichtet über die Angeklagten

Am Mittwoch geht es um die Angeklagten Carsten S. und Holger G. Der Hamburger Staatsanwalt Gerwin Moldenhauer, der auch G. befragt hatte, berichtet dem Gericht über die Hilfe, die die beiden Verdächtigen damals bei den Ermittlungen gegen sich selbst leisteten. Diese fiel offenbar sehr unterschiedlich aus: G.s Vernehmung hatte Moldenhauer bei seinem ersten Termin kurz nach Prozessbeginn als „Zangengeburt“ bezeichnet. S. hingegen war von Anfang an geständig. Weiter„256. Prozesstag – Ein Staatsanwalt berichtet über die Angeklagten“

 

Keine Berichte zum NSU-Prozess

Auch am Dienstag, 19. Januar, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Mittwoch, 20. Januar 2016.

 

Der rechtsextreme Biedermann – Das Medienlog vom Freitag, 15. Januar 2016

Die Befragung des Mitangeklagten Ralf Wohlleben ist nach zwei Tagen abgeschlossen. Die Bundesanwaltschaft verzichtete auf Fragen – seine in weiten Teilen unglaubwürdige Aussage zwingt offenbar nicht, die Anklage zu überdenken. Klar ist nun, dass sich „Wohlleben und zuvor schon Beate Zschäpe womöglich keinen Gefallen mit ihren Aussagen gemacht haben“, kommentiert Per Hinrichs von der Welt. Die Beweisaufnahme habe die Ergebnisse der Ermittler als stichhaltig bestätigt.
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„Wohlleben verbirgt seine nationale Gesinnung nicht“ – das Medienlog vom Donnerstag, 14. Januar 2016

Der als Mordhelfer Angeklagte Ralf Wohlleben hat sich nach seiner Aussage im Dezember erstmals Fragen des Gerichts gestellt – und blieb bei seiner Version: Nicht er, sondern der Mitangeklagte Carsten S. sei für die Beschaffung der NSU-Mordwaffe Ceska 83 verantwortlich gewesen. Seine Selbstbeschreibung klingt eher wie ein harmloser Mitläufer als Unterstützer einer rechtsextremistischen Terrorgruppe. „Nun hakt Richter Manfred Götzl nach – und bringt Wohlleben ins Schwimmen“, beobachtet Konrad Litschko von der taz. Auffällig sei bei der Befragung gewesen, wie oft der Angeklagte sich auf Erinnerungslücken berufen habe.

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Krude Meinungen und krumme Geschäfte

Im NSU-Prozess beantwortet der mutmaßliche Waffenbeschaffer Ralf Wohlleben Fragen des Richters – und enthüllt dabei seine ewiggestrige Weltsicht. Die Schuld schiebt er auf einen anderen.

Es gibt Dinge, an die erinnert sich Ralf Wohlleben noch ganz genau. Etwa an die Zeit, in der er mit seinem Kumpel Holger das Lehrlingsgehalt in eine Spielhalle in Jena trug, wie er an zehn Automaten gleichzeitig spielte und das Geld in ein bis zwei Tagen alle war. Ein pathologischer Spieler war er nach eigener Schilderung, aber davon kam er schnell wieder runter. So genau muss man es gar nicht erfahren.

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