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„NSU“-Graffito in Heilbronn: Bundesanwaltschaft ermittelt – das Medienlog vom Dienstag, 25. April 2017

Heute vor zehn Jahren wurde in Heilbronn die Polizistin Michèle Kiesewetter erschossen, ihr Kollege schwer verletzt – laut Anklage durch Schüsse der beiden NSU-Mitglieder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Nun geht die Bundesanwaltschaft einer neuen Spur nach: einem Graffito mit dem Kürzel „NSU“, das auf einer Mauer am Tatort aufgesprüht war. Entdeckt hatten den Schriftzug die Filmemacher Clemens und Katja Riha, als sie für ihre ARD-Dokumentation Tod einer Polizistin eine Archivaufnahme gesichtet hatten. Das Material war zwei Tage nach der Tat entstanden.

Ein Sprecher des Generalbundesanwalts bestätigte die Ermittlungen, über die zuvor die Bild-Zeitung und die Heilbronner Stimme berichtet hatten. Allerdings sollte man zweierlei bedenken: Zum einen ist NSU auch die Abkürzung für Heilbronns Nachbarstadt Neckarsulm. Zum anderen hatte das NSU-Trio – zumindest soweit bislang bekannt – niemals Bekennerschreiben oder andere Hinweise auf sich an Tatorten hinterlassen.

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Keine Berichte zum NSU-Prozess

Auch am Montag, 24. April, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Dienstag, 25. April 2017.

 

Kassel-Mord: Studie weckt neue Zweifel an Temmes Aussage – Das Medienlog vom Freitag, 7. April 2017

Der damalige Verfassungsschützer Andreas Temme war beim Mord an Halit Yozgat in Kassel am 6. April 2006 am Tatort, dem Internetcafé des Opfers. Temme sagt, er habe die Schüsse nicht gehört, den Sterbenden nicht gesehen. Das Gericht hat sich damit abgefunden. Die Londoner Forschungsgruppe Forensic Architecture nicht: Sie ist durch aufwändige Rekonstruktionen zu dem Schluss gekommen, dass Temme den Mord hätte wahrnehmen müssen. Gestern wurde die Studie in Kassel vorgestellt.

Bei ZEIT ONLINE bilanzieren wir, was die Forscher herausgefunden haben, weisen aber auf die verbleibenden Zweifel hin: etwa, dass die Rekonstruktion von Temmes Blickwinkel auf das Opfer am Boden nicht auf dem tatsächlichen Geschehen basiert, sondern auf Temmes für die Polizei nachgestelltem Gang durch das Internetcafé. Außerdem war es, in einem sehr engen Zeitfenster, möglich, dass der Verfassungsschützer den Raum vor den tödlichen Schüssen verließ.

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Diskussionen über den neuen Psychiater – Das Medienlog vom Donnerstag, 6. April 2017

Wieder ging es vor Gericht am Mittwoch um den Psychiater Joachim Bauer, der Beate Zschäpe befragt und bei ihr eine Persönlichkeitsstörung diagnostiziert hatte. Eine Ladung als Zeugen durch das Gericht hatte Zschäpe abgelehnt, ihr Anwalt Mathias Grasel will Bauer nun auf eigene Faust für den 3. und 4. Mai als Sachverständigen laden.

Einen Gutachter einzubringen, der in Zschäpes Sinne aussagt, sei im Prinzip „ein cleverer Schachzug von Zschäpes neuen Verteidigern“ gewesen, meint Julian von Löwis vom Bayerischen Rundfunk. Mit dem vom Gericht bestellten Psychiater Henning Saß hatte Zschäpe nicht gesprochen. Oberstaatsanwältin Anette Greger argumentierte jedoch vor Gericht, Zschäpe könne einen bestimmten Gutachter nicht erzwingen. „Und damit trifft sie genau ins Schwarze.“ Die Expertise von Saß habe Bestand.

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Zschäpe lässt Psychiater nicht als Zeugen aussagen – Das Medienlog vom Mittwoch, 5. April 2017

Eigentlich sollte am Donnerstag der Psychiater Joachim Bauer über die Gespräche berichten, die er mit der Angeklagten Beate Zschäpe geführt hat. Doch das fällt vorerst aus. Zschäpe hat Bauer nicht von seiner Schweigepflicht entbunden, was die Aussage hinfällig macht, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet. Der Grund für diesen Schritt: Bauer war vom Gericht als Zeuge geladen worden und nicht wie gewünscht als Sachverständiger. Daher wäre er von den Richtern zu seinen Eindrücken befragt worden, seine psychiatrische Diagnose wäre in den Hintergrund gerückt. Weiter„Zschäpe lässt Psychiater nicht als Zeugen aussagen – Das Medienlog vom Mittwoch, 5. April 2017“

 

Keine Berichte zum NSU-Prozess

Am Dienstag, 4. April, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Mittwoch, 5. April 2017.

 

Neues Zschäpe-Gutachten: Zumutung für NSU-Opfer? – Das Medienlog vom Montag, 3. April 2017

Beate Zschäpe ließ sich von dem Psychiater Joachim Bauer eine Persönlichkeitsstörung attestieren, ihre Neuanwälte halten sie deshalb für vermindert schuldfähig. Prozessbeobachter halten diesen Schritt weder für glaubwürdig noch für erfolgversprechend. Gleichzeitig gilt aber auch: „Natürlich hat die Angeklagte das Recht, alle strafprozessualen Möglichkeiten zu nutzen“, wirft Frank Jansen vom Tagesspiegel ein. Dennoch passe ihr Verhalten im Verfahren nicht zur Diagnose dependente (abhängige) Persönlichkeitsstörung, da Zschäpe sich gegenüber ihren Altanwälten „herrisch“ verhalte.

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Zschäpes riskante Psychologie-Strategie – Das Medienlog vom Freitag, 31. März 2017

Überraschende Wende in der Strategie von Beate Zschäpes neuen Verteidigern Mathias Grasel und Hermann Borchert: Auf Grundlage eines Gutachtens des Psychiaters Joachim Bauer wollen sie Zschäpe für vermindert schuldfähig erklären lassen – weil sie während der Zeit im Untergrund an einer Persönlichkeitsstörung gelitten haben soll. Schon am kommenden Donnerstag könnte Bauer aussagen. Folgt das Gericht der Argumentation, könnte Zschäpe eine geringere Strafe erhalten.

Laut dem Antrag von Anwalt Grasel leidet Zschäpe an einer sogenannten dependenten Persönlichkeitsstörung. Auffällig sei, dass die Angeklagte auch in ihren Aussagen bislang nur behauptet hatte, die Morde ihrer Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt nicht gutgeheißen zu haben, heißt es auf Spiegel Online: „Davon, dass sie das Unrecht der Taten nicht habe erkennen können, war nie die Rede.“

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Verteidiger halten die Füße still – Das Medienlog vom Donnerstag, 30. März 2017

Insgesamt sechs Befangenheitsanträge der Anwälte von Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben gegen die NSU-Richter standen im Raum – und wurden durch gestern ausgeteilte Beschlüsse sämtlich abgelehnt. Weiter offen ist allerdings der Antrag von Zschäpes Verteidigern auf ihre eigene Entlassung. „Wenn das Gericht sich heute mit diesem Antrag befasst hätte, wären wohl Alt- und Neuverteidiger auf offener Bühne aufeinandergetroffen“, mutmaßt Christoph Arnowski vom Bayerischen Rundfunk – dazu sei es jedoch genauso wenig gekommen wie zu inhaltlichen Fortschritten.

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Streit unter Zschäpes Anwälten – Das Medienlog vom Mittwoch, 29. März 2017

Um Beate Zschäpe herum tobt der Streit zwischen ihren alten und neuen Verteidigern. Nachdem ihre drei Stammanwälte Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm ihre eigene Entlassung aus dem Verfahren beantragt hatten, kontern ihre beiden Vertrauensanwälte Mathias Grasel und Hermann Borchert die Vorwürfe, die sich aus den sogenannten Entpflichtungsanträgen ergeben: Als „Unverschämtheit“ bezeichneten sie laut Süddeutscher Zeitung in einem Brief an das Oberlandesgericht die Behauptung, sie hätten die alten Anwälte falsch über den Willen von Zschäpe informiert. Die hatte nämlich drei von vier Befangenheitsanträgen von Heer, Stahl und Sturm gegen das Gericht zurückgenommen, weil sie angeblich nicht in ihrem Sinne seien.

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